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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 10.07.2011, 3:40 Uhr

Das wird die ARGE nur begrenzt sagen können

Denn das ist abhängig von Daten, die die ARGE nicht hat:
Wieviel Unterhalt bekommen die Kinder?
Wieviel Unterhalt bekommt die Mutter?
Wie leistungsfähig ist der Vater?

Ich finde diese "Was steht mir zu"-Fragerei in dem Zusammenhang auch etwas schräg. Ist die Ehe zuendener, wenn die ARGE zweitausend Ocken zahlt statt eintausend? Und was ist aus dem guten, alten "Auf eigenen Beinen stehen" geworden?

Es gibt eine einfache Regel: In Deutschland muß keiner verhungern oder erfrieren. Grundsätzlich sollte das Geld also kein Grund sein, mit irgendwem verheiratet zu sein oder zu bleiben. Es sei denn, warm und satt reicht einem nicht - dann muß man schon. Zumindest dann, wenn der Mann mehr als warm und satt bereitstellt.

Man kann also - wenn man über eine Trennung nachdenkt, aber auch sonst - grundsätzlich davon ausgehen, daß man weiterhin warm und satt sein wird. Wenn man selber und/oder der/die Ex das nicht alleine stemmen kann, finanziell, springt der Staat ein, netterweise. Man muß also in keiner Beziehung bleiben aus Angst, daß man sonst verhungert oder erfriert.

Was die ARGE berechnet ist das, was man mindestens BRAUCHT - also das Bedarfs-Minimum. Was einem ZUSTEHT - also wer in welcher Höhe diesen Bedarf und u.U. auch noch was drüber hinaus deckt - berechnet der Rechtsanwalt.

Der Bedarf ist übrigens relativ schlicht:
364,- Euro für jeden Erwachsenen
215,- Euro für jedes Kind unter 6
126,- Euro AE-Mehrbedarf (es sei denn, man zieht gleich mit dem Next zusammen)
Plus die Kosten für die Wohnung

 
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