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Geschrieben von MAMAundPAPA2013 am 27.06.2016, 12:39 Uhr

Ehevertrag

Hier:
Darum geht es mir.

Vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden diese Vermögenswerte allerdings nur mit ihrem Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Spätere Wertsteigerungen fallen in den Zugewinnausgleich. Schenken die Eltern der Ehefrau also einen Acker (Wert € 1.000,-) und wird dieser in der Ehezeit zum Bauplatz (Wert dann € 100.000,-), so bleibt das Grundstück mit dem Schenkungswert als Acker in Höhe von € 1.000,- aus dem Zugewinnausgleich heraus. Von dem Wertsprung um € 99.000,- profitiert der Ehemann jedoch zur Hälfte.

Wenn ihm schon alles vor der Ehe gehört dann wäre ein Ehevertrag unnötig.
Warum also möchte er einen?

 
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