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von xIntirax  am 14.04.2014, 14:35 Uhr

Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Hallo,

meine Schwester hat sich vor geraumer zeit von ihrem gewaltätigen Ex getrennt.
Beide standen auf dem Mietvertrag und sie zieht nun aus (ging ohne seine Zustimmung). Da sie beim gleichen Vermieter bleibt, hat sie nur eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (steht im Vertrag). Er MUSS die 3 Monate einhalten, da er eine in eine andere Stadt zieht. Ist sie für die Renovierung allein zuständig? Er verlangt so ziemlich den ganzen Hausstand oder Geld, da wir über ebay Kleinanzeigen so ziemlich Ersatz für meine Schwester gefunden haben, kann er sich das alles sonst wohin stecken ;).
Was ist aber, wenn er sich nach ihrem Auszug nicht um die hinterlassenen verlangten Dinge kümmert, sprich sie nicht abholt? Kommt dann noch irgendwas auf sie zu?

Dann erhält sie seit August 13 kein ALG2 mehr, da das Elterngeld hoch ausfiel. Von diesem Geld kam ein neuer TV und eine gebrauchte XBOX ins Haus. Da er kein Geld hatte, sind es doch ihre Dinge, oder?

Vielen Dank schon mal im voraus!

 
25 Antworten:

Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von shinead am 14.04.2014, 15:07 Uhr

Der Vermieter wird sich an einem der beiden Schadlos halten. Das wird im Zweifel Deine Schwester sein, die dann über den privatrechtlichen Weg seinen Anteil einklagen muss.

Bei Käufen ist für die Klärung des Eigentums prinzipiell zu klären, wer den Kaufvertrag abgeschlossen hat. War es der Ex oder Deine Schwester. Wer die Gegenstände bezahlt hat, ist zweitrangig.

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von mf4 am 14.04.2014, 15:31 Uhr

Ich hoffe er ist nicht schon raus aus dem MV... dann hat sie das allein aus der Backe. Steht er noch drin ist das beider Sache. Ich bezweifle aber, dass sie mit ihm zusammen streichen möchte ;)
Wenn er sein zeug nicht holt wird die Wohnung nicht abgenommen... Druck machen, angemessene Frist setzen und ihm sagen wann sein zeug dann vor dem Haus zr Sperrmüllabholung steht.
Steht sie im Kaufvertrag der genannten Dinge... wenn nicht sind es nicht ihre.

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von mf4 am 14.04.2014, 15:38 Uhr

Gibts für die Box und den TV nur einen Kassenzettel und keinen Vertrag mit Namen wäre es klug, dass sie die Bons besitzt.
Für gebraucht gibts sicher gar nichts aber um solchen Furz würde ich nicht streiten, kann er sich ja in seinen Popo schieben die Konsole.

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von xIntirax am 14.04.2014, 16:03 Uhr

Sie ist Ende April aus dem jetzigen Mietvertrag raus, da sie in eine neue Wohnung beim gleichen Vermieter zieht.
Kündigung ist auch angenommen wurden.

Sein Teil vom Mietvertrag läuft noch, da keine Kündigung eingegangen ist. Ab Kündigung hat er 3 Monate einzuhalten. Wie ist das dann mit der Renovierung?
Er darf die jetzige Wohnung ja eh nicht betreten, so lange sie darin wohnt wegen Gewaltschutzgesetz.

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von xIntirax am 14.04.2014, 16:06 Uhr

Es gibt wohl nur für den TV eine Rechnung, die XBOX hat wohl nichts.

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von mf4 am 14.04.2014, 16:10 Uhr

wenn sie auf der Rechnung steht ist alles super
die Box kann sie ja jetzt spontan ein paar Monate verleihen oder bei dir lagern und ihm sagen sie sei zufällig heute kaputt gegangen, falls er sie will... kann ja mal passieren

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Er ist der Mieter, er haftet!

Antwort von SimplySingle am 14.04.2014, 17:09 Uhr

Nachdem Deine Schwester offiziell aus dem Mietvertrag raus ist, haftet er alleine. Ihr neuer Mietvertrag ist ja nicht an die alte Wohnung gekoppelt...

Wenn sie den Kaufvertrag hat und sein Name nicht draufsteht einfach gut aufbewahren wo er nicht hin kommt. Ist dann ihrer...

Beim Hausstand kann er verlangen was ihm gehört, hat sie Quittungen sind das ihre Sachen. Wenn er etwas behalten möchte kann er es ihr ja abkaufen.

Einzige Frage die bei mir aufkam...Wieso hatte sie so hohes Elterngel, dies ist doch an das vorherige Einkommen geknüpft, und ist/war jetzt aber ALG2. Das verstehe ich irgendwie nicht.

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von shinead am 14.04.2014, 17:24 Uhr

Wenn der Mietvertrag nur noch auf ihn läuft, dann liegt alles rund um den Auszug in seiner Verantwortung. Damit hat sie nichts zu tun.

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Re: Er ist der Mieter, er haftet!

Antwort von mf4 am 14.04.2014, 17:44 Uhr

Sein Einkommen wurde sicher mit gerechnet haben...
er ist nun raus, also nur noch ihr Einkommen.
Ich vermute mal Unterhalt kommt auch keiner... deshalb sicher ALG2.

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Re: Er ist der Mieter, er haftet!

Antwort von SimplySingle am 14.04.2014, 18:14 Uhr

Dann wird sie ja ALG 2 bekommen...und wenn beide vorher Einkommen hatten, dadurch hohes Elterngeld müssen ja Jobs da gewesen sein.

Heißt, er Arbeitet immer noch, wird also Unterhalt zahlen oder sie kann dann wieder in ihren Job einsteigen oder wird aufstockendes ALG 2 beantragen müssen. Dann wird sich das Amr vielleicht auch bei einer Erstausstattung beteiligen.

Oder habe ich einen Denkfehler?!?

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Beide waren vorher ALG2 Empfänger, ABER

Antwort von xIntirax am 14.04.2014, 18:28 Uhr

sie haben Zwillinge bekommen. Da gibt es also 300 Euro pro Kind + 300 Euro Mehrlingszuschlag pro Kind + Kindergeld pro Kind.
Einkommen lag also somit bei 1568 Euro. Somit sagte die Arge, gibt nichts mehr. Logisch bei der Summe.

Sie kann ab Juli 14 wieder ALG2 beziehen, da dort das Elterngeld wegfällt. Ihr Jahr ist rum.

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Re: Er ist der Mieter, er haftet!

Antwort von mf4 am 14.04.2014, 18:40 Uhr

Hast du ganz sicher...
er wird UH zahlen? Aha. Ich kenne viele die das nicht tun einschließlich 2 meiner 2 berufstätigen Exen.

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von Terkey235 am 14.04.2014, 19:12 Uhr

"Dann erhält sie seit August 13 kein ALG2 mehr, da das Elterngeld hoch ausfiel. Von diesem Geld kam ein neuer TV und eine gebrauchte XBOX ins Haus."

Ja, wenn ich vorher ALGll bekommen habe, ausschließlich von Elterngeld lebe und nach dessen Wegfall wieder plane, von ALGll zu leben, wären ein Fernseher und eine XBox auch meine ersten Anschaffungen bei einer Zwillingsschwangerschaft. Was auch sonst sollte man mit dem Geld machen, wenn man zeitgleich zwei Kinder erwartet?!

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Re: Er ist der Mieter, er haftet!

Antwort von SimplySingle am 14.04.2014, 19:17 Uhr

Ok, so gesehen hab ich einen Denkfehler. An die, die einfach nicht zahlen habe ich nicht gedacht.

Ich kenne zum Glück nur solche die immer brav gezahlt haben und gerne, weil sie damit ihr Gewissen beruhigen konnten...

Ich hatte das mit dem hohen EG und ALG 2 nur nicht kapiert...

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Re: Beide waren vorher ALG2 Empfänger, ABER

Antwort von SimplySingle am 14.04.2014, 19:22 Uhr

Ganz so logisch bei einem 4 Personen HH ist mir das nicht, der Bedarf mit Miete wird ja etwas höher sein. Aber egal...

Das Geld wird sie dann ja auch noch haben. Trotzdem, um einen Job bemühen würde ich sagen,

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von Franzi86 am 14.04.2014, 20:11 Uhr

Für die Wohnung haftet er ganz allein, wenn er dort weiterhin wohnen bleibt und allein im Mietvertrag steht. Es gibt im Mietrecht einige Harken: jeder hat vom Gesetz aus 3 Monate Kündigungsfrist. (Sie eigentlich auch, der Vermieter hat nun ein Frist von 4 Wochen gewilligt, da hat sie glück gehabt, somit ist sie raus) Sie hat keine Verpflichtungen bezügl. der alten Wohnung mehr. Der Ex hätte reagieren müssen, sprich sagen müssen " nein ich bestehe darauf auf das du auch 3 Monate Kündigungsfrist einhältst" tut er das nicht.... Pech für ihn.

Die Gemeinsamen Sachen:
Viele denke nicht verheiratet, jeder hat seins. Falsch!
Auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft zählt der Zugewinn beider.
Also alles was sie mit in die Beziehung gebracht hat gehört ihr weiter, ohne Frage. Aber alles was in der Zeit der Beziehung angeschafft wurde ist gemeinsamer Zugewinn.
Die erzählt mir mal ein netter Polizist und meine Anwältin bestätigte dies. Habe das auch durch.

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Re: @terkey

Antwort von Nurit am 14.04.2014, 21:57 Uhr

..genau das dachte ich auch. Irgendwie sollte das Geld ja den Kindern zugute kommen, aber wenn man schon nicht arbeitet, sollte man wenigstens zocken. Passt schon.

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Re: @terkey

Antwort von Pamo am 15.04.2014, 11:20 Uhr

wenigstens hatten die beiden klare Prioritäten

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von shinead am 15.04.2014, 11:53 Uhr

>>Auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft zählt der Zugewinn beider.

Nein!

Lies' mal hier: http://blog.beck.de/2013/01/17/zugewinn-und-unterhalt-auch-ohne-ehe

Es gibt ggf. einen Vermögensausgleich aus Ausgleichsansprüchen aus Gesellschaftsrecht, da eine eheähnliche Partnerschaft eben auch eine BGB-Gesellschaft ist. Aber ein Zugewinnausgleich erfolgt nicht.

Die Ansprüche sind ungleich schwerer durchzusetzen als bei einer gescheiterten Ehe und ich persönlich würde mich niemals auf diese Lotteriespiel (Anwaltskosten vs. zu erwartenden Ausgleich) berufen.

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Genau so ist es

Antwort von nociolla am 15.04.2014, 12:53 Uhr

Jeder bekommt das was er mit gebracht oder angeschafft hat .

Und auch wenn es beide bezahlt haben gehört es dem dessen Namen auf der Rechnung steht oder wenn da keiner steht wer die Rechnung hat.

Ich habe eine Bekannte die sich da mal so etwas von angemeiert hat.

Er hat immer alles gekauft wie TV, Möbel,Waschmaschine ,Kühlschrank ...
Sie hat im Gegenzug die Lebensmittel und Lebenshaltungskosten getragen .

Nach 6 Jahren Trennung nicht Verheiratet und keine Kinder er dürfte alles behalten da auf jeder Rechnung sein Name stand.

Und sie hat nichts bekommen .
Hätte sie nur wenn sie quasi aus jeden Lebensmittelbon ein Schuldschein gemacht hatte für in über 50% mit Unterschrift von ihm.
Aber wer macht so etwas schon.

Genau so ist es mit Urlaub wenn gesagt wird bezahle du mal unseren Urlaub und ich kaufe die neue Waschmaschine .
Immer schlecht Urlaub ist verbraucht und weg Waschmaschine gehört den Käufer.

MFG
Noci

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Re: Genau so ist es

Antwort von Pamo am 15.04.2014, 12:55 Uhr

ja, genauso ist es

aber keiner will das hören

man kann alternativ eine Aufstellung machen und beide unterschreiben eine Liste wem was gehört - macht doch kein Mensch

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Re: @terkey

Antwort von -chOcO- am 15.04.2014, 12:55 Uhr

Wenn sie kein ALG2 mehr erhalten und 'nur' noch Elterngeld, dann ist es doch deren Sache, was sie davon kaufen. Oder dürfen sich arbeitende Eltern auch keinen neuen TV oder eine Xbox kaufen? Elterngeld ist Lohnersatz, also kann sie doch machen was sie will. Wird ja nicht von sozialen Geldern gekauft.

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Ah Sorry, ich nehm alles zurück

Antwort von -chOcO- am 15.04.2014, 12:57 Uhr

Hab nicht gesehen das es sich dabei um Zwillinge handelt und dementsprechend um doppelten Mindestsatz plus Geschwisterbonus und Kindergeld.
Dachte es handelt sich um erarbeitetes Elterngeld.

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Re: @terkey

Antwort von Pamo am 15.04.2014, 13:07 Uhr

darum gehts doch nicht

wenn das Paar findet, dass ca. 1500 Euro pro Monat für 4 Menschen viel Geld sind, dann haben sie vorher von der Hand in den Mund gelebt

und wenn sie von der Hand in den Mund gelebt haben, dann gibt es mit hoher Gewissheit viele notwendige Anschaffung für die Kinder, die ICH in ihrer Situation vom "Extrageld" getätigt hätte - und sei es wenn man auch nur 1 Jahr im voraus denkt

TV und Spielzeugs wäre bei mir garantiert nicht dabei gewesen, zumal man als Zwillingselter i.d.R. und in den ersten paar Jahren bei normaler Kindeskümmerung auch absolut nicht dazu kommt zu spielen

rechtlich gesehen dürfen sie das Geld natürlich verschleudern, verspielen oder auch für Bier und Kippen ausgeben

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Re: Was ist mit der Wohnung und gemeinsamen Sachen?

Antwort von xIntirax am 15.04.2014, 14:10 Uhr

Naja der Herr Papa braucht doch auch Spielzeug ;).
Mir ging es nur darum, ihre Frage zu beantworten, ob sie die behalten kann um sie eventuell zu verscherbeln, denn sie selbst spielt mit dem Ding nicht.

Und ja, ich finde 1500 Euro für jetzt nur noch 3 Personen viel. Sie hat ja nur eine Miete von 500 Warm. Strom und Kabel wären nochmal 50. Da kann man doch gut leben. Schließlich konnten ja die Dinge ersetzt werden, die der Herr Papa verlangt hat.
In der neuen Wohnung zahlt sie nun noch mal 70 Euro weniger Miete.

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