Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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von Linchen83  am 30.12.2014, 9:56 Uhr

Autobahnen in Frankreich...

Hallo,

hab gerade das hier gefunden:

Fahrzeugklassen

Klasse 1: Fahrzeuge und Gespanne mit maximaler Höhe von 2m und zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5t (bei Gespannen nur Zugfahrzeug), Fahrzeuge der Klasse 2, die für den Transport von Behinderten umgerüstet sind
Klasse 2: Fahrzeuge und Gespanne mit maximaler Höhe zwischen 2m und 3m und zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5t (bei Gespannen nur Zugfahrzeug)
Klasse 3: Fahrzeuge mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe von 3m und mehr oder einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t
Klasse 4: Fahrzeuge mit 3 und mehr Achsen und einer Höhe von mehr als 3m oder einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t; Gespanne mit einer Höhe von mehr als 3m oder einem Zugfahrzeug mit mehr als 3,5t
Klasse 5: Motorräder, Trikes, usw.

Behinderten-Transport: Fahrzeuge der Klasse 2, die für den Transport von Behinderten umgerüstet sind, werden in die Kategorie 1 eingestuft. Hierfür ist es jedoch notwendig, Spuren mit Personal zu nutzen oder an der automatischen Mauterfassung Personal durch drücken des entsprechenden Knopfes herbeizurufen.

Quelle: http://de.rendezvousenfrance.com/de/info/mautgebuehren-frankreich


Scheint aber nicht ganz einfach zu sein, siehe hier: http://www.wohnmobilforum.de/w-t35397.html


Viele Grüße

 
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