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Geschrieben von Ceca2 am 25.11.2009, 16:39 Uhr

Risikolebensversicherung

Hallo zusammen,

gehört zwar nicht zum Thema Grundschule, aber da ich mich meistens hier tummle, stelle ich den Beitrag mal hier ein.

Habt Ihr eine Risikolebensversicherung? Wir haben noch keine. Mein Mann will auch keine, leider.

Ich möchte jedoch gerne eine abschliessen. Gibt es irgendetwas besonderes zu beachten?

Ich bin 46 Jahre alt, verheiratet, zwei Kinder (9 und 5 J.) und arbeite in Teilzeit.

Danke für Eure Antworten.

Viele Gruesse
Ceca2

 
5 Antworten:

aber sicher

Antwort von golfer am 25.11.2009, 16:55 Uhr

klar risiko leben ist preiswert und unverzichtbar......wir haben jeden von uns versichert und zwar in der Höhe der Schulden die noch auf dem Haus sind...und zusätzlich noch einige Jahreseinkommen......bei Mitfreiem wohnen kann dan auch mit weniger Einkommen ausgekommen werden.....laufzeit bis alles abbezahlt ist.....

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Re: Risikolebensversicherung

Antwort von dkteufelchen am 25.11.2009, 20:00 Uhr

hallo, ich kopiere dir hier mal was rein

"
Ratgeber Risiko-Lebensversicherung



Leistungsumfang

Leistungseinschränkung

Beitragsberechnung

Leistungsabwicklung

Kündigung




Leistungsumfang
Die Risikolebensversicherung ( Risiko- LV) gehört in jeden Versicherungsordner, wenn Sie die Hinterbliebenenversorgung richtig organisieren wollen.

Vor allem bei jungen Familien ist die Existenzsicherung oft noch sehr dürftig. Man verdrängt, dass bei plötzlichem Tod des Hauptverdieners der Familie große Versorgungslücken entstehen können.

Die Risiko- LV ist nicht als Kapitalanlage gedacht. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ( Kapital- LV) zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Summe ausschließlich im Todesfall. Die Beiträge werden nicht angespart. Dafür sind aber die Prämien für die Risiko- LV - im Gegensatz zur Kapital- LV - geringer.


Die verbundene Risikolebensversicherung ist für Partner sich gegenseitig absichern wollen, empfehlenswert. Diese Art der gegenseitigen Absicherung kann zwar billiger als die Einzelabsicherung sein, dafür wird bei Tod des zuerst Sterbenden die Versicherungssumme aber nur einmal fällig.

Für Unternehmer ist die Risikoversicherung ebenfalls ein Absicherungsinstrument, z.B. zur gegenseitigen Versicherung der Kompagnons.
Der Verlust des Geschäftspartners - oder des Geschäftsführers - kann schwerste finanzielle Einbußen mit sich bringen.
Empfohlen wird, mindestens das zweifache Brutto - Jahresgehalt abzusichern.
Die Beiträge für die Risiko- LV sind als Betriebsausgaben absetzbar, unterliegen allerdings der Besteuerung im Todesfall.


Die fallende Risiko-Lebensversicherung wird bei der Hausfinanzierung wird i. d. R. von dem Finanzierungsinstitut eine Risiko- LV zur Absicherung des Hauptverdieners gewünscht. Hier bietet sich die fallende Risiko- LV an weil die Versicherungssumme der fallenden Restschuld angeglichen wird. Das spart Versicherungsprämien. Wenn Ihre Bank Ihnen eine Risiko- LV empfiehlt, vergleichen Sie die Beiträge.


Bei der Beurteilung des Preis/ Leistungsverhältnisses spielt der Beitrag und die Todesfallleistung eine ausschlaggebende Rolle. Nachstehend sind die wichtigsten Begriffe und Überschusssysteme der Risikolebensversicherung erklärt:

Der garantierte Beitrag ist der Beitragsaufwand der max. für die vereinbarte Versicherungsleistung über die gesamte Laufzeit gezahlt werden muss.

Die Todesfallleistung ist ein Geldbetrag, den der Versicherer im Todesfall erbringt. Die Todesfallleistung ist, je nach Auswahl des Überschusssystems, nicht immer garantiert. Sie ist abhängig von der Entwicklung der Überschüsse. Bei positiver Entwicklung der Überschüsse werden diese dazu verwendet, die Versicherungssumme auf die Todesfallleistung zu erhöhen. Diese Todesfallleistung wird allerdings nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes garantiert.

Mit dem Überschusssystem "Beitragsverrechnung" werden die zugeteilten Überschüsse nicht zur Erhöhung der Todesfallleistung herangezogen, sondern dazu verwendet, den garantierten Beitrag zu reduzieren. Die Festschreibung dieses tatsächlich zu zahlenden Beitrags, des sog. Zahlbeitrags, erfolgt nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes.

Bei diesem Überschusssystem wird sowohl der Beitrag als auch die Versicherungsleistung konstant über den gesamten Versicherungszeitraum garantiert.

Das Überschusssystem Todesfallbonus ist eine zusätzliche Versicherungsleistung, die nur im Todesfall fällig wird. Es stellt eine besondere Art der Schlussüberschussbeteiligung dar, insbesondere wenn die Überschussbeteiligung von Beginn an gewährt wird. Ist in einem solchen Falle ein bestimmter Betrag durch eine Risikolebensversicherung abzudecken, so kann deren Versicherungssumme unter Einbeziehung des Todesfallbonus festgelegt werden. Der Todesfallbonus hat insoweit den gleichen Effekt, wie eine direkte Anrechnung der Überschussanteile auf den Beitrag. Die Höhe des Todesfallbonus kann, wie die von Beginn an auf den Beitrag angerechneten Überschussanteile, nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes verbindlich zugesagt werden.

Der garantierte Beitrag ist der Beitragsaufwand, der max. für die vereinbarte Versicherungsleistung über die gesamte Laufzeit gezahlt werden muss.
Der Zahlbeitrag wird durch den Versicherer nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes und nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert

Die Versicherungssumme ist ein fest vereinbarter Geldbetrag, der im Versicherungsfall an den Anspruchsberechtigten, i. d. R. den Erben zur Auszahlung kommt.

Mit "Zahlbeitrag" wird der Beitragsaufwand definiert der tatsächlich für den Versicherungsschutz aufgebracht wird. Der Zahlbeitrag ist nicht mit dem garantierten Beitrag identisch und wird nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes garantiert.

Höhe der Versicherungssumme
Wenn man einmal 50.000;-- Euro mit 6 % Zinsen anlegt, erhält man eine monatliche Rente in Höhe von 242,-- Euro, ohne Kapitalverzehr.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Versicherungssumme eher großzügig gewählt werden sollte.
Als Faustregel gilt: Wenigstens das dreifache, bei jungen Familien mit Kindern durchaus das fünffache Ihres Jahreseinkommens, sollte die Versicherungssumme ausmachen.

Die Wahl der Laufzeit ist bei der Risikoversicherung abhängig von der persönlichen Lebenssituation.
Wählt man eine kurze Laufzeit und benötigt man nach Ablauf weiterhin Versicherungsschutz, wird zunächst das erhöhte Alter zur Beitragsberechnung herangezogen. Darüber hinaus wird eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Hat sich das Gesundheitsrisiko für die Versicherungsgesellschaft verschlechtert, kann diese hierfür Risikozuschläge verlangen oder sogar die Annahme des Antrages verweigern. Experten raten zu Laufzeiten zwischen dem Endalter 50 und 55.

Wenn man wegen des Gesundheitszustandes Zweifel hat, ob man überhaupt versichert wird und wenn ja, zu welchen Bedingungen, dann kann man auch einen Probeantrag stellen. Der Antragsteller ist dann nicht an diesen Antrag gebunden, wohl aber die Gesellschaft, wenn sie verbindlich Versicherungsschutz anbietet. top



Leistungseinschränkung
Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch in der Risikolebensversicherung klar definiert: Verstirbt der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten, nach Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass bei der Antragsstellung auch alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken und Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantwortet wurden. Andernfalls riskiert man wegen der Verletzung der Anzeigepflicht den Versicherungsschutz.

Die Versicherungsgesellschaften leisten ab Vertragsbeginn bei jeder Art von unfall- oder krankheitsbedingten Todesfällen.
In der Risikolebensversicherung gibt es nicht viele Fälle, die nicht oder begrenzt versichert sind. Zu diesen Ereignissen zählen vor allem kriegerische Auseinandersetzungen. Wenn der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag entstandene Deckungskapital begrenzen.

Das Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten Beiträgen inklusive dem entstandenen Gewinn.

Grundsätzlich ist Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsbeginn oder seit Wiederherstellung der Versicherung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Voller Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen worden ist. Das heißt, dass die versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und entscheiden konnte.

...."

empfeheln kann ich dir die mamax die ist recht günstig und gut
hier der link, kannste deinen beitrag schon mal ausrechnen

https://www.mamax.com/versicherungen/risikolebensversicherung/rechnen-antrag/

lg daggi

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Re: Risikolebensversicherung

Antwort von Vesna am 25.11.2009, 20:01 Uhr

Wir machen es wie meine Vorschreiberin.
Eine RisikoLeben ist für mich neben der Haftpflicht das wichtigste überhaupt, zumindest wenn man ein Haus abzuzahlen hat. Da ich derzeit auch "nur"Hausfrau bin, ist es für mich um so wichtiger abgesichert zu sein. Könnte im Todesfall meines Mannes das Haus sonst gar nicht halten.

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Danke, habe eben einen Antrag gestellt! Gruesse

Antwort von Ceca2 am 25.11.2009, 20:58 Uhr

OT

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Re: Risikolebensversicherung

Antwort von kachiya am 26.11.2009, 9:44 Uhr

So eine Risikolebensversicherung ist nicht nur für Immobilienbesitzer sinnvoll. Wenn der Ehepartner stirbt und man selbst über kein oder wenig Einkommen verfügt, dann ist es sinnvoll, wenn er sich um die finanzielle Seite erst einmal keine Sorgen machen muss, egal ob in Mietwohnung oder Haus.

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