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von Littlecreek  am 27.08.2015, 9:45 Uhr

Arbeitslosengeld 1

Dann handelt das Amt rechtswidrig.
Auch Ämter dürfen nicht alles. Wenn natürlich alle nach deren Nase tanzen, dann natürlich schon. Aber für die Unwissenheit anderer kann ja die AP nichts.
Ein Amt das sich quer stellt, kann auch mal ganz schnell eine auf den Deckel bekommen - ganz ohne den aufwendigem Weg einer Klage.
Niemand muss auf Knien um sein Recht betteln - wenn manche es nicht beanspruchen ist das deren Pech

 
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