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Geschrieben von allmountain am 11.08.2013, 8:17 Uhr

Rechtsfrage

Wenn ihr auf Dauer getrennt seid (und nicht nur vorübergehend) steht dir bei Bedürftigkeit ein Trennungsunterhalt zu.
Google dazu einfach mal.

Abfindung zählt zu den ,,realen Einkommen" und wird dabei mitangerechnet.

Einem Arbeitskollege von mir, dessen Frau ihn mit einem anderen betrogen hatte, er sich daraufhin von ihr trennte, betraf dies auch. Der musste bis zur rechtskräftigen Scheidung an sie zahlen (und natürlich für das Kind; Kindesunterhalt geht eh vor). Aber mein Kollege hatte sehr lange nur noch den Mindestselbstbehalt zum Leben. Der war echt arm dran. Obwohl ihn die Ex betrogen hatte, echt fies.

 
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