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Geschrieben von Patti1977 am 17.02.2010, 15:29 Uhr

Frage wegen sorgerecht...

Hallo,

mit der Vaterschaftsanerkennung erhält er automatisch das Umgangsrecht mit dem Kind. Also im Trennungsfall ist er was das angeht nicht rechtlos sondern kann das Kind wie ein Vater mit Sorgerecht sehen. Lasst euch beim Jugendamt beraten wo genau die Unterschiede liegen.

Vielleicht klappt das wie bei uns: Erstmal nur Vaterschaftsanerkennung und nach der Elternzeit teilen wir das Sorgerecht. Bis dahin sehen wir auch, wie sich die Beziehung entwickelt hat und es ist kein Nein im Voraus. Mein LG steht in der Geburtsurkunde, d. h. alle Anmeldung unterschreibt er mit, da ich mir keine Bescheinigung habe geben lassen, dass er kein Sorgerecht hat. Banken wollen bei Sparbucheröffnung da sicher sein.

Lg

 
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