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Ausbildung zur Grundschullehrerin - meine 13jährige fragt

Thema: Ausbildung zur Grundschullehrerin - meine 13jährige fragt

Hallo, meine Maus hat schon vor einem Jahr beschlossen Grundschullehrerin zu werden. Sie will Mathe, Musik und Kunst unterrichten. Hab jetzt mal gegooglet, aber das ist ziemlich schwer verständlich. Würdet ihr mir mal schreiben wie sie dahin kommt. Sie geht auf eine Realschule mit recht gutem Zeugnis. Was braucht sie an theoretischer Ausbildung und was an praktischer. Vielen Dank an Euch meinereiner

Mitglied inaktiv - 01.05.2014, 19:39



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Zuerst mal braucht sie ein Abitur.

von mama von joshua am tab am 01.05.2014, 20:01



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Sie braucht das Abitur, um danach Grundschulpädagogik zu studieren. Ob sie nur diese drei Fächer unterrichten kann, weiß ich nicht so genau, ich meine, das Grundschullehrer eigentlich alle Fächer unterrichten...

von Birgit 2 am 01.05.2014, 20:16



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Klar, zuerst Abitur. Studieren an der PH. Nur wenn man am Gymnasium unterrichten wird, dann an der Uni.

von yartina am 01.05.2014, 20:25



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Kommt wohl aufs Bundesland an. In NRW studieren alle Lehrämter an der Uni. Praktika an einer Grundschule wären auch hilfreich. Oft können Schüler/innen auch bei der Hausaufgabenbetreuung helfen. Da bekommt sie schon mal einen kleinen Einblick.

von Makri am 01.05.2014, 21:04



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Mancherorts ist kein Abitur für ein Grundschullehramt nötig (in NRW z.B.). Aber dann muss man eine Zeit lang z.B. einen Haushalt geführt und ein Kind erzogen haben oder eine Person gepflegt haben. Außerdem muss man eine 4-stündige Prüfung und ein Gespräch erfolgreich hinter sich bringen. Für Kunst und Musik muss man an einer Eingungsprüfung teilnehmen und diese natürlich bestehen (Das ist auch so, wenn man das Abitur hat). Die Grundschulmusiklehrerinnen, die ich kenne (die allerdings Abitur haben), beherrschen Klavier und Gitarre bzw. Querflöte. Singen können sie auch perfekt.

von Carmar am 01.05.2014, 21:07



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Man muss dann (wenn kein Abitur vorliegt) auch eine mindestens 2-jährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Also sollte deine Tochter lieber das Abitur anstreben.

von Carmar am 01.05.2014, 21:13



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Nicht im Ernst, oder? Geht das wirklich ohne Abitur?

von lotte_1753 am 01.05.2014, 22:16



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also, laut http://grundschullehramt.info/grundschullehrer-werden/wo-studieren/grundschullehramt-nordrhein-westfalen/ braucht man abi, bachelor und master of education und dann Referendariat . Mein Vater hatte allerdings in den sechzigern Lehramt studiert und berichtete vvon kollegINNen, sok Mikaetzchen, http://de.wikipedia.org/wiki/Mik%C3%A4tzchen die ohne Abitur und Studium Handarbeit, Sport, Singen unterrichtet haben, die waren qulifiziert wie oben beschrieben. Benedikte

von Benedikte am 01.05.2014, 22:52



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Selbstverständlich braucht man auch in NRW für ein universitäres Studium die allgemeine Hochschulreife.

von Miolilo am 02.05.2014, 05:57



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https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bbq_fachfremde_bewerber.shtml Danach reicht in der Tat eine Ausbildung + Kinderziehung+ Zugangsprüfung. und hier: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml und hier: https://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/verordnung_hochschulzugang_8__maerz_2010.pdf

von Silke11 am 02.05.2014, 11:43



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Nein, die vorherige Ausbildung und Berufstätigkeit muss fachlich mit dem Studiengang zu tun haben, wie ich das hier verstehe. Zudem ist es so, dass man bei Sport, Musik oder Kunst auch eine Eignungsprüfung ablegen muss. Außerdem muss entweder Deutsch oder Mathematik als Fach studiert werden-und das ist nicht nur der Stoff der Grundschule, sondern sehr anspruchsvoll. So geht z.B. der Seiteneinstieg: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html

von 3wildehühner am 02.05.2014, 14:12



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Ich kenne eine Frau, die sich mit einer Ausbildung zur Arzthelferin + Kindererziehung erfolgreich für das Grundschullehramt eingeschrieben hat. Ich war selbst dabei. Die Vorlage einer Bescheiniung über die bestandene Ausbildung (ohne Noten!) und eine Geburtsurkunde haben ausgereicht. Was hat nun Zahnarzthelferin fachlich mit Grundschullehramt zu tun? Nichts. Die Eignungsprüfungen (zu den Wunschfächern des Kindes der AP) hatte ich erwähnt.

von Carmar am 02.05.2014, 20:41



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Anders kann man keine wirklich hilfreiche Antwort geben...

von lambogenie am 01.05.2014, 22:01



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Hallo, danke schonmal für die ersten Antworten. - also ist Abi sinnvoll, in NRW aber nicht muss - Wie lange dauert das Studium? - dann muss doch noch eine Referendarzeit folgen oder? Mich würde unbedingt die Dauer interessieren und ob sie alle Fächer lernen muss. Lieben Dank für die schnellen Antworten meinereiner

Mitglied inaktiv - 01.05.2014, 22:54



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In NRW braucht man Abitur für Lehramt GS. Berufskolleglehrer kann man u. U. auch ohne werden,als Quereinsteiger.Aber da sind auch einige Voraussetzungen nötig.

von 3wildehühner am 02.05.2014, 07:54



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Ich hätte jetzt angenommen, dass man Lehramt studieren muss. Also braucht sie ein Abi oder Fachabi. Oder bin ich da von vorgestern?

von Geisterfinger am 02.05.2014, 10:28



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Hier steht es genau: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/index.html https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LOISAngebote

von 3wildehühner am 02.05.2014, 12:19



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der gerade weg in nrw ist: abitur, lehramtsstudium bachelor und master (ca. 6-8 semester), dann ref 18 monate im studium sind deutsch oder mathe pflicht, dass jeweils andere studiert man als grundlagenstudium. dann kann man noch andere fächer dazu wählen

von muddelkuddel am 02.05.2014, 17:55



Antwort auf Beitrag von muddelkuddel

Danke, das hängt jetzt bei uns an der Pinwand für die nächsten 3 Jahre als Motivation fürs Abi und weiter. Danke Euch meinereiner

Mitglied inaktiv - 02.05.2014, 18:26



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Auch wenn das einige nicht wahrhaben wollen! (Nebenbei bemerkt ist mir eine Lehrerin mit Abitur auch lieber). Gruppe 3: Sonstige Bewerber/innen Beruflich Qualifizierte mit mindestens 2-jähriger Berufsausbildung und mindestens 3-jähriger beruflicher Tätigkeit in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf bzw. bei fachlich abweichendem Studienwunsch gem. § 4 BHZVO. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen. Diese Gruppe muss für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung eine Zugangsprüfung ablegen. Die Anmeldefrist für die Zugangsprüfung endet bei Studienbeginn zum Wintersemester am 01. April, bei Studienbeginn zum Sommersemester am 01. Oktober. Nach der bestandenen Zugangsprüfung ist für zulassungsbeschränkte Studiengänge/ -fächer die Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich. Dafür bewerben Sie sich bitte ausschließlich online mit der Note der bestandenen Zugangsprüfung. Die Einschreibfrist wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben.

von Carmar am 02.05.2014, 20:49