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Geschrieben von Sailor am 11.01.2013, 19:41 Uhr

Absonderlich

Entweder der Test ist Eigentum der Schule und muss als nachweisdienliches Dokument mindestens x Jahre von der Schule aufbewahrt werden.

Oder der Test ist Eigentum des Schülers, dann muss er den Schülern oder vielmehr den Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden und das Wegwerfen verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte des Schülers.

 
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