Geschrieben von PiaMarie am 28.11.2015, 13:27 Uhr |
Teilzeitanspruch nach Elternzeit
Hallo,
Eigentlich habe ich gedacht, dass bei uns alles geklärt ist mit Elternzeit und Co.
Denkste, neuer (unser beider!) Chef-Chef findet unsere Pläne und leider nicht gut, deswegen möchte ich wissen, was rechtlich möglich ist.
aktuell:
Frau 35h Vertrag
Mann 40h Vertrag
Nach Geburt:
Frau:7 Monate zu Hause
Mann:1 Monat zu Hause, dann 40h
Nach 7 Monaten:
Frau: 35h
Mann: 6 Monate zu Hause
Nach 14 Monaten:
Beide 30h (Partnerschaftsbonus)
Nach 18 Monate:
Beide 35h
Wieso heißt Anspruch auf Teilzeit nur immer maximal 30h? 35h ist dann quasi nicht möglich?
Bezieht sich der Teilzeitanspruch nur auf die ersten 3 Lebensjahre des Kindes?
kein Kleinbetrieb (über 100Mitarbeiter) und Arbeitsverhältnis besteht bei meinem Mann schon über einem Jahr, bei mir sinds bei der Geburt 6 Monate.
Würde das mit 35h nicht gehen bei meinem Mann, so denkt er darüber nach nur noch 30h zu arbeiten.
Vielen Dank :-)
Lg
Re: Teilzeitanspruch nach Elternzeit
Antwort von dee1972 am 28.11.2015, 22:02 Uhr
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile
Ich arbeite nach der Elternzeit weiterhin mit 30 Wochenstunden und meine Chefin zum Beispiel 35 Stunden (unsere Kinder sind gleich alt).
Re: Teilzeitanspruch nach Elternzeit
Antwort von Trini am 28.11.2015, 22:18 Uhr
Damit du die " in Elternzeit " nennen kannst, darfst du maximal 30 Stunden arbeiten.
Es steht euch aber frei, nach 18 Monaten einfach so je 35 Stunden TZ zu arbeiten. Allerdings muss es dem AG schon passen.
Trini
Re: Teilzeitanspruch nach Elternzeit
Antwort von Danyshope am 28.11.2015, 22:30 Uhr
Solange wie Elternzeit besteht, darf nicht mehr als 30 Std die Woche gearbeitet werden. Beide können das die ersten 3 Jahre nutzen - separat vom anderen Elternteil. Innerhalb der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz. was der riesen Vorteil ist zur dauerhaften Vertragsänderung auf Teilzeit.
35 Std zählen zudem in einigen Berufsbereichen schon als Vollzeit.
Ich muss auch sagen, sind recht viele Änderungen. Evtl ist genau das das Problem. Alleine schon wegen Elterngeld blickt man kaum wirklich mehr durch. Aus dem Bauch heraus würde ich schon wegen EG sagen, das das nicht passt. In den ersten 7en Monaten habt ihr 8 Monate verbraucht von den zustehenden 14. Danach verbraucht der Mann weitere 6, und damit sind alles 14 weg. Zumindestens wenn monatlich voller Bezug und nicht halbiertes Elterngeld/Elterngeld Plus. Also kann ich nicht ganz ergründen was diese Unterscheidung 14ter Monat und 18ter Monat für einen Sinn macht. Spätestens ab dann würde ich sagen, sollten beide innerhalb der Elternzeit auf je 30 Std wechseln, oder eben auf die restliche Elternzeit mit ihren Schutz verzichten und beide gehen dann auf 35 Std. Und verzichten auf ihren Vollzeitvertrag - dauerhaft unter Umständen.
Und, gerade in Hinblick darauf das ihr beide noch recht frisch seit in den Betrieben, würde ich eher zur Elternzeit-Teilzeit raten. Gibt mehr Chance sich wirklich zu bewähren.
Re: Teilzeitanspruch nach Elternzeit
Antwort von PiaMarie am 29.11.2015, 14:49 Uhr
Mein Mann arbeitet innerhalb dieser Kollegen schon 16 Jahre, ich 3 Jahre.
Die Firma wurde einmal geschlossen und unter einem neuen Konzern wieder aufgemacht.
Unsere alten/neuen Chefs fanden diesen Plan auch gut, aber unser Chef-Chef eben nicht.
Ich arbeite auch 35h Vollzeit, bei meinem Mann sind 40h Vollzeit.
Doch es macht schon Sinn mit Elterngeld, ich hätte Monat 13 und Monat 17 schreiben sollen.
Monat 1 beide Elterngeld
Monat 2-7 Frau
Monat 7-13 Mann
Macht 14 verbrauchte Monate Elterngeld
und danach eben 4 Monate Partnerschaftsmonat, damit man ja da den Zuschuss bekommt müssen beide zwischen 25-30h arbeiten.
Hätte eben den Vorteil, dass wir ab dem Zeitpunkt wo wir beide arbeiten nur für 3 Tage nen Kita Platz brauchen und die Eingewöhnung langsamer machen können.
Lg
Re: Teilzeitanspruch nach Elternzeit
Antwort von Oktaevlein am 29.11.2015, 17:38 Uhr
Während der Elternzeit darfst du tatsächlich nur bis zu 30 Stunden arbeiten.
Insgesamt ist es aber schon so, dass der Arbeitgeber zustimmen muss, vor allem wenn nach der Elternzeit ein Teilzeitwunsch besteht.
Ansonsten lebt nach der Elternzeit der alte Vertrag automatisch wieder auf, also bei dir 35 Stunden, bei deinem Mann 40 Stunden.
Der Arbeitgeber kann dann einen Teilzeitwunsch aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Re: Teilzeitanspruch nach Elternzeit
Antwort von Apydia am 29.11.2015, 21:36 Uhr
Hi,
problematisch ist aus meiner Sicht bei dir der 7.-14. Monat, da du dort nicht in Elternzeit bist, da du mehr als 30h arbeitest. Ob so eine Unterbrechung der EZ rechtlich möglich ist kann ich aber nicht sagen.
Ich würde in der Zeit bei 30h bleiben, dann bist du durchgehend in EZ mit einer konstanten Stundenanzahl. Den Wechsel in der Stundenanzahl finde ich aus AG Sicht auch schwer, es gibt nicht viele Firmen wo man mal eben für 6 Monate für 5h mehr Arbeit übernehmen kann, um diese dann wieder für 4 Monate abzugeben.
Ich kann den Ansatz mit der Nutzung der Partnerschaftsmonate verstehen, aber wir haben uns genau wegen der Problematik mit den wechselnden Arbeitsstunden dagegen entschieden, womal sich das finanziel auch nicht wirklich auszahlt.
Gruß Apydia
Re: Teilzeitanspruch nach Elternzeit
Antwort von PiaMarie am 30.11.2015, 8:03 Uhr
35h ist mein normaler Vollzeit-Vertrag,
das ist doch auch bei Männern möglich, die z.B. nur 2 Monate daheim bleiben und ansonsten zu den alten Konditionen arbeiten.
Und doch der Partnerschaftsbonus rechnet sich, weil wir uns Kitakosten sparen.
Und nein, ich möchte nicht durchgehend auf 30h arbeiten.
Wenn dann eben mein Mann.
Wir arbeiten bei einem Ingenieursdienstleister ein paar 1000 Mitarbeiter, wo wenn nicht dort?!
;-)
Wie schon gesagt unsere direkten Vorgesetzen fänden diesen Plan sehr gut, weil wir ja beide relativ schnell wieder zurückkommen.
Nur dessen Vorgesetzte meinte ja zuerst, dass Männer gar nicht zu Hause bleiben.
Heute haben wir mal ein Gespräch, mal sehen.
Lg
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