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Geschrieben von Carmar am 02.05.2014, 20:49 Uhr

Es ist auch ohne Abitur möglich!

Auch wenn das einige nicht wahrhaben wollen!
(Nebenbei bemerkt ist mir eine Lehrerin mit Abitur auch lieber).


Gruppe 3: Sonstige Bewerber/innen
Beruflich Qualifizierte mit mindestens 2-jähriger Berufsausbildung und mindestens 3-jähriger beruflicher Tätigkeit in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf bzw. bei fachlich abweichendem Studienwunsch gem. § 4 BHZVO. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.

Diese Gruppe muss für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung eine Zugangsprüfung ablegen. Die Anmeldefrist für die Zugangsprüfung endet bei Studienbeginn zum Wintersemester am 01. April, bei Studienbeginn zum Sommersemester am 01. Oktober. Nach der bestandenen Zugangsprüfung ist für zulassungsbeschränkte Studiengänge/ -fächer die Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich. Dafür bewerben Sie sich bitte ausschließlich online mit der Note der bestandenen Zugangsprüfung. Die Einschreibfrist wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben.

 
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