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Geschrieben von Hexhex am 08.06.2009, 10:27 Uhr

Kirchenrecht ist nicht Zivilrecht - und daher nicht bindend...

Hallo,

ob man nach dem Kirchenrecht für immer Pate ist oder nicht - zivilrechtlich hat man natürlich null Anspruch darauf, ein Kind zu sehen, wenn es nicht das eigene ist. Dein Mann kann keinen Kontakt erzwingen, wenn die leiblichen Eltern das nicht möchten. Das ist für ihn traurig, aber nicht zu ändern.
Es hat da offenbar doch eine große Kränkung und Enttäuschung in der Verwandtschaft gegeben, weil Dein Mann seine Frau verlassen hat. So unangenehm das ist: Auch dieses Gefühl der Verwandten muss man respektieren. Mit Zwang geht zwischenmenschlich rein gar nichts.

Grüßle,

Hexe

 
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