Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Hubbeldubbel am 19.07.2016, 14:26 Uhr

haftpflicht

Unsachlichkeit in Bezug auf Vermischung (Pullover und Co). Sind doch zwei paar Schuhe. Wenn ihr glaubt selbst Ansprüche zu haben, müsst ihr diese eben kundtun und durchsetzen.(Halte ich aber auch für abwegig.)

Jetzt aber erst mal zu dem Moltontuch.

Nein, ich finde nicht, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Deswegen habe ich ja geschrieben, zurücklehnen und abwarten.

Es wird sich im Sande verlaufen. Für mich klingt es nach einer Masche.

Der Anspruchsteller (Anbieter) ist in der Nachweispflicht gegenüber dem Anspruchsgegner (seid ihr).

Solang er keinen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung schickt, auf der tatsächlich ein Moltontuch einen 3-stelligen Betrag kostet, tue am Besten gar nichts. Dann muss er noch nachweisen, dass ihr das ward.

Er kommt damit nie und nimmer durch, wenn die Schilderungen stimmen :-D

Ps: Sieh Dir die §§ mal in Ruhe an und bilde Dir selbst ne Meinung. Ich verlasse mich immer gern nur auf mich :-D

 
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