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Geschrieben von Chris_tine am 11.08.2010, 16:48 Uhr

Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Hallo Zusammen,

lese sonst nur still mit, ich hoffe Ihr schreibt mir trotzdem eure Meinung.

Ich habe mit einem neuem Partner vor gut 8 Monaten nochmal ein Baby bekommen. Beide haben wir schon größere Kinder aus anderen Beziehungen.

Bereits in der Schwangerschaft bat ich ihn, doch die Vaterschaft gleich anzukennen. Nichts.
Auch als das Baby da war, musste ich es selber anmelden fahren, da er keine Geburtsurkunde zur Hand hatte und somit keine Anerkennung möglich war. Immer wieder hab ich ihn darum gebeten.

Vor 3 Monaten versprach er mir mit mir zusammen die Vaterschaft am hießigen Standesamt anzuerkennen. Am ausgemachten Tag war schon in der Arbeit bevor ich aufwachte - was keine Seltenheit ist, aber eben für diesen Tag war ausgemacht er fährt später.

Danach habe ich das Jugendamt um Hilfe gebeten. Die ihn natürlich anschrieben. Mehrmals. Er reagierte gar nicht.

Bis dahin hatte er immer zu viel um die Ohren. Die Geburtsurkunde nicht da etc... Schließlich hat er die GU dann vor 3 Monaten angefordert. Wieder nichts. Schließlich ist er damit rausgerückt, daß er die Vaterschaft nur anerkennt, wenn ich auch das Sorgerecht mit ihm teile.

Ich sagte ihm, daß das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.
Er kennt meine Gründe warum ich ihm das Sorgerecht noch nicht geben will. Er ist noch verheiratet, hat Probleme zu mir zu stehen und ist äußerst schwankend was unsere Beziehung betrifft.

Ich sagte ihm, solange er mir nicht das Gefühl vermittelt eindeutig zu uns zu stehen und er sich noch nicht eindeutig für uns entschieden hat, werde ich das nicht tun.

Natürlich weiß er auch, daß sein Sohn - den er ohne Zweifel liebt - finanziell nicht abgesichert ist. Ist ihm egal.

Vaterschaftsanerkennung gibt es nur mit gem. Sorgerecht.

Mich ärgert das maßlos.

Wie seht ihr das? Was kann ich ihm noch für Argumente liefern?

LG

Christine

 
47 Antworten:

Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von Patti1977 am 11.08.2010, 16:51 Uhr

Ohne Vaterschaft kein Umgangsrecht.

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Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 16:55 Uhr

Hallo Patti,

wir leben zusammen! Von daher sieht er seinen Sohn ja eh täglich!

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Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von celina-23 am 11.08.2010, 17:10 Uhr

Hallo!

Ich würde mit den Leuten vom Jugendamt darüber sprechen. Notfalls muss vorher ein Vaterschaftstest gemacht werden?!
Erpressen lassen würd ich mich nicht. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun....wegen der Vaterschaftsanerkennung würd ich ganz bestimmt nicht das gemeinsame Sorgerecht unterschreiben!
Alles Gute!

LG

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Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 17:14 Uhr

Hallo,

ich war vor ein paar Wochen beim Jugendamt und habe dort eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben müssen, daß wirklich nur er als Vater in Betracht kommt (die Vaterschaft ist in keinster Weise strittig!!!!).

Kam mir ziemlich doof dabei vor. Etwas erklären zu müssen, woran es gar keinen Zweifel gibt.

Ich sagte ihm, wenn er nicht von sich aus anerkennt, dann reiche ich Klage ein. Mach nur sagte er. Ich hab lang gezögert, immer wieder gesprochen... Montag hab ich dem JA gesagt, daß sie klagen sollen.

Wir sind zusammen und ich klage gegen den Vater...toll oder?

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Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von Patti1977 am 11.08.2010, 17:24 Uhr

da ihr eh zusammen lebt, warum die anerkennung? nur wegen erbfall?

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Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 17:40 Uhr

warum? Weil das unser gemeinsames Kind ist.

Und selbstverständlich will ich den Kleinen abgesichert wissen. Ist das verkehrt? Und natürlich auch mich, bis der Kleine 3 Jahre alt ist. Wenn er sich heute entschließt zu gehen, bekommt der Kleine keinen Kindesunterhalt und auch ich keinen Betreuungsunterhalt bis er anerkannt hat.

So gesehen, ist die Vaterschaftsanerkennung einfach die Zustimmung dazu finanziell die Verantwortung zu übernehmen. Nicht mehr und nicht weniger. Und diese Sicherheit will ich haben.

LG



LG

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Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von vallie am 11.08.2010, 17:40 Uhr

habe auch eine freundin, deren freund hat die vaterschaft sogar für 2 kinder nicht anerkannt hat ( kinder sind schon 5 und 9 ).
sie leben auch zusammen.....dann ist es doch völlig banane....
ernst wird es erst bei trennung und einen dna-test kann man auch bei einem verstorbenen machen, also sollte der erbfall eintreffen....
kann es sein, daß du nur nach einem zeichen suchst, daß er richtig zu dir steht???

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bevor du anderweitig unterstützung...

Antwort von vallie am 11.08.2010, 17:42 Uhr

...beantragen mußt, wird das jugendamt schon tätig werden und ihn zur anerkennung zwingen.
da hab mal keine sorge.....

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Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 17:51 Uhr

Hallo vallie,

warum hat er die Vaterschaft nicht anerkannt? Mit welcher Begründung? Vielleicht denke ich ja wirklich falsch und mess dem zuviel Bedeutung zu?!

Du hast schon recht. Ich will daß er sich offiziell zu diesem Kind bekennt und somit auch zu mir und dem Jungen steht. Das weiß er auch!

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Re: bevor du anderweitig unterstützung...

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 17:56 Uhr

...ja das ist mir klar.
Ich verstehe nur einfach nicht, wieso es soweit kommen muss.
Ich bin einnfach traurig, wütend und hifllos.

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Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von vallie am 11.08.2010, 18:03 Uhr

eigentlich hat es keine bedeutung, aber ich verstehe, daß du das als zeichen haben willst, ist ja auch eigentlich nichts dabei....
der freund meiner freundin ist gelinde gesagt ein rind5 und will sich wohl dadurch das letzte stückchen scheinbarer unabhängigkeit bewahren. scheinbar, denn sie ist trügerisch, da er im ernstfall eh keine chance hat.

das ist aber eben in der form ein nebenkriegsschauplatz.
klärungsbedarf besteht bei dem, wie sehr er tatsächlich sein verhältnis zu dir sieht.
warum ist er noch nicht geschieden???

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Re: Er will die Vaterschaft nicht anerkennen...

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 18:20 Uhr

Er will sich eigentlich nicht scheiden lassen. Da hängt ein großer Betrieb und viel Geld daran. Es würde einiges kaputt gehen.

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Hat sich das nicht mit dem Urteil

Antwort von wauwi am 11.08.2010, 18:21 Uhr

der vergangenen Woche erledigt? Steht ihm jetzt nicht selbstverständlich das Sorgerecht zu, wenn er die Vaterschaft anerkennt - es sei denn, es stehen zwingende Gründe dagegen? Entweder es ist sein Kind oder nicht; und wenn es sein Kind ist, steht es ihm doch auch zu, sich darum zu "sorgen" und Entscheidungen es betreffend zu fällen. Wenn du das nicht willst, musst du halt mit den sich daraus ergebenden Nachteilen für dich und evtl. dein Kind leben ( was aber unfair gegenüber dem Kind ist)
Wauwi

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aha

Antwort von vallie am 11.08.2010, 18:26 Uhr

und das ist ein grund, den du lächelnd akzeptierst???


das mit dem sorgerecht stimmt, das kann der vater sicher bald beantragen, aber darum geht es ja auch nicht wirklich. er scheint zu wissen, daß er die anerkennung mit diesem ultimatum verzögern kann und das ist es, was er will.

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Re: Hat sich das nicht mit dem Urteil

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 18:28 Uhr

Richtig. Entweder es ist sein Kind oder nicht.

Nein soweit ich weiß, ist das Gesetzt noch nicht durch.
Und wie ich schon oben schrieb, so wie es jetzt bei uns aussieht, so wie er sich jetzt verhält, werde ich mich nicht erpressen lassen.

Ich bin alleinerziehend bei meinen beiden Großen gewesen. Von daher weiß ich sehr gut warum ich da so vorsichtig bin.

Klar kann, soll er sich sorgen. Das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Mir steht auch nichts ferner als ihm das zu verbieten - im Gegenteil.

Ich denke jede Alleinerziehende, deren Beziehung ungut geendet hat, weiß wovon ich rede und warum ich zögere.

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Re: aha

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 18:36 Uhr

Schade, wollte Dir eine PN schicken - geht leider nicht.

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Re: aha

Antwort von vallie am 11.08.2010, 18:40 Uhr

doch, es geht.
nur die benachrichtigung habe ich ausgeschaltet.
du mußt aber DEIN postfach aktivieren, sonst kann ich nicht antworten....

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Re: Hat sich das nicht mit dem Urteil

Antwort von Patti1977 am 11.08.2010, 19:59 Uhr

Hallo,

ich habe beim Großen gemeinsames Sorgerecht mit getrenntlebenden KV. Habe jetzt bei der Kleinen ASR und bin mit deren Vater zusammen. Für mich sind die Unterschiede absolut minimal, da durch die Vaterschaftsanerkennung mein LG soviel Rechte hat wie Umgang, dass es für mich nur ein kleiner Schritt zum GSR ist.

Mit der Vaterschaftsanerkennung gibst du ihm einen großen Anteil an Rechten.

Erpressen lassen würde ich mich auch nicht. im trennungsfall kannst du übers JA gehen. Die Sache mit der Firma ist lächerlich, da eh jeder weiß, dass es sein Kind ist.

Nur was ist eure Beziehung wert, wenn ihr darüber keine Einigung findet? Trennt er sich, wird er gerichtlich gezwungen zur Anerkennung und er wird GSR erklagen. Dann habt ihr beide, was ihr wolltet bzw. nicht wolltet. Warum nicht friedlich?

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und das Kind?

Antwort von Wind_el am 11.08.2010, 20:34 Uhr

Also Ich bin für geordnete Verhältnisse. Meine Wünsche und die Wünsche des Vaters hin oder her. Das Kind hat ein Recht darauf, dass auch bei ihm ein Vater in der Geburtsurkunde steht!

Gruß
Windel

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Aber das sind doch alles keine Zustände

Antwort von wauwi am 11.08.2010, 21:31 Uhr

wenn ihr schon bewußt ein Kind bekommt, obwohl er noch verheiratet ist (wieso eigentlich?) dann sollte man zumindest auch die Konsequenzen daraus tragen. Warum habt ihr das nicht vorher geklärt? Was wäre denn so schlimm daran, wenn er das Sorgerecht bekommt? Hast du begründete Angst, dass er dir das Kind wegnimmt? Und wieso ist die Firma ein Scheidungshindernis? Wenn er doch ohnehin schon bei dir wohnt, scheint seine Frau über euer Verhältnis doch aufgeklärt zu sein. Denkt doch bitte an das Wohl des Kindes, nicht an euer. Sonst hat es einen Vater, der sich kümmern will, aber nicht darf.
Wauwi

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Dann steht er auch als offiz. Vater nicht in der geburtsurkunde....

Antwort von mama80 am 11.08.2010, 21:47 Uhr

das versteh ich nicht man will doch auch in der geburtsurkunde stehen?Ich habe damals die geburtsurkunde erst bekommen als der Vater bestätigt hat vorher nicht.hm ist ja seltsam

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Re: Aber das sind doch alles keine Zustände

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 22:16 Uhr

Hallo Wauwi,

es gibt viele Paare, die leben sich auseinander, lassen sich aber aus wirtschaflichen Gründen nicht scheiden. Wenn das zwischen Mann und Frau geklärt ist, warum nicht?

Das Kind wegnehmen? Das ist Blödsinn. Als wir uns für das Kind entschieden haben, war - so dachte ich - auch alles geklärt.

Für das Kind ergeben sich keine Nachteile, wenn er kein Sorgerecht hat. Wir leben hier ja zusammen und ziehen es gemeinsam groß. Aber wie hier schon geschrieben wurde, ich will das auf der Geburtskunde ein Vater eingetragen ist - momentan ist der Platz leer.

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Re: Dann steht er auch als offiz. Vater nicht in der geburtsurkunde....

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 22:17 Uhr

Nein, er steht nicht in der Geburtsurkunde - der Name des Vaters ist leer.

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Aber Nachteile hat es doch auch keine,

Antwort von wauwi am 11.08.2010, 22:27 Uhr

wenn er das Sorgerecht hat - erst recht nicht, wenn du sicher bist, dass ihr das Kind gemeinsam großziehen wollt. Im Gegenteil, es vereinfacht doch die Situation, wenn noch ein zweiter da ist, der Angelegenheiten im Außenverhältnis klären darf. Denk doch noch mal, auch im Sinne deines Kindes darüber nach.
wauwi

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Re: Aber Nachteile hat es doch auch keine,

Antwort von Chris_tine am 11.08.2010, 22:42 Uhr

Du hast PN

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fakt ist doch:

Antwort von vallie am 12.08.2010, 8:26 Uhr

du kannst ihn nicht an den ohren zum jugendamt ziehen und ihn zwingen, anzuerkennen.
was willst du denn machen? den rumpelstilz?
du willst ihm nicht das sorgerecht geben, er nicht anerkennen.
das mit dem sorgerecht kann ich übrigens bestens verstehen, würde ich auch nicht machen und schon gar nicht erpresster weise.

der mann ist sicher nicht doof und weiß, daß es sich gehören würde.
er will aber nicht.
die gründe dafür habe ich schon genannt.

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Da hilft nur eins...

Antwort von Nicole-Mami am 12.08.2010, 8:53 Uhr

...Du sagst, Du stimmst dem gemeinsamen Sorgerecht zu und gehst mit ihm zum Jugendamt, denn die Vaterschaftsanerkennung muss VOR der Sorgerechtsregelung unterschrieben werden. Hat er das getan, kann Dich niemand mehr zwingen, die Sorgerechtserklärung ebenfalls zu unterschreiben.

Das weiß ich, weil bei der (vorgeburtlichen) Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung unseres 1. Kindes genau der Fall eingetreten ist, dass der Vater unterschrieben hatte und mir vom Jugendamt ausdrücklich erklärt wurde, ich müßte die gemeinsame Sorgerechtserklärung nun nicht unterschreiben, die Vaterschaft sei jetzt anerkannt und er könne keinen Rückzieher mehr machen (was ich damals extrem befremdlich fand, weil wir beide das wollten).

Das ist gemein, aber wenn ich erpresst werden würde, wäre das die Quittung.

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Re: Da hilft nur eins...

Antwort von schnurzelchen am 12.08.2010, 9:08 Uhr

na dann prost mahlzeit für die weitere beziehung........

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Re: Da hilft nur eins...

Antwort von JM1507 am 12.08.2010, 9:15 Uhr

Sag ich auch...Wie soll, sie sich ehrlichkeit und unterstützung erwarten, und soll ihn dann so überso ohr hauen, indem sie ihm das sorgerecht verspricht und dann wenn er unterschrieben sagt, soll sie sagt, ätsch - reingelegt....na super...viel spass für die zukunft

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Re: Da hilft nur eins...

Antwort von Susi0103 am 12.08.2010, 9:47 Uhr

Also meine Meinung ist:

SO wie das bei denen abläuft, macht das auch keinen Unterschied mehr.

Er hat ihr doch auch immer versprochen, die Vaterschaftsanerkernung zu machen und tut es nicht, bzw. plötzlich nur gegen Sorgerecht.
Und SIE hat doch das JA schon klagen lassen jetzt, oder?
Also mal ehrlich: Schlimmer kanns doch kaum kommen.

Und sobald das Gesetz durch ist, wird er sicher auf Sorgerecht klagen und ich kann mir nicht vorstellen, was sie für Gründe dagegen angeben könnte, was das Gericht davon abbringt...

Das ist für mich keine funktionierende Beziehung, völlig egal, was sie oder er jetzt noch machen.

Gruß, Susy

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er wird doch nicht auf sorgerecht klagen!!

Antwort von vallie am 12.08.2010, 9:54 Uhr

warum sollte er das denn tun?
er will sie ja nicht verlassen und wollte sie mit etwas erpressen, wo er weiß, daß sie dem nicht zustimmen wird.


es geht doch nicht wirklich um die anerkennung, versteht das denn keiner?

es geht darum, daß sich der mann nicht offiziell zu der frau und dem kind bekennen WILL.
wenn sonst die beziehung okay ist, bleibt ihr nur eines, auf die offizielle anerkennung zu verzichten, d.h. zu schlucken.
keine gute basis für eine beziehung, aber ich hab schon schlechtere gesehen.

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Re: er wird doch nicht auf sorgerecht klagen!!

Antwort von Sakra am 12.08.2010, 10:40 Uhr

der mann hat ne firma. was ist , wenn ihm was passieren sollte und das kind ist nicht anerkannt?

es wird nie legitim werden .

ich denke auch, die beziehung hat noch andere eier als nur die nicht anerkannte vaterschaft.

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Re: er wird doch nicht auf sorgerecht klagen!!

Antwort von vallie am 12.08.2010, 10:48 Uhr

wenn ihm was passiert, wird die mutter zum nachlassgericht gehen und belegen können, daß der mann noch ein kind hat. sollte jemand zweifeln, kann man eine dna-analyse machen und dann erbt das kind.

da er sich nicht scheiden lassen will, wird aber die firma nicht so ganz seine sein, deswegen ist das mit dem erbe wahrscheinlich auch nicht so leicht, vor allem wenn es möglicherweise noch kinder aus der ehe gibt.....

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Re: er wird doch nicht auf sorgerecht klagen!!

Antwort von Sakra am 12.08.2010, 10:56 Uhr

genau den sachverhalt meine ich.
warum so komplizert , wenn am ende u.U. eine DNA -analyse steht und man das mit ner einfachen unterschrift regeln könnte.

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weil er nicht WIHILL!!!!

Antwort von vallie am 12.08.2010, 10:59 Uhr

er WILL sich nicht offiziell bekennen *haarerauf*

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Re: weil er nicht WIHILL!!!!

Antwort von Patti1977 am 12.08.2010, 11:12 Uhr

warum wohnt er dann mit ihr zusammen?

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Re: weil er nicht WIHILL!!!!

Antwort von vallie am 12.08.2010, 11:24 Uhr

vielleicht hat ihn seine frau rausgeschmissen????
vielleicht liebt er sie??
vielleicht hat er schlechte erfahrungen gemacht mit zuviel finanzieller verantwortung???

wir wissen es nicht.

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Mal ne Frage

Antwort von Phase1 am 12.08.2010, 11:58 Uhr

Kann man/frau/Jugendamt irgendjemanden zu einem DNA-Test zwingen, sobald derjenige einer Vaterschaft "beschuldigt" wird? Ist das rechtens?

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ja

Antwort von vallie am 12.08.2010, 12:00 Uhr

kann man.
die frau versichert an eides statt, daß sie mit dem mann zur zeugungsrelevanten zeit verkehr hatte.
kläger ist dann in dem fall nicht die mutter, sondern das kind, in den meisten fällen ja minderjährig.

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Na dann

Antwort von Phase1 am 12.08.2010, 12:15 Uhr

Dann ist der Fall doch ganz einfach. Die Posterin stellt ihn klipp und klar vor die freie Wahl - entweder er erkennt freiwillig an oder eben zwangsweise. Seine Entscheidung.
Er kann es allen Beteiligten leicht machen - oder kompliziert, wenn er so einen Spaß daran hat... jo mei.

Verstehe das ganze Rumgeeiere nicht.

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Re: Na dann

Antwort von vallie am 12.08.2010, 12:26 Uhr

dem aufmerksamen leser ist nicht entgangen, daß das die ap schon getan hat.....das jugendamt arbeitet bereits an der klage, so schrieb sie zumindest gestern.

traumhafte zustände, es wird innerhalb der beziehung geklagt.
nicht gesund würde ich sagen.

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Kopf - Bauch

Antwort von +emfut+ am 12.08.2010, 12:29 Uhr

Ich glaube, die ganze Anerkennung und Sorgerechtsgeschichte hat mehr mit Gefühlen zu tun als mit Fakten.

JA, sie kann ihn zur Vaterschaftsanerkennung zwingen. JA, das GSR hätte in der Situation wenig reale Auswirkungen. JA, das Ganze kann man auch ohne Heckmeck mit Gericht und Jugendamt lösen (na ja, ohne Heckmeck ist das vielleicht nicht, aber zumindest unter Ausschluß von Gefühlen).

ABER: Den beiden geht es um Gefühle.

ER hat scheinbar ein unangenehmes Gefühl bei der Vaterschaftsanerkennung. Er steht ja zu ihr, er wohnt bei ihr, das Kind ist geplant - aber so eine offizielle Anerkennung ist einfach vom Bacu her noch ein anderer Schritt.
SIE hat ein unangenehmes Gefühl beim GSR, fühlt sich erpreßt, erwartet von ihm eine klare - offizielle!! - Aussage zur Vaterschaft. Eben keine erzwungene Vaterschaftsanerkennung. Sondern ein freiwilliges, offenes, offizielles Bekenntnis zum gemeinsamen Kind.

Da wird ein Konflikt von der emotionalen Ebene auf die Sachebene gezogen. Auf der Sachebene gibt es Lösungen - eine "Zwangsanerkennung" der Vaterschaft zum Beispiel. Aber das löst das emotionale Problem nicht: Sie möchte etwas, was er (noch?) nicht bereit ist zu geben. Sie möchte aber, daß er es ihr freiwillig und bedingungslos gibt.

Küchenpsychologische Fern-Verdachtsdiagnose: Für sie ist es emotional doch nicht ganz so problemlos, daß er noch verheiratet ist und es bleiben wird, wie sie sagt (und vom Kopf her vielleicht auch denkt). Aber: Kein Anspruch auf Richtigkeit, dazu weiß ich zu wenig.

Gruß,
Elisabeth.

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zum kind....

Antwort von vallie am 12.08.2010, 12:35 Uhr

...und damit auch zu ihr.
genau, so ist es.

sister in crime und auch so.

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Soll er machen, kostet ihn halt ne Stange Geld...

Antwort von desireekk am 13.08.2010, 18:20 Uhr

Hallo,

ich sehe es so und mit emotionalem inneren Abstand:

Das Gesetz ist auf der Seite des Kindes, das ein Recht darauf hat, die Vaterschaft feststellen zu lassen.

Die (eindeutig feststehende) Muttermuss/soll die Recht des Kindes (meinetwegen mit dem JA) wahrnehmen.

Also würde ich freundlich und nett den Vater auf Feststellung der Vaterschaft verklagen.
Wenn er so von alleine nicht unterschreibt und seinem Kind zu seinem Recht verhiulft, muss dies eben der Richter tun.

ich würde ihm gegenüber nur anmerken, dass man das Geld für den gerichtlichen Weg besser dem Kind direkt hätte zukommen lassen (Sparbuch). Unter 1000,- EUR schätze ich nicht dass es wegkommt.
Oder kennt jemand den Tarif einer solchen Gerichtverhandlung inkl. gerichtlich angeordnetem DNA-Test?
Diese Art DNA-Test ist nämlich recht teuer im Gegensatz zu den "privaten".

Ich hab meinen ja auch 2x zum JA "schleppen" ,müssen.
Nicht weil er nicht wollte, sondern weil er zu faul war :-)
Aber ist dann jeweils brav mitgetrabt...

Viele Grüße und viel Kraft. Ich wünsche Euch dass die Beziehung das übersteht...

Désirée

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vor 15 jahren...

Antwort von vallie am 14.08.2010, 9:53 Uhr

hat der spaß ca. 5000 dm gekostet.

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Ist das mit dem neuem Urteil dazu nun nicht eh hinfällig??

Antwort von mamamalvier am 14.08.2010, 12:52 Uhr

Er kann das doch nun beantragen das er das Sorgerecht auch bekommt und wenn dem Gericht dann keine guten Gründe für ein dagegen genannt werden haben doch dann auch nicht verheiratete Paare ein gemeinsames Sorgerecht.
So habe ich das Urteil verstanden

LG Susanne

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Re: Pflichten ja, Rechte nein? Blödsinn!!!

Antwort von Stefani am 16.08.2010, 8:58 Uhr

Ich denke, Du bist diejenige, die hier etwas quer haut. Du schreibst selbst, es geht Dir um ein Zeichen, dass er zu Dir steht. Und Du wärest traurig und wütend.

Meinst Du nicht, dass er vielleicht auch traurig und wütend ist?

Warum verweigerst Du ihm das gemeinsame Sorgerecht? Das gehört für mich zur Anerkennung der Vaterschaft dazu. Du willst ihn nur in die Pflicht nehmen, aber ihm und vor allem eurem Sohn seine Rechte nicht zugestehen? Das ist Quatsch!

Das liest sich schon jetzt so, als wenn Du auch bei einer Trennung nicht in der Lage wärst, Eltern- und Partnerschaft auseinander zu halten und das ist mehr als daneben. Es kann Dein Kind kaputt machen, aber das interessiert dann ja nicht, weil es ja ein prima Mittel ist, um sich am Ex-Partner zu rächen ...

Sorry, aber mir wird gerade extremst schlecht!

Wir haben das hier mehr als durch und die Ex meines Mannes hat ihm aus lauter Rachsucht und viel Langeweile seine eigene Tochter trotz gemeinsamen Sorgerechtes (!!!) entfremdet und dafür gesorgt, dass es einen Kontakt inzwischen nicht mehr gibt! Und das gemeinsame Sorgerecht ist uns da auch in keinster Weise eine Hilfe gewesen ...

Und wer auch immer hier schrieb, ohne Anerkennung kein Umgang: Denkt hier mal vielleicht irgendwer auch an die Kinder? Das ist erbärmlich und vollkommen daneben!

Ist hier eigentlich irgendwem bewusst, wieviele Väter es gibt, die ihre Kinder gern sehen würden und es nicht dürfen? Die artig zahlen und trotzdem ausgebootet werden? Wundert es dann noch irgendwen, dass die Zahlungsmoral dann auch irgendwann mal gen Null sinkt?

Weia, ich muss schon sagen, dass ich mich hier für einige Geschlechtsgenossinnen fremdschäme und dass ich mir manchmal wünsche, die Natur würde da irgendeinen Schutzmechanismus zum Kinderkriegen einbauen und es würden wirklich nur solche Kinder auf die Welt kommen, wo es beiden Elternteilen um das Kind geht und wo man in der Lage ist, erwachsen zu reagieren und Eltern- und Partnerschaft zu trennen!

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