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Geschrieben von hari029 am 26.04.2011, 17:09 Uhr

Schwiegmutter vs. Ehefrau

Hallo, zusammen,

ich versteh die Welt nicht mehr!
Meine Frau, 26 und ich 30 haben zwei Töchter und sind seit 6 Jahren verheiratet.
Irgendwie kommen meine Mutter und meine Frau nicht miteinander aus. Mitlerweile waren wir schon seit 4 Monaten nicht mehr zu besuch. Obwohl meine Mutter sich schon oft entschuldigt hat(weil sie ab und zu etwas zu direkt ist) und reden möchte, trotzdem will meine Frau nichts mehr von Ihr hören. Nicht nur das, sie will auch nicht das die Kinder sie sehen und sie sagt ich kann meine Mutter nur einmal im Monat besuchen, andernfalls will Sie die Scheidung. Klingt hart ist aber tasächlich so. Sie hat absolut abgeblockt und sobald das Thema wieder auf den Tisch kommt, flippt sie total aus. Ich finde das total verrückt, sie hatt glaub ich nicht mehr alles Tassen im Schrank.
Ich merke halt jetzt wie schlimm meine Mutter sie verletzt hat aber wie soll das weiter gehen? Ich kann doch nicht so leben. Und meine Kinder, sie sollen sie nie wieder sehen?! Ich weiß echt nicht was ich machen soll. Bin schon echt kurz davor zu sagen, scheiß auf alles. Das kann sie doch nicht von mir so verlangen, oder?!
Versteht mich nicht falsch, ich liebe meine Frau und ich will das wir uns alle verstehen und gegenseitig respektieren. Ich weiß nicht was ich machen soll??
Bitte um Rat!

MfG
Harry

 
14 Antworten:

Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau

Antwort von Schnitte78 am 26.04.2011, 17:17 Uhr

kann es sein, dass etwas zwischen den beiden vorgefallen ist, was Du nicht weißt?
Was hat sie denn gesagt, was Deine Frau als zu direkt empfand?

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Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau

Antwort von Susi0103 am 26.04.2011, 17:34 Uhr

Ich denke auch, es kommt jetzt ganz drauf an, WAS genau zwischen den beiden war. Es gibt einfach Dinge, die manche Menschen nicht verzeihen können oder wollen und gerade auch das Verhältnis zwischen Schwiegermüttern und Schwiegertöchtern ist von Natur aus oft schwierig.

Deine Frau kann natürlich nicht steuern, wie oft DU DEINE Mutter siehst oder den Kindern den Umgang komplett verbieten (Deine Mutter KÖNNTE den Umgang sogar einklagen), außer sie gefährdet ihr Wohl.
ABER: DU hast jetzt eine neue Familie, zu der Du im Zweifelsfalle halten solltest. Wenn Deine Mutter also gegen Deine Frau ist, sie runtermacht, sie beleidigt, eure Beziehung oder ihre Erziehungsqualitäten offen in Frage stellt, kannst Du nicht erwarten, dass Deine Frau das hinnimmt.

Fazit: ICH an Deiner Stelle würde erstmal vesuchen rauszufinden, was genau schiefgelaufen ist und dann weiter sehen... rede mit Deiner Frau, viele Frauen haben nicht grundlose Vorbehalten gegen die Schwiermutter.

Lg, Susy (die ihre Schwiegermutter meistens gerne mag)

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susi

Antwort von Schnitte78 am 26.04.2011, 17:37 Uhr

großeltern können den Umgang nicht einklagen.

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Schwachsinn

Antwort von Rho am 26.04.2011, 17:41 Uhr

" (Deine Mutter KÖNNTE den Umgang sogar einklagen"

Wo hast du denn diesen Blödsinn aufgeschnappt?

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Re: susi

Antwort von +emfut+ am 26.04.2011, 17:44 Uhr

Doch, aber sie müssen eine Bindung zum Kind nachweisen und belegen, daß der Umgang dem Kindeswohl dient (es reicht NICHT, daß der Umgang nicht schadet - an dem Punkt unterscheiden sich Großeltern von Eltern).

http://verstossene-grosseltern.de/html/monalisa.html

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau

Antwort von Rho am 26.04.2011, 17:44 Uhr

"seit 6 Jahren verheiratet."
" seit 4 Monaten nicht mehr zu besuch"

Entweder vor 4 Monaten ist irgendwas wirklich Gravierendes vorgefallen, was das Fass zum Überlaufen brachte oder deine Frau hat über 5 Jahre lang nur geschluckt, was deine Mutter an "Direktheiten" von sich gegeben hat und hat dem nun vor vier Monaten Einhalt geboten.

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Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau

Antwort von Schnitte78 am 26.04.2011, 17:51 Uhr

ich denke noch, dass Deine Mutter Deine Frau ziemlich verletzt hat mit einer "Direktheit"

Und nun möchte Deine Frau einfach wissen, ob Du hinter ihr stehst.

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Könnte es sein, dass Du nicht ganz unschuldig bist?

Antwort von Butterflocke am 26.04.2011, 17:53 Uhr

Man kann nur ahnen und daher nicht wirklich einen sinnvollen Rat geben.

Was mir aber zu denken gibt, ist Deine Bemerkung "ich will, dass sich alle verstehen!". Damit schwimmst Du unbeholfen zwischen den Stühlen herum und siehst Dich (ebenfalls) als Opfer.
Um etwas zu erreichen, solltest Du eindeutig Stellung beziehen! Ich fürchte, Du hättest auch in der Vergangenheit eindeutig Stellung beziehen müssen, statt ein schwammiges "ich will doch nur, dass sich alle verstehen, ich Armer" zu sabbeln (sorry!).

Denn: Eine Verletzung der Schwiegermutter erreicht bzw. trifft mich längst nicht so hart und folgenreich, wenn mein Mann SPONTAN UND GENERELL zu mir steht und das auch unmissverständlich zum Ausdruck bringt.

Hierbei gehe ich natürlich davon aus, dass tatsächlich Verletzungen seitens Deiner Mutter stattgefunden haben.
So dermaßen konsequent reagiert man sonst normalerweise nicht......

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Hätte sicher noch etwas Gutes:

Antwort von Butterflocke am 26.04.2011, 18:01 Uhr

Die liebe Schwiegermama merkt auch gleich, dass sie mit ihren Verletzungen/Intrigen (sofern stattgefunden!) nicht nur die "böse Schwiegertochter", sondern auch ihr "liebes unschuldiges Söhnchen" gegen sich aufbringt.

Und DAS, so nehme ich an, wird sie nicht wollen und ihr Tun evtl einmal öfter überdenken.

Aber wie gesagt, die Masche "ich will doch nur, dass sich alle lieb haben" ist nichts als bequem und heuchlerisch!

Ich denke, dass das von Beginn Eurer Beziehung an hätte klar sein müssen. Und zwar Dir....

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Re:

Antwort von Susi0103 am 26.04.2011, 18:06 Uhr

Ja, war falsch ausgedrückt, sorry dafür.
Soweit ich weiß, dient es doch aber meist dem Kindeswohl, wenn vorher regelmäßiger Umgang stattgefunden hat und dieser dann abgebrochen wurde, vorausgesetzt, die Großeltern sind nicht gewalttätig, allkohlol- oder drogenabhängig o.ä. oder nicht?

Lg, Susy

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revidiere

Antwort von Susi0103 am 26.04.2011, 18:12 Uhr

Nach § 1685 BGB haben sie ein Umgangsrecht tatsächlich wohl nur dann:

Ein Recht der Großeltern auf Umgang, d. h. die Enkel regelmäßig zu sehen, besteht nur dann, wenn es zwischen Großeltern und Enkel eine enge Bindung, die über das normale Maß der Bindung zwischen Enkeln und Großeltern hinaus geht, besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Großeltern die Kinder in der Woche regelmäßig versorgen.

Quelle: http://www.lawyers-poppe.de/publikationen_details.php?Kunde=405&Modul=13&Art=0&ID=303&GID=118

Aber die Urteile scheinen von Gericht zu Gericht unterschiedlich auszufallen, daher würde ICH als Oma es zumindest versuchen...

Lg, Susy

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Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB oT

Antwort von Susi0103 am 26.04.2011, 18:13 Uhr

.

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Re: Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB oT

Antwort von fiammetta am 26.04.2011, 21:28 Uhr

Hi,

im gerichtlichen Streitfalle wird dennoch nach Kindswohl entschieden und damit haben die Eltern die weitaus besseren Karten. Urteile zugunsten der Großeltern wurden bislang höchst selten gefällt.

LG

Fiammetta

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Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau

Antwort von hasebaer am 27.04.2011, 11:24 Uhr

Direkte Menschen können andre verletzen. Vielleicht ist Deine Frau einmal zu viel verletzt worden. zieht Konsequenzen. _Weißt_ Du was vorgefallen ist. Bist Du zu 100% hinter Deiner Frau gestanden. Hast Du mit Deiner Mutter geredet. Wenn nicht. verstehe ich deineFrau. Ich kann Menschen nicht respektieren die mich verletzen. Und auch nicht Menschen respektiern die nicht hinter mir stehen. Du willst daß sich alle verstehen. Dazu solltest Du erst mal Deine Frau verstehen und sie nicht als meschugge hinstellen.

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