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Geschrieben von Tine1 am 22.06.2015, 20:59 Uhr

Kind ist sehr unzufrieden

du hast auf jeden fall einen anspruch auf alg 2 wenn du sonst kein vermögen hast. somit auf den regelsatz für dich und dein kind und die kosten der unterkunft incl. erstausstattung der wohnung. beim bezug von alg 2 hast du ein anrecht auf 3 jahre elternzeit.

ich weiss, keine allzu verlockende alternative, aber vielleicht besser als ein unglückliches kleinkind und eine mutter im selben haus die dich unter druck setzt. es ist dein kind und dein leben. mach was DU für richtig hälst. du bist nicht angewiesen auf deine eltern.

 
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