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Geschrieben von Miolilo am 12.01.2013, 11:36 Uhr

Absonderlich

"Entweder der Test ist Eigentum der Schule und muss als nachweisdienliches Dokument mindestens x Jahre von der Schule aufbewahrt werden."

Ganz bestimmt gilt das nicht für eine Lernzielkontrolle im 1. Schuljahr! Wo sollen denn die massen an LZKs gestapelt werden?
Das verwechselst du mit den Abituraufgaben oder anderen wichtigen Klausuren.

"das Wegwerfen verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte des Schülers."

Auch gut!

 
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