Patchwork - Familien

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Geschrieben von Petra28 am 16.09.2014, 14:31 Uhr

Leider schon mehrfach.

In den Schriftsätzen sollte alles drinstehen, was das Gericht zum Thema wissen sollte und warum man dieses oder jenes möchte oder eben nicht. Wenn der Bericht des Jugendamtes fehlerhaft ist, kann man das beim Termin berichtigen oder es stehen lassen - je nach dem, wie relevant das ist.

Wenn der Umgang einmal geregelt ist, dann kann der Vater sein Kind in "seiner Zeit" natürlich anderweitig betreuen lassen, von wem auch immer. Wenn man aber auf Ausweitung des Umgangs klagt, dann muss man in der geforderten Zeit auch einhundertprozentig zur Verfügung stehen.

Wartet erst mal ab, was im Beschluss steht, dann kann man weitersehen.

 
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