Geschrieben von Dreikindmama am 18.06.2010, 12:48 Uhr |
Grundschulversetzungsordnung - Link
Hallo,
nachfolgend der Link der Grundschulversetzungsordnung:
http://www.kws-rw.de/kws/download/vsogs.pdf
Hiernach würde das Kind nicht sitzenbleiben. Siehe § 1 Absatz 2 Nr. 1.
(2) Die Voraussetzungen für eine Versetzung gemäß
Absatz 1 Satz 2 liegen vor
1. von Klasse 2 nach Klasse 3, wenn der Schüler im
Jahreszeugnis in keinem der Fächer Deutsch
und Mathematik die Note „ungenügend“ und in
nicht mehr als einem dieser Fächer die Note
„mangelhaft“ erreicht hat;
Gruß
Sylvia
- Jahreszeugnis......... - tina.s 18.06.10, 11:03
- Re: Jahreszeugnis......... - glückskugel 18.06.10, 11:42
- bei uns wäre er nicht weiter... - Engelchen24122001 18.06.10, 12:06
- Grundschulversetzungsordnung - Link - Dreikindmama 18.06.10, 12:48
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