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Geschrieben von tabeamutti am 07.04.2014, 10:19 Uhr

Wie läuft das beim Krankengeld genau?

Hallo,

habe mich gestern mit einer Bekannten unterhalten und die erzählte, das sie 5 Monate bei einem neuen AG ist und jetzt seit 6 Wo krank ist. Jetzt würde sie ab ... (weiß nicht mehr genau) Krankengeld von der KK kriegen.
Geht das denn? Sie ist ja noch nicht mal ein halbes Jahr dort angestellt?
Ich dachte, das ist so wie bei Arbeitslosengeld - erst mal 12 Mon arbeiten und dann.
Sie sagte, sie will das jetzt erst mal beziehen, bis sich irgentwer (?) meldet und genaueres wissen will . MDK?

Ich kann das so eigentlich nicht glauben, och hab ihr gesagt, so was find ich nicht gut, sie soll doch froh sein, das sie Arbeit hat - aber das hätte ich mir sparen können.

LG

 
5 Antworten:

Ist vollkommen richtig. Nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt die Krankenkasse

Antwort von Trini am 07.04.2014, 12:08 Uhr

Und in der ist sie ja nicht erst seit 5 Monaten.

Ganz davon abgesehen, darf ein AG (schon erst recht in der Probezeit) sie wegen der Krankheit kündigen.

Ich kennen übrigens offensichtlich die falschen Ärzte. Ich werde nämlich nur krank geschrieben, wenn ich auch krank bin. Und Krankheit richtet sich leider nicht nach der Dauer von Arbeitsverträgen.

Trini

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Re: Wie läuft das beim Krankengeld genau?

Antwort von dee1972 am 07.04.2014, 13:48 Uhr

Ist sie denn gar nicht krank?

Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommt man tatsächlich Krankengeld von der KK (70% vom Brutto, aber nicht mehr als 90% vom Netto). Bei berechtigtem Zweifel kann die Krankschreibung durch den MDK (Mediz. Dienst der Krankenkassen) geprüft werden.

Sie kann m.W.n. trotz Krankschreibung in der Probezeit gekündigt werden. Und wenn sie dann irgendwann wieder arbeitet und innerhalb von 6 Monaten erneut (wegen der gleichen Diagnose) erkrankt, dann rutscht sie sofort ins Krankengeld.

LG

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Re: Wie läuft das beim Krankengeld genau?

Antwort von tabeamutti am 07.04.2014, 15:01 Uhr

Doch, sie ist krank - vielleicht nicht so schwer, wie sie sagt (kann ich nicht beurteilen).
Aber vorher war sie familienversichert, ich dachte, da gibts irgentwelche Fristen.
Probezeit war3 Monate, ist jetzt also unbefristet.

LG

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Nein, es gibt keine Fristen

Antwort von Trini am 07.04.2014, 15:36 Uhr

Hat man einen AV und ist man krankenversichert, greift sogar bei Erkrankung in der ersten Woche Lohnfortzahlung und Krankengeld.

Trini

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Re: Nein, es gibt keine Fristen

Antwort von nane973 am 13.04.2014, 8:02 Uhr

Da sind meine Informationen anders. Der AN muss vier Wochen (28 Tage) beschäftigt sein. Ausnahme können in/durch Tarifverträge

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