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Geschrieben von wickiemama am 24.04.2012, 14:44 Uhr

@mams und Flirrengel

ich habs gefunden, es müssen sogar mündliche Noten gemacht werden.
Ich habs auf der Seite der staatlichen Schulberatung in Bayern gefunden. Ist eine Verordnund der Bayrischen Schulberatung:

**Grundsätzliches:
„Die Leistungserhebung als Nachweis des Leistungsstandes ist geregelt in Art. 52 des Bayerischen Gesetzes für das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Danach erbringen Schüler zum Nachweis des Leistungsstandes in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Grundsätzlich erfolgt die Leistungsbewertung in der Grundschule in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft. Dies eröffnet den notwendigen Handlungsspielraum, um der oft sehr spezifischen Situation in einer Grundschulklasse bzw. den unterschieden zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen der Grundschule gerecht werden zu können. Von Seiten des Staatsministeriums gibt es keine Richtlinien zu Bewertungsmaßstäben für Probearbeiten oder zur Gewichtung mündlicher und schriftlicher Leistungen. Das Heranziehen ausschließlich schriftlicher Leistungen in Form von Probearbeiten zur Berechnung der Jahresfortgangsnote widerspricht jedoch dem oben zitierten Art. 52 BayEUG“ (KMS vom 25. Mai 2009 StNr. 150 III-5S4200-6.32442)**

 
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