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Geschrieben von fotokath am 06.08.2013, 23:06 Uhr

Rechtsfrage

Mein Mann hat sich vor zwei Monaten von mir getrennt und ausgezogen.
Nun ist er von seiner Arbeitsstellle gekündigt worden...zu Unrecht im Nachhinein..er bekommt ein Monatsgehalt Abfindung gezahlt.
Muss er diese Ablösesumme mi mir teilen, da wir noch verheiratet sind?

 
8 Antworten:

Re: Rechtsfrage

Antwort von mf4 am 06.08.2013, 23:32 Uhr

Ich käme mir da doof vor... du nicht?
Wenn er Unterhalt fürs Kind zahlt halt mal den Ball flach.

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Re: Rechtsfrage

Antwort von fotokath am 06.08.2013, 23:43 Uhr

Ich finde den Gedanken garnicht doof.
Im Unterhalt ist nicht alles, was Geld betrifft, enthalten.
Es gibt jede Menge Sonderzahlungen...

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Re: Rechtsfrage

Antwort von mf4 am 06.08.2013, 23:47 Uhr

Ihr lebt nicht mehr zusammen und warum meinst du jetzt (außer Unterhalt) ein Anrecht auf sein Einkommen zu haben?

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Re: Rechtsfrage

Antwort von fotokath am 06.08.2013, 23:50 Uhr

Es ist eine rein rechtliche Frage, ohne Wertung und Emotionen.
Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus und mich interressiert, ob ich ein Anrecht haben würde.

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Re: Rechtsfrage

Antwort von minimann am 07.08.2013, 8:03 Uhr

Hmmm.... mein ex und Ich waren in der selben Situation, das es eine Abfindung vor unserer Trennung gab. Allerdings habe ich mir nie Gedanken gemacht, ob ich ein Anrecht habe, sondern habe beim Notar sofort gesagt, das ich nicht's davon haben möchte. Es wurde trotzallem schriftlich festgehalten, was mein Wunsch war. Mein Ex hat 25 Jahre dafür gearbeitet, Sa kam mir nie die Frage, ob ich nen happen bekomme. Ich weiß, war jetlg

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Re: Rechtsfrage

Antwort von minimann am 07.08.2013, 8:05 Uhr

Letzen komischen anfangssatz wegdenken

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Re: Rechtsfrage

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.08.2013, 9:16 Uhr

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und m.W. auch Abfindungen werden übers Jahr gerechnet, also gezwölftelt. Wenn er mit dem Zwölftel eines Monatsgehalts in eine höhere Unterhaltsstufe kommt, steigt der Unterhalt entsprechend. Wobei er dann auch wieder sinkt, wenn er jetzt arbeitslos ist und nur noch ALG bekommt. Ob sich der Aufwand lohnt, das hin und her zu rechnen, sei dahingestellt.

Sein Einkommen ist seins, das steht Dir nicht zu, auch nicht anteilig.

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Re: Rechtsfrage

Antwort von allmountain am 11.08.2013, 8:17 Uhr

Wenn ihr auf Dauer getrennt seid (und nicht nur vorübergehend) steht dir bei Bedürftigkeit ein Trennungsunterhalt zu.
Google dazu einfach mal.

Abfindung zählt zu den ,,realen Einkommen" und wird dabei mitangerechnet.

Einem Arbeitskollege von mir, dessen Frau ihn mit einem anderen betrogen hatte, er sich daraufhin von ihr trennte, betraf dies auch. Der musste bis zur rechtskräftigen Scheidung an sie zahlen (und natürlich für das Kind; Kindesunterhalt geht eh vor). Aber mein Kollege hatte sehr lange nur noch den Mindestselbstbehalt zum Leben. Der war echt arm dran. Obwohl ihn die Ex betrogen hatte, echt fies.

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