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Geschrieben von montpelle am 11.12.2010, 11:37 Uhr

@IngeA

"so wie du es geschildert hast würde ich nicht zahlen."

Der Sohn hat den Schaden verursacht, wenn auch schuldlos. Deshalb muss er, bzw. die Eltern, bzw. die Versicherung dafür zahlen.

Unabhängig davon sollte man seinen Kindern vorleben, dass man für Schäden, die man verursacht hat, auch wenn es unbeabsichtigt war, geradesteht.

 
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