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Geschrieben von Tine1 am 27.08.2015, 0:31 Uhr

Arbeitslosengeld 1

das geht nicht darum ob man einen betreuungsplatz hat. mit einem kind unter drei jahren ist eine arbeitsaufnahme nach den derzeit geltenden regeln nicht zumutbar (für einen elternteil). dieser wird nach § 10 von der vermittlung freigestellt. falls es kommunen gibt die dagegen verstossen, was mir nicht bekannt ist, dürfte ein einfacher widespruch genügen. die gesetzeslage ist zu eindeutig als dass es zu einer klage kommen würde.

die einzelnen persönlichen ansprechpartner dürften auch kein übergroßes interesse an der vermittlung dieses personenkreises haben, da auf § 10 umgestellte personen nicht als arbeitslos in der statistik auftauchen.

 
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