Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von BB0208 am 01.07.2014, 9:49 Uhr

Verhinderungspflege

Nein, man muß es nicht versteuern.
Ich bescheinige den Eltern nach dem Termin die Stundenzahl mit Datum und STundenlohn, dieses formlose Schreiben reichen die Eltern bei der Kasse ein und bekommen das Geld.

 
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Stichwort: Verhinderungspflege

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