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Geschrieben von Lottismama20 am 30.05.2016, 18:14 Uhr

Beschäftigungsverbot nach ICSI

Hallo Mädels,

wir haben im nächsten Monat unsere 2. ICSI, bei der Ersten war mein Chef noch ganz locker was den Krankenschein anging (ich arbeite in der Pflege und war die kompletten drei Wochen bis zum SST krankgeschrieben). Dieses mal will er jedoch, dass ich mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen lasse. Jetzt meine Frage: Geht das? Hat jemand schon Erfahrung damit?

Danke schon mal im Voraus
Lottismama

 
16 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von Nibi11 am 31.05.2016, 6:05 Uhr

Hallo. Verstehe nicht ganz warum du 3 Wochen krank geschrieben sein möchtest. Ich arbeite auch in der Krankenpflege. Auf einer neurologischen Station.War am Tag der Entnahme krank geschrieben und am Tag des Transfers. Sonst und dazwischen ging ich ganz normal arbeiten...sobald du schwanger bist gelten die Schutzregeln fuer Schwangere.so war es bei meiner jetzt knapp 2 Jahre alten Tochter und ist es auch jetzt bei Kinderwunsch Nr. 2....

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von Lottismama20 am 31.05.2016, 6:33 Uhr

Hallo Nibi11
ich arbeite in einem Altenpflegeheim und da es dort unvermeidlich ist, dass man schwer hebt wurde ich beim letzten Mal 3 Wochen krankgeschrieben.

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Rechtlich geht das nicht

Antwort von Sternenschnuppe am 31.05.2016, 7:24 Uhr

Eine Schwangerschaft liegt noch nicht vor, kann nicht nachgewiesen werden.
Somit kann das Mutterschutzgesetz gar nicht greifen.
Du kannst Dir Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub.
In dem Stadium greift das Alles oder nichts Prinzip, das Kind ist noch gar nicht an Dich angeschlossen, es gibt noch keine Plazenta, es versorgt sich noch alleine.
Ohne ICSI wüsstest Du gar nicht dass da eine befruchtete Eizelle ist.

Ich verstehe Deine Angst, keine Frage, aber das solltest Du anders lösen.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von Ayleen2425 am 31.05.2016, 8:11 Uhr

Hatte eine IVF und war danach eine Woche im Krankenstand, ging danach wieder arbeiten musste aber in der 7.Woche wieder in den KS gehen weil ich ein riesen Hämatom hatte. Und dann konnte ich mit Ausnahme ab der 12.Woche in BV gehen. 2 Freundinnen von mir die in der Pflege sind blieben auch von Anfang an in KS und dann BV.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von Julibaby17 am 31.05.2016, 10:17 Uhr

Ein BV wird man Dir nicht austellen, da Du ja noch nicht Schwanger bist und somit das Mutterschtzgesetz noch nicht in Kraft tritt.

Meine FÄ hat mich auch 10 Tage "beurlaubt" weil ich nach der PU noch strake Schmerzne hatte. Musste dann aber wieder auf Arbeit obwohl ich einen körperlich anstrengenden Job habe bei dem ich auch schwer heben muss. Habs dann auf den Rücken geschoben und mir anders zu helfen gewusst

Meinem Arbeitgeber hätte ich aber auch nie von der Behandlung erzählt sonst hätte ich gleich meine Sachen packen können.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von LeNiWa am 31.05.2016, 13:01 Uhr

Von der Klinik wurde ich immer 5 Tage ab pu krank geschrieben, egal was man beruflich macht. Arbeite zum Bsp. Im büro. Danach nur wenn es nötig ist da man nur schwanger ist. Habe mich dieses mal weitere 2 Wochen vom HA krank schreiben lassen, da mir die Belastung zu hoch War, da es unser letzter Versuch War und die vorangegangenen alle negativ waren.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von AnnTerman am 03.06.2016, 22:09 Uhr

Hallo,
also ich weiß nicht, warum die das so zu dir gesagt haben. Ich habe einen gesunden Sohn (Icsi) auf die Welt gebracht und ich habe komplett durchgearbeitet!! Jetzt bin ich schwanger durch Kryo und bekam auch keinen Beschäftigungsverbot. Ich habe auch Endometriose. Aber alles andere nicht.
Ich glaube nicht, dass man direkt ein Beschäftigungsverbot bekommt. Vielleicht wenn du mit Zwillingen schwanger bist, aber das dann auch nicht direkt von Anfang an. Kenne da viele die dann immer noch arbeiten sind.
Ich wünsche euch viel Erfolg.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von DeinEngel am 03.06.2016, 22:14 Uhr

Hallo!
Leider kann ich Dir auch nicht sagen, ob nach einer ICSI generell ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
Ich weiss, dass es oft als Risikoschwangerschaft eingestuft wird, wenn man in einem Beruf arbeitet, in dem man körperlich viel gefordert wird (schweres Heben). Oder in dem man mir Chemikalien in Berührung kommt, die schädlich sein können. Pädagogin wäre mir neu und auch nicht medizinisch notwendig.
Oder natürlich durch eine medizinische Vorerkrankung. Ich habe Morbus crohn und weiß, dass ich ein BV bekommen würde.
Wieso kannst Du nicht einfach in der KiWu-Klinik anrufen? Oder lass doch jemanden für Dich anrufen

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von Fredda4 am 03.06.2016, 22:16 Uhr

Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die ein individuelles Beschäftigungsverbot gebieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von klapaucius am 03.06.2016, 22:21 Uhr

Ich bin nach GVnP schwanger mit Zwillingen, Diagnose war PCO. Ich bin nun in der 22. SSW und arbeite immer noch meine volle Stundenzahl - sehe jetzt auch nicht wirklich einen Grund für ein BV, obwohl ich wegen der Zwillinge eine Risiko-SS habe (auch das halte ich für Blödsinn!)
Und ja, beim BV bleibst Du bei vollem Gehalt zu Hause, die Zahlung übernimmt in dem Fall die KK, damit der Arbeitgeber für Ersatz sorgen kann. Sollte die Schwangerschaft nicht rund laufen, wirst Du sicher nicht direkt ein BV bekommen, sondern erst einmal krank geschrieben , um zu sehen, ob sich Dein Zustand bessert. Warum man aber wegen der Diabetes, PCO und Endo bettlägerig wird, ist mir nicht klar.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von mariamom am 03.06.2016, 22:23 Uhr

Hallo,
also ich war mit Zwillingen schwanger und die sind durch GV nach Plan entstanden.
Für meine FÄ war ich doppelt Risikoschwanger, eben wegen der Hormonbehandlung und wegen Zwillingen. Ich habe kein Beschäftigungsverbot erhalten (und auch keines gewollt, ich bin gerne zur Arbeit gegangen), war alles in allem eine komplikationsfreie Schwangerschaft, deshalb gab es für mich keinen Grund zu.
Beschäftigungsverbot heißt, du bekommst dein volles Gehalt. Der Arbeitgeber bekommt das von einem Fond, in dem alle Arbeitgeber pro Mitarbeiter einen bestimmten Betrag einzahlen müssen, das hat nichts mit der Krankenkasse zu tun.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von mrs. Katze am 03.06.2016, 22:28 Uhr

Ein Beschäftigungsverbot bekommst du, wenn dein Wohlergehen und/oder das des Kindes gefährdet sind. Die Krankenkasse zahlt die gesamte Schwangerschaft dein volles Gehalt an deinen AG, der das wie gewohnt an dich überweist.
Es ist ja leider so, dass durch eine k.B. auch Schwierigkeiten in der SS auftreten können. Ich hatte zum Beispiel bis zur 28. SSW eine Plazenta Praevia und unter den Wehen eine komplette Ablösung, was der Arzt im KH auf die Insemination zurückgeführt hat (Evtl. kleine Verletzungen in der GM oder am Muttermund durch den Katheter)... Ob das tatsächlich daran lag... Soetwas passiert ja leider auch Frauen, die spontan schwanger werden.
Ich hatte ein Beschäftigungsverbot und das war auch gut so, letzendlich entscheidet das ja aber dein FA im Verlauf der SS.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von natas am 03.06.2016, 22:35 Uhr

Hallo :)
Ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen, individuell laut Gesetz. Ich war auch in Kinderwunschbehandlung und bin jetzt im 6 Monat SS. Ich habe auch mit der Schilddrüse zutun (Hashimoto, Unterfunktion, PCOS)
Mit Beginn der SS habe ich plötzlich Blutungen bekommen und eine Plazentaablösungsstelle würde auf dem US erkannt. Später hatte ich auch noch einen Autounfall und ein Hämatom im Bauch beim Baby. Dann folgte plötzlich unanhaltende Übelkeit und Erbrechen, 15 kg abgenommen, stationäre Aufnahme im Krankenhaus…
Es war ein sehr langer Weg, dass mir meine FA endlich ein Beschäftigungsverbot ausgestellt hat...also ich denke nicht, wenn du nicht grad in derselben Lage stecken solltest und keine gefährdende Arbeit verrichtest, dass du so einfach ein Beschäftigungsverbot bekommen wirst, es sei denn dein FA ist sehr nett und macht es einfach.
Ansonsten immer auf das Mutterschutzgesetz berufen auf der Arbeit, wenn sich dein Arbeitgeber nicht dran hält.

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von riesigenWunsch am 03.06.2016, 22:46 Uhr

Also bei mir war es in der 1. SS (4. Versuch) so, das ich gleich eine RisikoSS eingetragen bekommen hab. Leider hab ich das Kind in der 7. Woche nach einer Woche im KH mit heftigsten Blutungen verloren. Grund wurde nicht gefunden. Erst der 11. Versuche klappte wieder. Da wir ja vorgewarnt waren, wurd eich gleich für 4 Wochen krankgeschrieben, zur Sicherheit, danach hätte es wohl ein BV gegeben.
Weil es leider mit dem Teufel zuging, hatte ich leider denselben Verlauf wie beim 1. Mal.
Wieder Blutungen in der 7.Woche, wegen einem Hämatom, Baby hat Herzschlag und ist nicht gefährdet, 4 Tage KH, doch eine Sturzblutung beendet am exakt selben SSTag unseren Traum.
Mein Prof kann es sich nicht erklären, sagt aber, das Frauen die Schwierigkeiten beim schwanger werden haben, oft auch Schwierigkeiten haben, eine solche zu halten. Sollte ich nochmal schwanger werden, würde ich vom ersten Tag an stationär aufgenommen werden, bis mind. 8/9. Woche.
Und dann ist es ja auch so, das alle von dir genannten Krankheiten ja auch an sich ein höheres Risiko mit sich bringen. Gerade Schildrüse und Endo sind ein Risikofaktor für FG´s!
Und ja, BV heisst, volles Gehalt (bei mir leider nicht, da ich selbstständige Tagesmutter bin…)

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von stranger2016 am 03.06.2016, 22:49 Uhr

Es heißt künstliche Befruchtung, nicht künstliche Schwangerschaft)) Nach dem Transfer der befruchteten Eizelle ist man genau so normal schwanger wie jede andere Frau :)
Eine Risiko-Schwangerschaft ist es nicht!
Es gibt nur ein minimal erhöhtes Risiko für Fehlbildungen usw. Das liegt aber nicht am Verfahren an sich, sondern daran, dass es meistens bei den Eltern Ursachen gibt (also genetisch etwas nicht in Ordnung ist, und Mutter Natur will ein "Stopschild" aufbauen mit der Unfruchtbarkeit).
Ich kenne so viele Frauen, die durch künstliche Befruchtung schwanger geworden sind. Und niemand hatte eine Risiko-Schwangerschaft (wenn, dann wegen dem Alter der Frau...)

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Re: Beschäftigungsverbot nach ICSI

Antwort von EinWort am 09.03.2020, 10:45 Uhr

Tut mir leid aber anscheinend hast du keine Ahnung von was du hier schreibst...
Eine künstliche Befruchtung ist immer eine Risiko Schwangerschaft da man nicht um sonst künstlich befruchtet wird!!! Es verläuft eben nicht wie eine normale Schwangerschaft! Keine Ahnung woher du diesen Unsinn aufgegabelt hast aber vermutlich hast du bisher keine wirklichen Erfahrung in dem Bereich Und möchtest hier einfach nur iwas schreiben.
Leute... die wirklich 0 Ahnung haben sollten die Kommentare bitte belassen.

Lg

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