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Geschrieben von Suka73 am 15.08.2009, 23:05 Uhr

Treva, eben NICHT punkt aus feierabend !!!!

mein ex stand nichtmal mit im mietvertrag, aber wir haben ein jahr lang zusammen gewohnt.
ja es stimmt, es gibt keine starre rechtsprechung zu dem thema ABER man muss der person, die ebenfalls in der wohnung mit gelebt hat, eine angemessene frist setzen, seine sachen aus der bude zu holen. und wenn derjenige noch mit im MV steht, da hat emfut schon recht, dann kann der liebe noch-mann/freund sogar die polizei holen und sich zutritt zur wohnung verschaffen. genauso wenig wie sie jetzt die schlösser austauschen könnte. es ist eine GEMEINSAME wohnung, neue beziehung hin oder her.

als "angemessene" frist werden 2 - 4 wochen von rechtsseiten eingeräumt. ich habe das alles schon durch. glaub mir, SO einfach ist das nicht !!!!

 
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