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Geschrieben von glückskugel am 11.12.2010, 20:51 Uhr

@montpelle

Nein, ich kann es einfach nicht stehen lassen, weil es juristisch absoluter Unsinn ist:


Man haftet nur dann für Schäden, wenn man dafür verantwortlich ist. Maßstab hierfür ist, dass einem zumindest Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Wenn Du es nicht glauben magst, lies es im BGB nach: § 823

 
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