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Geschrieben von Dreikindmama am 18.06.2010, 12:48 Uhr

Grundschulversetzungsordnung - Link

Hallo,

nachfolgend der Link der Grundschulversetzungsordnung:

http://www.kws-rw.de/kws/download/vsogs.pdf

Hiernach würde das Kind nicht sitzenbleiben. Siehe § 1 Absatz 2 Nr. 1.

(2) Die Voraussetzungen für eine Versetzung gemäß
Absatz 1 Satz 2 liegen vor

1. von Klasse 2 nach Klasse 3, wenn der Schüler im
Jahreszeugnis in keinem der Fächer Deutsch
und Mathematik die Note „ungenügend“ und in
nicht mehr als einem dieser Fächer die Note
„mangelhaft“ erreicht hat;

Gruß

Sylvia

 
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