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Geschrieben von krummenau am 23.03.2014, 15:56 Uhr

an Mamsch3

"naja, deine Kids sind ja bereits getauft. Was sollen sie da noch frei entscheiden?
Dafür dürfen sie dann Kirchensteuer zahlen sobald sie einer Arbeit nachgehen."

Immerhin können sie aus der Kirche austreten, bevor die erste Kirchensteuer fällig wird, Taufe als solche ist zwar eine notwendige, aber keineswegs hinreichende Bedingung für die Zahlung der Kirchensteuer.

Getauft sind sie, diesen Akt können sie nicht mehr rückgängig machen. Ich selber komme aus einer überwiegend religionslosen Familie, durch beruflichen Wechsel meines Vaters sind wir in Paderborn gelandet, urkatholisch. Damals war ich 7 Jahre und wollte "irgendwie dazugehören", habe mich also aus freien Stücken taufen lassen, allerdings evangelisch, da mir der Katholizismus so was von fremd war. Dazugehört habe ich dennoch nicht und als es Zeit für die Konfirmation gewesen wäre, habe ich - in dem Alter dann wirklich selbstbestimmt - davon Abstand genommen (sehr zum Unwillen meiner Großmutter).

Enttaufen lassen kann ich mich nun auch nicht mehr, aber meinen Eltern keinen Vorwurf machen, denn damals wollte ich das ja selber. Es ist jetzt aber nicht so, daß ich darunter leiden würde, mich damals in meinem kindlichen Leichtsinn für die Taufe entschieden zu haben, und so denke ich, daß mams Kinder das auch ohne Langzeitfolgen verkraften werden...

Nun wohnen wir im urkatholischen Westerwald, unsere beiden Kinder (9 und fast 12) sind ungetauft und können gerne selber entscheiden, ob sie mal in eine religiöse Richtung gehen wollen, was bislang nicht der Fall ist.

LG von Silke

 
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