Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von hgmeier am 26.01.2009, 20:01 Uhr

Na, da kennt sich ja jemand RICHTIG gut aus

>>Einen Nachteilsausgleich gibt es nicht im Studium.

Ich weiß. Daher muß auch durch den entsprechenden Behindertenbeauftragten nach Vorlage eines entsprechenden Attestes das Ganze als Behinderung anerkannt werden. Gehört also etwas Aufwand dazu. Mir sind da jedoch mehrere Fälle davon zwei aus dem engeren Bekenntenkreis bekannt, die dieses durchgesetzt haben. An zwei verschiedenen Unis in zwei verschiedenen Bundesländern. Seit dem machten die ALLE Klausuren mündlich .

>>Jeder Depp und Nicht-Legastheniker kann/darf im Deutschstudium ein Rechtschreibprogramm verwenden - so wie 99% der hochgebildeten und hochqualifizierten nichtbehinderten Manager. Ein Deutschstudium hat nämlich nichts mit Rechtschreibung zu tun, da gehört schon bissi mehr zu.

Das stimmt zwar, reicht aber vielfach einfach nicht aus. Und spätetstens beim Erstellen vorn Tefelbildern im Studeinseminar während des Vorbereitungsdienstes hilft einem das nicht weiter. Gleiches gilt dann bei der Kontrolle von Klassenarbeiten, ...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.