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von dhana  am 03.04.2013, 18:34 Uhr

Frage zum Übertrittsverfahren (Bayern)

Hallo,

das Ankreuzen ist rein Noten abhängig - wenn der Notendurchschnitt 2,33 oder besser ist - Gymnasium, Notendurchschnitt 2,66 - Realschule - darunter Mittelschule/Hauptschule.
Sicher werden die Lehrer ihre Einschätzung der Kinder den Eltern mitteilen - aber beim Übertrittszeugniss ist nur relevant wie die Noten sind - Lernverhalten egal, wie sich die Kinder die letzen 4 Jahre in der Schule gezeigt haben auch egal.

Bei meinem Großen gab es damals z.B. gar keinen Notendurchschnitt besser als 2,33 - das waren schon die Klassenbesten (aus der Klasse sind auch 2 Kinder mit Probeunterricht ins Gymnasium gekommen - und 3 mit Probeunterricht an die Realschule - die Notenvergabe war in der Klasse extrem streng)
Die Lehrerin bei meinem Mittleren meinte dagegen, sie wird sich nicht gegen die Eltern stellen - wenn die unbedingt eine Gymnasiumsempfehlung wollen, und es notentechnisch irgendwie geht, wird sie das passend machen... gleiche Schule - unterschiedliche Lehrer...

Gruß Dhana

 
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