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Geschrieben von vivi2711 am 21.06.2009, 13:43 Uhr

Schule nimmt meine Tocher nicht!

Hallo,

vielleicht koennt ihr Euch erinnern, dass ich die Schule wechseln wollte, da ihre alte Schule " umzieht" ( die fusionieren mit einer anderen Schule und werden in eine ehemalige Hauptschule umziehen). Auch mit der Klasse ( sowohl soziales Verhalten der Kinder und auch mit der Lehrerin) sind wir unzufrieden.
Jetzt wollte ich sie " ummelden" und gab als Grund eine neue Arbeitsstelle an und das ich nach Schule eine Betreueung in Form von meiner Freundin, die im Ort wohnt brauchte. Aber wir wurden abgelehnt. Die Schule hat ein sehr grosses Einzugsgebiet und waere daduch ausgelastet... Meine Frage: geht das? Ich meine, das wir abgeweisen werden?
Und was mache ich jetzt? Es gaebe noch eine andere Schule, aber bei der habe ich Bedenken, aus folgenden Gruenden:
1. meine Tochter will da auf keinen Fall hin ( weil sie niemanden kennt)
2. diese Schule soll auch " umziehen" , aber erst in einem Jahr. Und selbst ist es wohl noch nicht so ganz raus.
Unsere Tochter kommt jetzt in die 3. Klasse, d.h. im schlimmsten Fall wuerde sie fuer ein Jahr nach K. auf die Schule gehen und fuer die 4. Klasse doch wieder in der anderen Schule landen, sprich die " alte Schule" .
Was wuerdert ihr tun? Zaehne zusammenbeissen und einfach 2 Jahre in der nicht so tollen Grundschule bleiben ( das will meine Tochter) oder Risiko und auf der anderen Schule in K. anmelden? Oder kaempfen fuer die Wunschschule?
Ganz schoen verworren, gell?
Liebe Gruesse
Claudia

 
15 Antworten:

Re: Schule nimmt meine Tocher nicht!

Antwort von yl2 am 21.06.2009, 14:09 Uhr

schwierig, wenn man die genauen gründe, die dich zu solchen schritten bewogen haben, nicht kennt! (was jetzt nicht heißen soll, dass du hier ins detail gehen sollst ;-) )
entscheidend war für mich als außenstehende der satz, dass deine tochter auf der jetzigen schule bleiben möchte!
so ein wechsel ist für die kinder vielleicht nicht das schlimmste, aber mein weiß doch nie, ob man vom regen in die traufe kommt!
je nach problematik könntet ihr ja versuchen, die situation in der klasse zu verbessern?!

ob schulen einfach jemanden ablehnen können, weiß ich nicht, aber wenn die schule "voll" ist, ist sie voll! sie brauchen -soweit ich weiß- immer zum schulbeginn noch mininum 2 kinder luft, für kinder, die während eines schuljahres zuziehen! bei uns in SH ist 30 schüler das maximum.
bei meinem sohn sind 28 kinder in der klasse (zu beginn der 1. klasse waren es 25) und bei meiner tochter 23 (jetzt zum ende der 1. schon 25).
und einfach einen neuen klassenzug aufmachen, ist leichter gesagt als getan, weil dann allen anderen kindern wertvolle stunden (AG´s, fördergeschichten etc.) wegfallen bzw. nicht mehr zusätzlich angeboten werden kann...

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Re: Schule nimmt meine Tocher nicht!

Antwort von SusanneZ am 21.06.2009, 15:07 Uhr

1. aus welchen genauen Gründen seit ihr mit der derzeitigen Schule nicht zufrieden? Derzeit stehen sich Tochter "ich will" und Eltern "wir sind mit dem sozielen Verhalten der Kinder und der Lehrerin unzufrieden" gegenüber. Mmmh, was heißt das genau? Rechtfertigen eure Gründe den Wunsch eures Kindes zu übergehen?
2. natürlich kann eine Schule Schüler abweisen - sonst würde so manche Schule überlaufen. Die Frage ist erstmal nach welchen Kriterien und welcher Methode die Schule auswählt.

LG

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Re: Schule nimmt meine Tocher nicht!

Antwort von Pebbie am 21.06.2009, 15:08 Uhr

Hallo !

Bei uns ist es so, das zuerst die Kinder berücksichtigt werden die im Einzugsgebiet wohnen und wenn dann noch Platz ist, die anderen Kinder zum Zug kommen.

Ich finde eigentlich Deine Aussage, das Deine Tochter auf der alten Schule im Klassenverbund bleiben möchte die wesentliche die Du bei Deiner Entscheidung berücksichtigen solltest.

LG Ute

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Na Gott sei Dank!

Antwort von celmin am 21.06.2009, 16:43 Uhr

Ich kann Dich nicht verstehen. Deine Tochter will absolut in der alten Schule bleiben. Sie versteht sich auch mit der Lehrerin gut. Du hattest geschrieben, Deine Tochter mag keine Veränderungen (die Kinder in ihrer Klasse kennt sie, die Lehrerin kennt sie, selbst wenn die Schule eine andere wird) Warum um aller Welt willst Du Deiner Tochter das antun? Damit DU zufrieden bist?

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Erklaerung

Antwort von vivi2711 am 21.06.2009, 20:10 Uhr

Hallo,
ich wollte Euch nicht langweilen und habe deshalb mein Posting abgekuerzt. Aber ich versuche kurz, meinen Wunsch nach einem Wechsel zu erklaeren:
Kinder streiten sehr viel, also die Maedchen bekriegen sich verbal bis aufs schlimmste und die Jungs sind rau und wild und sparen auch nicht gerade mit Kraftausdreucken

Die Lehrerin ist laut eigener Aussgage " fertig mit den Nerven" und war schon oefters ( auch vor unsere Klasse) in Behandlung. Sie ist einfach nicht mehr fuer den Job, aber noch zu jung fuer die Rente.

Klar, meine Tochter kommt zurecht, aber auch nur, weil sie immer ruhig dasitzt und immer brav ist. Sie ist schon ein wenig das Liebchen der Lehrerin. Aber dadurch kommt sie bei ihren Klassenkamaraden nicht gut an. Meine Tochter ist halt auch noch sehr verspielt und die anderen sind schon richtige Damen! ( spielen top model und interssieren sich zum Teil schon fuer Jungs!!!!)
Sie moechte bleiben, weil sie es ja nicht anders kennt und generell keine Veraenderungen mag!
Glaubt mir , es faellt mir nicht leicht und ich tue es auch nicht fuer mich!!!!
Aber mal abesehen davon, mit dem Stoff sind sie auch nicht durch, weil sie ( die Lehrerin) ja nur am schreien ist ....

LG Claudia

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Re: Na Gott sei Dank!

Antwort von suermel am 21.06.2009, 21:16 Uhr

Ich denke deiner Tochter muss es gefallen, Sie muss in die Schule,
sie muss mit der Lehrkraft auskommen, auch wenn es dir nicht gefällt,
du solltest als Erster an deine Tochter denken,und wenn Sie da bleiben will musst du das Respektieren.

Ich würde nur etwas tun, wenn mein Kind ständig weint Bauchweh hätte
und nicht klar kommen würde in der Klasse, aber so wie ich dasgelesen habe gefällt es Ihr doch.

silvia

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Re: Na Gott sei Dank!

Antwort von suermel am 21.06.2009, 21:17 Uhr

Ich denke deiner Tochter muss es gefallen, Sie muss in die Schule,
sie muss mit der Lehrkraft auskommen, auch wenn es dir nicht gefällt,
du solltest als Erster an deine Tochter denken,und wenn Sie da bleiben will musst du das Respektieren.

Ich würde nur etwas tun, wenn mein Kind ständig weint Bauchweh hätte
und nicht klar kommen würde in der Klasse, aber so wie ich dasgelesen habe gefällt es Ihr doch.

silvia

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Re: Erklaerung

Antwort von IngeA am 21.06.2009, 22:02 Uhr

Hallo,

bekommt sie denn in der 3. Klasse keine andere Lehrerin?

LG Inge

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Re: Erklaerung

Antwort von vivi2711 am 22.06.2009, 7:46 Uhr

Nein, leider nicht, Bei uns wird nach 2 Jahren nicht gewechselt. Normerlweise behalten die Kinder ihre Lehrerin die vollen vier Jahre...
LG Claudia

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Re: Schule nimmt meine Tocher nicht!

Antwort von Mariakat am 22.06.2009, 11:57 Uhr

Selbstverständlich kann euch die Schule abweisen. GRundschulen sind wohnortgebunden. Wenn dir das nicht passt, dann musst du die Rechtsgrundlage in Deutschland ändern. Warum solltet ihr eine besondere Stellung haben? Vielleicht kannst du ja umziehen?????!!!!
Mariakat

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Re: Schule nimmt meine Tocher nicht!

Antwort von vivi2711 am 22.06.2009, 12:36 Uhr

Du, ich wusste es einfach nicht. Und verstehen kann ich es auch nicht. Man kann sich hier den Kindergarten, die Real-Haupst, das Gymnasium aussuchen, warum die GS nicht???
LG Claudia

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weil grundschulen PFLICHT sind!

Antwort von Henni am 22.06.2009, 13:21 Uhr

Daher sind sie einfach dem Wohnart angehörig und werden ja auch von der Gemeinde finanziert1!!!!

Für jeden Schüler, der außerhalb der GEmeinde zur Shcule geht, mus die Heimatgemeinde schulgeld bezahlt werden etc...eine komplizierte SAche. Bei weiterführenden schule ist es was anderes, weil da ja nciht jeder Ort ein Gymnasium haben KANN und daher eh andres gerechnet wird!

LoGa ist deine privatsache, aber auch da hast du ja nur eine ANSPRUCH in deiner Gemeinde!

Also: JA, die Schule kann sehr wohl ablehnen!

LG HEnni

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Re: weil grundschulen PFLICHT sind!

Antwort von +emfut+ am 22.06.2009, 13:30 Uhr

Nun ja, in manchen Bundesländern ist die Sprengelpflicht inzwischen aufgehoben, in Berlin z.B.

In Bayern gilt die Sprengelpflicht übrigens auch für Hauptschulen. Lediglich Gymnasien und Realschulen fallen da raus - weil man da ja auch nach Neigungen geht. Was nützt dem Mathe-Ass ein neusprachliches Gymnasium in seiner Gegend?

Insofern gilt, wie so oft hier: Es kommt auf das Bundesland an.

Wobei ein Gastantrag für eine andere Schule als die Sprengelschule durchaus Sinn machen kann, ich finde den Wunsch auch nicht verwerflich. Man kann halt abgelehnt werden, aber dann steht man auch nicht schlimmer da als vorher.

Die Gastschulanträge, die ich in meinem Bekanntenkreis kenne, sind übrigens alle genehmigt worden. Aber vielleicht ist das in der Großstadt einfach anders.

Gruß,
Elisabeth.

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Henni, das mit der Schulpflicht ist kein Argument...

Antwort von MM am 23.06.2009, 11:46 Uhr

.... meiner Meinung nach, und ich finde es nicht einleuchtend, dass man sich bei Euch die GS nicht aussuchen kann.

Hier (Tschechien) kann man das sehr wohl, wie auch bei anderen Schulen und KiGA (voor 1989 ging das nicht, da gab es Einzugsgebiete, übrigens auch was Ärzte usw. betraf).
Aber es kann natürlich passieren, dass man bei grossem "Andrang" nicht genommen wird und die Schule halt bestimmte Kriterien hat, die man evt. nicht erfüllt - das KANN auch der Wohnort sein, oder z.B. (falls es eine Schule mit verstärktem Sprachunterricht, zweisprachigen Klassen etc. ist) der Familienhintergrund... o.a.

Deine Begründung, dass die Wohnortregelung (Einzugsgebiet) mit der Schulpflicht zusammenhängt, finde ich nicht einleuchtend - denn Schulpflicht ist ja wohl 9 Jahre, oder? Und in Dtl. geht die Grundschule doch nur 4 Jahre und danach kommt eine weiterführende Schule, die man sehr wohl frei wählen kann - oder? Warum greift denn da auf einmal das Argument der Schulpflicht nicht, wo doch auch nach Klasse 4 noch Schulpflicht besteht???

Logisch wäre Dein Argument nur dann, wenn die Schulpflicht zeitlich mit der Grundschulzeit zusammen fiele.

Hier ist das im Übrigen so - die sog. "Grundschule" (zakladni skola) dauert 9 Jahre, danach geht es je nach Leistung und/oder zukünftigem Berufs- bzw. Studienwunsch aufs Gymnasium, eine andere "Mittelschule" (Fachoberschule etc.) oder in die Lehre.
Eine Ausnahme bilden die 8jährigen Gymnasien, auf die man nach der 5.Klasse auf Empfehlung der Lehrer, Wunsch der Eltern und nach bestandener Aufnahmeprüfung wechseln kann.

Ich denke für die Einzugsgebietsregelung bei Euch muss es andere Gründe als die Schulpflicht geben. Nur weiss ich nicht, welche... Vielleicht weiss es hier jemand anders?

Gruss, M.

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Doch, das hat schon mit der Schulpflicht zu tun

Antwort von +emfut+ am 23.06.2009, 12:25 Uhr

Denn für die HS gilt weiterhin die Sprengelpflicht, auch nach der GS.

Soll heißen: "Deine" GS und "Deine" HS MUSS Dich nehmen. Alle anderen Schulen dürfen Dich ablehnen. Und nach der HS ist die Schulpflicht vorbei.

Ich mußte auch Fumis Sprengelschule - und das ist die lokale Hauptschule - nachweisen, daß sie jetzt auf eine private RS geht. Die Sprengelschulen "überwachen" quasi die Schulpflicht.

Wenn man das komplett anders machen wollen würde, müßte man den gesamten Verwaltungsablauf ändern. Sicher ist das möglich, aber der Wille ist (derzeit) nicht da.

So ist es zumindest in Bayern. Ich gehe davon aus, daß die anderen Bundesländer es ähnlich handhaben.

In Berlin z.B. wurde für GS jetzt die Sprengelpflicht aufgehoben. Aber die "Unterlagen" der Kinder liegen trotzdem bei der Sprengelschule, zumindest ist das mein Kenntnisstand. Wenn ein Kind nicht in die Sprengelschule geht, muß die tatsächliche Schule der Sprengelschule melden, daß Kind X jetzt bei denen ist - damit man weiß, daß die Schulpflicht erfüllt wird. Die Sprengelschule überwacht also weiterhin die Einhaltung der Schulpflicht.

Gruß,
Elisabeth.

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