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Geschrieben von Pamo am 04.07.2013, 13:51 Uhr

AbgelHaine

Ich sag es nochmal: Sie HAT bereits das alleinige Sorgerecht. Der Mann hat keines und kann auch keines bekommen, weil er das Kind nicht anerkannt hat.

Das ändert sich erst, wenn er die Vaterschaft anerkennt UND er die gemeinsame Sorge beantragt - und dann bekommt er NUR die gemeinsame Sorge und nicht die alleinige. Er kann ihr das Kind nicht wegnehmen, das ist dummes Getue.

 
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