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Geschrieben von Fr. Heinz am 05.06.2009, 13:21 Uhr

Nachtrag

Hallo Hofi2,

wohnt ihr in Bayern? Wenn ja, so ist es normal, dass Probearbeiten nicht angekündigt werden. Laut §43 Satz 2 der bayerischen VSO (Volksschulordnung) ist dies nämlich Vorschrift ;-)

Ansonsten: Ein dickes Lob an Deine Tochter!

 
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