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Geschrieben von Halluzinelle von Tichy am 26.08.2015, 20:27 Uhr

Arbeitslosengeld 1

Man muss dem Arbeitsmarkt für min. 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen, sonst kann man kein ALG 1 beantragen. Kinderbetreuung muss natürlich dann für die angegebene Zeit gewährleistet sein. Man kann es nicht einfach so beantragen und gar nicht arbeiten wollen und können. Wenn Du vorher Vollzeit gearbeitet hast, bekommst Du es dann anteilig je nach Stundenzahl, die Du angibst wieder arbeiten zu können.

 
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