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Geschrieben von Antje04 am 08.07.2015, 14:57 Uhr

Verstehe ich nicht.

Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, verhängt das Amt eine 12 Wochen lange Sperrfrist. Und gegen die kann man nur bei sehr, sehr gravierenden Kündigungsgründen angehen.
Von wegen, dass er AL bekommt... Oder lese ich etwas falsch?

 
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