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Geschrieben von Ebba am 27.11.2011, 15:01 Uhr

Frage zu wilder Ehe - unverheiratet -Erbschaft

Du hast ja im Grunde schon die wesentlichen Aspekte angeführt. Vielleicht sollte sich Dein Freund dennoch noch einmal deutlich vor Augen führen, wie es sein wird, wenn seine Kinder, so du denn, was wir nicht hoffen :-), vor ihm stirbst, Deine Hälfte des Hauses erben. Lästig kann das sein, wenn sie noch minderjährig sind. Richtig lustig kann es aber werden, wenn sie volljährig sind und der Meinung, sie brauchen Geld. Dann können sie nämlich, wenn dein Mann ihnen die Hälfte des Hauses nicht abkaufen kann, zu Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die Zwangsversteigerung betreiben. Und was so junge Erwachsene einmal reitet, auch je nach Partner den sie dann haben, kann man ja nicht wissen.
Seit ihr verheiratet im gesetzlich. Güterstand der Zugewinngemeinschaft,, dann ist der überlebende Ehegatte, so ihr euch gegenseitig zu Erben eingesetzt habt, Alleinerbe. Der Pflichtteilsanspruch der Kinder beläuft sich dann nur noch auf 1/4, bei zwei Kindern also 1/8 pro Kind. Man kann dann aber zB auch noch testamentarisch regel, dass das Kind, dass beim ersten Todesfall seinen Pflichtteil geltend macht, auch beim Todesfall des zweiten Elternteils nur einen Anspruch auf den Pflichtteil hat u. das "vernünftige" Kind Erbe wird. Das sollte schon mal helfen :-) Sobald die Kinder volljährig sind könntet ihr sie auch einen Pflichtteilsverzicht (notariell) unterschrieben lassen u. den durch erneuten Vertrag ändern, wenn ihr wüsst, in welche Richtung sie laufen.
Ich denke, ihr solltet euch unbedingt einmal bei einem Notar oder evtl. Anwalt beraten lassen. Vielleicht kann der Fachmann deinen Freund eher überzeugen.

 
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