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Geschrieben von Nale am 30.01.2008, 13:31 Uhr

Empfehlung für Hauptschule in Bawü

Haben folgendes Problem.
Das Kind geht in die $ Klasse in Baden-Wü. Es war bisher ein normaler Schüler (Noten zwischen 1(Mathe) und 3(Deutsch).Die restlichen fächer waren auch imgrünen Bereich. Es ist ein SCheidungskind. Den Vater gabs mal für eine ganze Weile nicht. Dann ist er wieder aufgetaucht.Jetzt muss das Kind jedes zweite Wochenende zu Vater. Der Umgang tut im nicht wirklich gut:nächtliches Einnässen, zu wenig essen...
Doch nun das Problem.Da das Kind verstärkt beim Vater war (viel Spielen, nie Lernen...)ist es notentechnisch dramatisch abgesackt.
Die Lehrer wollen eine Hauptschulempfehlung aussprechen. Die Klassenlehrerin ist angeblich für die Realschule, die übrigen Lehrer nicht. Das Kind ist nur noch am Weinen.
nun meine Frage(n) an euch:
Gibt es die Möglichkeit das 4 Schuljahr freiwillig zu wiederholen?
Welche Lehrer entscheidun über die Empfehlung?
Welche Noten sind hierfür ausschlaggebend?
wie kann man das Kind dennoch auf eine Realschule bekommen?
Es bedankt sich ganz herzlich Nale

 
5 Antworten:

Re: Empfehlung für Hauptschule in Bawü

Antwort von Ebba am 30.01.2008, 14:02 Uhr

Eine freiwillige Wiederholung der 4. Kl. scheint unter bestimmten Voraussetzungen in BW möglich zu sein. Auch in der Klasse unserer Tochter ist ein Mädchen, dass freiwillig in die 3. Klasse zurückgegangen ist (NRW).
Guck mal hier:
Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Grundschulen
(Grundschulversetzungsordnung)
vom 30. Januar 1984 (GBI. 1984, S. 145; K.u.U. 1984, S. 59) zuletzt geändert: durch Verordnung vom 5. Februar 2004 (GBI. 2004)
Auf Grund von § 35 Absatz 3 und § 89 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 4 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in
der Fassung vom 1. August 1983 (GBI. 1983, S. 397) wird verordnet:
/cit/
§ 5 Freiwillige Wiederholung einer Klasse
(1) Einem Schüler der Klassen 1 bis 3 wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten einmal während des Besuchs
dieser Klassen gestattet, ein Jahr freiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der
Klasse 1, während der Klasse 2, in der Klasse 3 in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres; über
Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
(2) Einem Schüler der Klasse 4 kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Klassenkonferenz
ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. längere Krankheit, besondere familiäre Belastungen,
vorzeitige Einschulung) gestattet werden, ein Jahr freiwillig zu wiederholen, wenn er nicht bereits nach Absatz 1
wiederholt hat oder vom Schulbesuch nach Eintritt der Schulpflicht aufgrund des verpflichtenden Stichtages (§ 73
Absatz 1 Satz 1 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg) zurückgestellt wurde. Die freiwillige Wiederholung ist
in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres zulässig.
(3) Die freiwillige Wiederholung hat zur Folge, dass die zuletzt ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht
mehr getroffen gilt. Die freiwillige Wiederholung ist im Zeugnis mit „wiederholt freiwillig" zu vermerken.
/cit/
aus:
http://grimmelshausenschule-renchen.de/VersetGS.pdf
Liebe Grüße
Ebba

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Dein Kind?

Antwort von like am 30.01.2008, 16:02 Uhr

Kann man da nicht an den Ursachen ansetzen, sprich die Aufenthalte beim Vater einstellen? Sprich mal mit dem Jugendamt über die Situation, die müssten dir dazu raten können. Normalerweise soll doch immer das Kindswohl im Vordergrund stehen bei Trennungen. Falls du da Aussicht auf Erfolg siehst, würde ich nochmals mit den Lehrern redenund die Situation schildern und dass eine Änderung bevorsteht, d.h. sich auch die schulische Lage wieder stabilisieren düfte und somuit eine Realschulempfehlung ausgesprochen werden könnte. Ansonten kann das Kind ja auch immer noch von der Hauptschule auf die Realschule aufsteigen, wenn die Noten wieder gut sind.

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Re: Dein Kind?

Antwort von Henni am 30.01.2008, 16:43 Uhr

Hallo
vorweg muss ich mich mla like anschließen: wenn die Situation jetzt so ist, dann wird das Kind weiter problematisch reagieren und sollte zumindest dann in der schule eher "leichtes Spiel" haben, also eben dahin gehen wohin es empfohlen wird. zu den konkreten Fragen hier kurz:


Das Kind geht in die $ Klasse in Baden-Wü. Es war bisher ein normaler Schüler (Noten zwischen 1(Mathe) und 3(Deutsch).Die restlichen fächer waren auch imgrünen Bereich.


Der Umgang tut im nicht wirklich gut:nächtliches Einnässen, zu wenig essen...
Doch nun das Problem.Da das Kind verstärkt beim Vater war (viel Spielen, nie Lernen...)ist es notentechnisch dramatisch abgesackt.


Die Lehrer wollen eine Hauptschulempfehlung aussprechen. Die Klassenlehrerin ist angeblich für die Realschule, die übrigen Lehrer nicht.

was heißt denn nun angeblich? woher weißt du das? WER unterrichtet den welches Fach? Von wem stammt die EINS in Mathe, die ja aus ein sehr begabtes Kidn schließen lässt?
Das Kind ist nur noch am Weinen.

Das ist klar bei den Chaos, aber an welche Schule möchte denn das Kind? Was in an HS so schlimm??
nun meine Frage(n) an euch:
Gibt es die Möglichkeit das 4 Schuljahr freiwillig zu wiederholen? Selten, aber möglich WENN die klassenkonferenz es befürwortet.
Welche Lehrer entscheidun über die Empfehlung?

Die klassenkonferenz, also alle lehrer die das Kind unterrichtet haben in der 4. klasse.
Welche Noten sind hierfür ausschlaggebend?

Alle, besonders natürlich mathe und deutsch, aber es wird die gesamtentwicklung beurteilt

wie kann man das Kind dennoch auf eine Realschule bekommen?
Über das beratungsverfahren, das wird den eltern aber auch in Der schule genau erklärt wie das geht (Gespräch mit Beratungslehrer und dann ggf. Aufnahmetest an der RS)

Es bedankt sich ganz herzlich Nale

Bitte! HEnni (HS Lehrerin in BaWü)

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Vieelen Dank

Antwort von Nale am 31.01.2008, 12:32 Uhr

Hallo Ebba und Henni vielen Dank!
Nein es ist nicht mein Kind, aber mein Neffe!
Ja er ist begabt, hat zumindest mal die Psychofrau, die er besucht hatte behauptet. Da ich selbst Lehrkraft bin (allerdings an einer gewerblichen Schule!) schätze ich ihn auch für begabt ein.Allerdings schlamppig!
An einer Hauptschule wäre er echt nicht gut aufgehoben.
Was das Umgangsrecht mit dem Vater betrifft, so wollte die Schule keine Stellungnahme schreiben: Ab da und da ist das Kind in seinen erbrachten Leistungen...blabla schlechter geworden.
Die Klassenlehrerin hat nur den zeitlichen Zusammenhang bestätigt (mehr Vater schlechtere Noten)
Die Klassenlehrerin hat übrigens mit meiner Schwester gesprochen und ihr dies:alos Hauptschulempfehlung recht sicher am Montag telefonisch gesagt.
Der Durchschnitt aller sieben Zeugnisnoten ist jetzt eine 2,8!
Ist das wirklich Hauptschule?

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Notenschnitt

Antwort von like am 31.01.2008, 13:31 Uhr

Kommt auf das Bundesland an. Bei uns in BaWü (bzw. an unserer Schule zumindest und in der näheren Ümgebung auch) ist Realschulempfehlung bis einschließlich 3,0 möglich, aber nur aus den Fächern Mathe und Deutsch. Bis 2,4 (oder 2,5?) kann Gym empfohlen werden. Also wäre dein Neffe, wenn er in den HAUPTFÄCHERN auf 2,8 steht, ein eindeutliges Realschulkind. Allerdings: Musst du dich nach deinem Bundesland erkundigen.

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