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Geschrieben von Annas Truppe am 03.04.2012, 21:08 Uhr

Hier : laut Gesetz 1 mal im Halbjahr

Hallo,

hier, in Ba-Wü, müssen Elternabende (offiziell heißt das bei uns Klassenpflegschaftssitzung) mindestens einmal im Halbjahr stattfinden. So steht es im Schulgesetz.

Aus welchem Bundesland bist du ? Evt. gibt es auch bei euch Vorschriften im Schulgesetz.

Meine Erfahrung hier ist, dass die Elternabende immer gewinnbringend sind, manche Eltern aber gerade den zweiten Elternabend für unnötig halten. Interesse und Zuspruch hängen oft entscheidend von der Formulierung der Einladung ab. Wenn ein interessant erscheinendes Thema aufgeführt ist - und die gibt es doch immer : Sei es die Vorstellung des neuen Lehrers für Fach Deutsch oder den geplanten Ausflug ins Museum oder Tierpark oder Theater oder Lerninhalte im Fach MNK - ist der Zuspruch und Zulauf bei uns auch am traditionell schlechter besuchten zweiten Elternabend eher gut (Grundschule mindestens 2/3, am Gymnasium meist 3/4).

Elterngespräche finden hier nach Vereinbarung statt. Wenn's irgendwie "brennt" bitten die Lehrer zum Gespräch, ansonsten bitten die Eltern per Mitteilung im Hausaufgabenheft um einen Termin. Regelmäßige Jahresgespräche - wie im Kindergarten - sind nicht vorgesehen. Das muss aber ja auch nicht unbedingt sein. Wer ein Problem hat kann sich melden, sollte es aber auch rechtzeitig (Eltern wie Lehrer).

Gruß Anna

 
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