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Geschrieben von Ebba am 17.10.2008, 20:05 Uhr

Ich finde es unmöglich

Wäre etwas ähnliches an unserer Grundschule vorgefallen hätte ich mich sicherlich an die Elternvertreterin oder direkt an die Lehrerin gewandt um zu erreichen, dass derartige Kaffeefahrtenmethoden in der Schule umgehend eingestellt werden.

Interessant dazu auch folgender Artikel:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,295548,00.html

Fuer NRW gilt wohl folgendes:
/cit/
Ist Werbung an Schulen zulässig?
Jede Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, ist in der Schule unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet das MSW (§ 99 Abs. 2 SchulG). Durch § 99 Abs. 1 SchulG ist Sponsoring an Schulen zugelassen worden (siehe dazu die nächsten beiden Fragen).
Das Werbeverbot soll verhindern, dass die Schule für Interessen genutzt wird, die nur außerschulischer Natur sind. Sinn des Verbotes ist es, einen störungsfreien Unterricht im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule zu gewährleisten, eine zusätzliche Arbeitsbelastung der Schulen und eine pädagogisch nicht vertretbare Ablenkung der Schülerinnen und Schüler auszuschließen. Die Schulleitung kann aber Hinweise auf kulturelle, religiöse, sportliche und caritative Einrichtungen geben oder zulassen, sofern eine Beziehung zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag besteht.
/cit/
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_Schule/Werbung/zulaessig.html

/cit/
Sponsoring an Schulen ist eingebunden in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Deshalb müssen die Sponsoringmaßnahmen und der damit verbundene Werbezweck mit dem Schulauftrag vereinbar sein.
Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf die Leistungen des Sponsors in geeigneter Weise hinweisen. Der Werbeeffekt solcher Hinweise soll dabei deutlich hinter dem schulischen Nutzen zurücktreten.
vgl.: § 99 Abs. 1 SchulG
Das MSW hat einen Leitfaden "Schulsponsoring heute" herausgegeben, der über www.schulinfos.de verfügbar ist
/cit/
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_Schule/Werbung/Formen.html

Liebe Grueße
Ebba

 
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