Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fisch90 am 23.04.2014, 12:47 Uhr

Wohnung

Huhu :-) habe mich von meinem mann getrennt. er ist ausgezogen. ich bin elternzeit und habe meinen alten job aber sicher. ich muss jetzt denoch arbeitslosengeld beantragen. versuche fuer die zeit bis ich in meinen alten job kann was anderes zu finden nur muss ich auch die kinderbetreuung tegeln. also ich bin willig zu arbeiten!!!! da ich jetzt aber geld vom.amt bekomme und mein mann nicht mehr bei uns wohnt,zieht das amt mir geld ab da die wohnung zu teuer ist. ausziehen muss ich nicht, bekomme aber weniger geld. ich hab eine wohnung gefunden die preislich und von der groesse fuer das amt passt, da muessten sie mir nichts abziehen. allerdings kann ich ja meinen umzug gar nicht bezahlen. kennt sich jemand da aus?? ich weiss das amt zahlt umzuege usw wenn es vom.amt verlangt ist. das wird es bei mir ja nicht direkt aber das geld wird halt abgezogen. ich werde auf jeden fall wieder arbeiten gehen..ich hab es endlich geschafft mich zu trennen und jetzt bin ich halt in dieser bloeden situation. ich wuerde gerne umziehen da das geld fuer mich viel ist was abgezogen wird. sorry fuer die fehler usw..schreibe vom handy..liebe gruesse

 
6 Antworten:

Re: Wohnung

Antwort von SimplySingle am 23.04.2014, 12:54 Uhr

Die Frage ist, kannst Du denn wenn Du arbeitest die Wohnung alleine finanzieren? Wenn nein, musst Du ja eh eine neue Bleibe suchen.

Du kannst beim Amt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die werden Dir dann ein Unternehmen nennen, welches Deinen Umzug macht.

Versuche doch Wohngeld zu beantragen?

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Re: Wohnung

Antwort von Fisch90 am 23.04.2014, 13:05 Uhr

wenn ich wieder arbeite koennte ich die wohnung gerade so finanzieren. sie ist sehr teuer. ich waere aber dann umgezogen, da ich es selber haette bezahlen koennen. jetzt kann ich es nicht und die wohnung kann ich auch nicht behalten und warten da mir zu viel abgezogen wird. vom amt weiss ich das ein umzug nur uebernommen wird wenn sie es verlangen. verlangen sie es denn nicht eig schon in dem sie mir geld kuerzen was ich sonst eig bekommen wuerde??? wohngeld gabe ich beantragt, da aber die summe zu hoch ist die ich bekomme faellt wohngeld weg und das amt zahlt. umziehen muss ich so oder so, ich haette es aber lieber aus eigener tasche bezahlt

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Re: Wohnung

Antwort von SimplySingle am 23.04.2014, 13:15 Uhr

Ich verstehe den Teil mit dem Kürzen ehrlich gesagt nicht...

Warum kürzen sie Dir bei ALG 2 das Geld? Normalerweise bekommst Du ja aufstockende zum Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt das ALG 2 entsprechend Deinem Bedarf. Dein Bedarf setzt sich aus der Miete und dem ALG 2 Satz plus Mehrbedard für Alleinerziehende zusammen.

Wenn Deine Miete zu hoch ist bekommst Du halt nicht die volle Miete bezahlt, aber keine Minderung der Aufstockung.

Wende Dich doch an Deinen Sachbearbeiter und bespreche wie Du es am besten machst und beantrag die Übernahme der Umzugskosten.

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Re: Wohnung

Antwort von Fisch90 am 23.04.2014, 13:32 Uhr

ja so steht es in meinem bescheid... ich bekomme weniger miete bezahlt und eine kuerzung wegen "nicht genehmigten umzugs" ??? sie sehen es so dass ich nicht haette in diese wohnung wo ich jetzt wohne ziehen duerfen..ich verstehe das auch nicht ganz, denn wo ich in diese wohnung gezogen bin,lebte ich ja mit meinem mann zusammen und wir bezogen kein alg. er arbeitet und ich war auch arbeiten und dann in elternzeit. es war keiner arbeistlos von uns und keiner abhaenig vom amt, so dass wir damals unerlaubt hier eingezogen waeren... ich sollte glaub ich mal zur verbraucherzentrale

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Re: Wohnung

Antwort von SimplySingle am 23.04.2014, 14:19 Uhr

Wenn dem so ist, musst Du schriftlich Widerspruch einlegen. Und zwar schnell...

Wann ihr dort eingezogen seid ist ja alles nachweisbar...

Was sagt denn Dein Sachbearbeiter? Du musst doch mit irgendjemanden gesprochen haben?

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Re: Wohnung

Antwort von Aqua-Fairy am 24.04.2014, 11:20 Uhr

Huhu
Lege schnell Widerspruch ein da sie in dem glauben sind du seist erst in die Wohnung gezogen was ja nicht der Fall ist. Deswegen dürfen sie dir rechtlich gesehen nichts abziehen. Für die Wohnung kannst du einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Hättest du die Wohnung den sicher? Wenn ja musst du mit dem Mietvertrag oder dem preisvorschlag für die Wohnung zum Amt und dir bestätigen lassen das die Wohnung angemessen ist für dich und das/die Kinder. Wenn sie dies machen übernehmen sie dir die Kosten für die miete +nk und die Kaution. Außerdem kannst du unabhängig davon einen Antrag
auf Übernahme der umzugskosten stellen. Dann musst du dem Amt drei preisvorschläge von umzugsfirmen bringen und die entscheiden dann welches sie übernehmen. Renervierungskosten übernehmen sie glaube ich nicht. Aber wenn du Möbel zurücklassen musst die zum Leben notwendig sind wie die Küche z.b. kannst du auch da eine Bezuschussung beantragen...
Ich weiß das so genau weil ich es Grad erst durch hab ziehe im Juli auch um und hab alles erst mit dem Amt durchgekaut. Ganz wichtig ist die Bestätigung von ihnen sonst macht das Amt gar nix
LG

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