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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 07.08.2013, 9:16 Uhr

Rechtsfrage

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und m.W. auch Abfindungen werden übers Jahr gerechnet, also gezwölftelt. Wenn er mit dem Zwölftel eines Monatsgehalts in eine höhere Unterhaltsstufe kommt, steigt der Unterhalt entsprechend. Wobei er dann auch wieder sinkt, wenn er jetzt arbeitslos ist und nur noch ALG bekommt. Ob sich der Aufwand lohnt, das hin und her zu rechnen, sei dahingestellt.

Sein Einkommen ist seins, das steht Dir nicht zu, auch nicht anteilig.

 
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