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Geschrieben von 32+4 am 13.12.2011, 14:44 Uhr

einstweilige anordnung zwecks wohnungszuweisung

frauenhaus o.ä. sind behilflich beim antrag

reicht der antrag inhaltlich aus, dann muß der andere SOFORT (wenn der gerichtsvollzieher da ist) gehen. erst danach wird im weiteren verfahren geprüft, ob die anschuldigungen usw. richtig sind.

schloss wechseln ist ne ziemliche grauzone

 
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