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Geschrieben von Miolilo am 04.04.2013, 21:40 Uhr

Frage zum Übertrittsverfahren (Bayern)

"SIE gäbe Kindern nur dann die Gym-Empfehlung, "

"Sie sagte expliziit, dass es Kinder in der Klasse gäbe, die hätten mind. 2,33 als Durchschnitt, die sähe sie aber nicht als Gym-geeignet an."

Nun, sie kann ihre Empfehlung sowie ihre Meinung dazu äußern, ob sie die Kinder für die jeweilige Schulform geeignet hält.
Das ist ihr gutes Recht und sollte auch als eine Empfehlung gesehen werden.

Für das Kreuzchen auf dem Zeugnis - oder den Übertritt - ist jedoch nach wie vor der Notenschnitt entscheidend.

 
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