von Linchen83 am 30.12.2014, 9:56 Uhr |
Autobahnen in Frankreich...
Hallo,
hab gerade das hier gefunden:
Fahrzeugklassen
Klasse 1: Fahrzeuge und Gespanne mit maximaler Höhe von 2m und zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5t (bei Gespannen nur Zugfahrzeug), Fahrzeuge der Klasse 2, die für den Transport von Behinderten umgerüstet sind
Klasse 2: Fahrzeuge und Gespanne mit maximaler Höhe zwischen 2m und 3m und zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5t (bei Gespannen nur Zugfahrzeug)
Klasse 3: Fahrzeuge mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe von 3m und mehr oder einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t
Klasse 4: Fahrzeuge mit 3 und mehr Achsen und einer Höhe von mehr als 3m oder einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t; Gespanne mit einer Höhe von mehr als 3m oder einem Zugfahrzeug mit mehr als 3,5t
Klasse 5: Motorräder, Trikes, usw.
Behinderten-Transport: Fahrzeuge der Klasse 2, die für den Transport von Behinderten umgerüstet sind, werden in die Kategorie 1 eingestuft. Hierfür ist es jedoch notwendig, Spuren mit Personal zu nutzen oder an der automatischen Mauterfassung Personal durch drücken des entsprechenden Knopfes herbeizurufen.
Quelle: http://de.rendezvousenfrance.com/de/info/mautgebuehren-frankreich
Scheint aber nicht ganz einfach zu sein, siehe hier: http://www.wohnmobilforum.de/w-t35397.html
Viele Grüße
- Autobahnen in Frankreich... - Ellert 29.12.14, 19:04
- Re: Autobahnen in Frankreich... - Linchen83 30.12.14, 9:56
- Re: Autobahnen in Frankreich... - Philo 30.12.14, 16:26
- Das fand ich leider auch nur - Ellert 30.12.14, 16:46
- Re: Autobahnen in Frankreich... - Linchen83 30.12.14, 9:56