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Geschrieben von mams am 23.04.2012, 15:31 Uhr

@mams

gut, ich kenn mich in bayern nicht so gut aus, möchte aber diese praxis (keine mdl. note) erheblich in frage stellen. gibt es einen erlass, der das regelt?

abgesehen davon, sind auch mündliche noten nicht angreifbar. wenn ein lehrer eine mündliche note notiert, hat die vor jedem verwaltungsgericht bestand, genauso wie ein schriftliche note.

 
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