Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Annas Truppe am 04.01.2010, 16:34 Uhr

@montpelle

"Und wo sind denn deine Belege, die du ja von mir forderst ? Bisher hast du nur irgendetwas geschrieben ... ohne Quellen oder Zitate. Ein "Hauch" würde mir schon reichen .... ."

Gerne - hier :

Bayern : Gesamtlehrplan Grundschule, S. 26 : "Als verbundene Schrift ist die vereinfachte Ausgangsschrift verbindlich."

Baden-Württemberg : Bildungsplan Grundschule, Leitgedanken zum Kompetenzerwerb für Deutsch S. 5 : "Ausgehend von der Druckschrift erlernen die Kinder eine verbundene Schrift."

Berlin : Rahmenlehrplan Grundschule Deutsch S. 26 :" Druckschrift und Schreibschrift werden nacheinander eingeführt."
(Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern gleichlautend, Rahmenlehrpläne wurden gemeinsam erarbeitet)

Hamburg : Rahmenplan Deutsch, Bildungsplan Grundschule, auf S. 39 Muster der Schulausgangsschrift abgedruckt

Hessen : Rahmenplan Grundschule, Lernbereich B2 Deutsch S. 87 längerer Absatz mit dem Inhalt, dass eine verbundene Schreibschrift , vereinfachte Ausgangsschrift, gelehrt wird.

Niedersachsen : Kerncurriculum für die Grundschule, Tabelle, zweiter Schuljahrgang, Kenntnisse und Fertigkeiten, S.15 : "Druckschrift als Ausgangsschrift schreiben und eine verbundene Schrift kennen"

Nordrhein-Westfalen, laut Infoschrift Ministerium "Die Grundschule in NRW
Neue Richtlinien und Lehrpläne 2008", S. 26, Kompetenzerwartungen am Ende Klasse 4 :" Die Schülerinnen und Schüler schreiben flüssig in einer gut lesbaren verbundenen Handschrift"

Saarland : Kernlehrplan Deutsch Grundschule, Kompetenzbereich Schreiben, Deutsch 1/2, S. 12 : "normgerechte Darstellung der einzelnen
Buchstaben in Druckschrift und in der verbundenen Schrift: Schulausgangsschrift"

Sachsen : Lehrplan Grundschule Deutsch, Lernbereich Kl. 1/2, S. 8 : "Anwenden der Schulausgangsschrift"

Sachsen-Anhalt : Fachlehrplan Grundschule Deutsch, S. 14 :"Flexibel anwendbares Grundwissen zu Druckschrift und Schulausgangsschrift"

Thüringen : Gesamtlehrplan Grundschule, deutsch, S. 31 :"Bis zum Ende der 2. Klassenstufe
sind die Schüler durch sorgfältiges, den individuellen Entwicklungsstand berücksichtigendes
Vorgehen in der Lage, eine formorientierte, verbundene Schrift zu schreiben"


"..sondern es wird in den Lehrplänen einiger (!) Bundesländer keine verbundene Schrift mehr gefordert".

Es ist ganz offensichtlich falsch, was du behauptest. Ist das Absicht oder plapperst du auf gut Glück so daher ?

"Wie kommt es sonst, dass an vielen Schulen bereits keine verbundene Schrift mehr verbindlich gelehrt wird ?"

Ist das so ? Oder wieder so eine Falschbehauptung von dir ?

"Warum wohl nicht mehr .... wenn sie denn achso sinnvoll ist ?"

Sollten wohl die beantworten, die - angeblich - die Schreibschrift nicht lehren.

Möchtest du zu der Frage des Tellerrandes wirklich auch noch mehr hören ? Anders als du weiß ich, was ich hier behaupte und was nicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.