Geschrieben von Strudelteigteilchen am 07.08.2013, 9:16 Uhr |
Rechtsfrage
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und m.W. auch Abfindungen werden übers Jahr gerechnet, also gezwölftelt. Wenn er mit dem Zwölftel eines Monatsgehalts in eine höhere Unterhaltsstufe kommt, steigt der Unterhalt entsprechend. Wobei er dann auch wieder sinkt, wenn er jetzt arbeitslos ist und nur noch ALG bekommt. Ob sich der Aufwand lohnt, das hin und her zu rechnen, sei dahingestellt.
Sein Einkommen ist seins, das steht Dir nicht zu, auch nicht anteilig.
- Rechtsfrage - fotokath 06.08.13, 23:06
- Re: Rechtsfrage - mf4 06.08.13, 23:32
- Re: Rechtsfrage - fotokath 06.08.13, 23:43
- Re: Rechtsfrage - mf4 06.08.13, 23:47
- Re: Rechtsfrage - fotokath 06.08.13, 23:50
- Re: Rechtsfrage - mf4 06.08.13, 23:47
- Re: Rechtsfrage - fotokath 06.08.13, 23:43
- Re: Rechtsfrage - minimann 07.08.13, 8:03
- Re: Rechtsfrage - minimann 07.08.13, 8:05
- Re: Rechtsfrage - Strudelteigteilchen 07.08.13, 9:16
- Re: Rechtsfrage - allmountain 11.08.13, 8:17
- Re: Rechtsfrage - mf4 06.08.13, 23:32
Mein Mann ist eigentlich mit der Verantwortung überfordert, leidet an Depression
Bin ich schief gewickelt?
Hilfeeee trennung ja oder nein?
Brauche mal Frauen-Rat!!
Ausrede
Dumdidum
Wie merke ich, ob er Interesse an mir hat?
Lange Geschichte...
Nurit - wie war der Abend?