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Geschrieben von Bauchzwerg14 am 24.03.2014, 11:22 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

Hi ihr

Oh weia .... neben 1000 anderen Baustellen - morgen ist Termin beim Schulamt wegen Sohni - habe ich ja noch das Dingens mit Schwangerschaft anhängig. Nun habe ich mich diesbezüglich letzte Woche anwaltlich beraten lassen, was mich zumindest theoretisch, einigermaßen hoffnungsvoll gestimmt hat. Der Anwalt vom Jugendamt meinte, dass die vom Jugendamt SEHR WOHL Handlungsbedarf hätten, und zwar nicht erst, wenn der Bauchzwerg auf der Welt ist, sondern aufgrund der mehrfachen Suizid-Drohungen (auch erweiterter Suizid), und der Tatsache, dass sich ein Kind in meinem Haus befindet, definitiv schon vorher.
Anwalt sagte, die vom Jugendamt müssen ihn, auch obwohl ich verheiratet bin, und Bauchzwerg laut Gesetz somit ehelich ist, auch vorgeburtlich zur Vaterschaftsanerkennung kontaktieren, weil ja auch relevant ist, was passiert, wenn das Kind auf die Welt kommt, und er auf einmal auftauchen sollte.

Ich hatte zu Beginn meiner Schwangerschaft schon mal beim JA angerufen, und den Sachverhalt dargelegt, da wurde ich nur auf "wenn das Kind auf der Welt ist" verwiesen. Vermutlich habe ich da zu viel erzählt. Jetzt habe ich mit dem Wissen aus der anwaltlichen Beratung nochmal da angerufen, und bisschen auf dumm gemacht, und einen Termin bekommen. Für heute Nachmittag. Mir ist abgrundtief schlecht vor ANGST.

Mal ganz abgesehen davon, dass allein der Termin heute Nachmittag mich immens stresst, die Angst davor und alles, drehe ich sowieso am Rad mit meinen 1000 Baustellen. Morgen Termin beim Schulamt wegen Sohni, meine Mutter dreht komplett am Rad, weil sie Borderlinerin ist, Sohn hat Anfang April noch Geburtstag - Riesenfeier - und ab dem 14.4. haben wir hier die Handwerker im Haus, weil ja die Böden raus kommen. So ganz nebenbei bin ich dann noch schwanger, und habe ab dem 3.4. eigentlich Beschäftigungsverbot vom FA bekommen.

Nun habe ich vier Tage kinderfrei, eigentlich um was zu tun, hier weiter ranklotzen, muss ja noch so viel in Kisten verpackt werden, aber irgendwie geht das alles maximal in Zeitlupe.

Eigentlich müsste der Garten noch ... das wollte meine Mutter machen, aber die dreht komplett am Rad.

Wenn der Vater vom Bauchzwerg jetzt nach drei Monaten in welcher Form auch immer in Erscheinung tritt bezüglich Vaterschaftsanerkennung, dann bin ich glaube ich durch.

Ja, dann noch blödes Hickhack mit dem Ex-Thera. Der hat ganz gewaltigen Mist gebaut, und mich so richtig reingeritten. Tatsache.

Habe mir die letzten Tage überlegt, ob das Schwangerschaftsdepression ist. Aber das schließe ich aus. Wenn's so wäre, würde ich es annehmen, und könnte was dagegen tun. Ist es aber nicht. Einfach nur definitiv ZU VIEL für einen Menschen.

Gibt's irgendwas, auf was ich achten muss, bei der Vaterschaftsanerkennung/-feststellung?! Der Anwalt sagte, dass ich NICHT geschieden sein muss, und eine Scheidung auch nicht einreichen muss, um das mit der Vaterschaft mit dem Bauchzwerg-Vater geklärt zu bekommen.

Der einzig 'normale' Mensch hier ist aktuell mein Nochmann .................. . Zu krass alles. Zu viel. Zu alles.

Sorry, wieder so lang. Musste das mal loswerden.

Danke fürs Lesen.

 
15 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Sternenschnuppe am 24.03.2014, 14:17 Uhr

Irgendwie machst Du Dir auch unnötige Baustellen.
Der Nochmann will laut Deiner Aussage nix anfechten und der Ex , wird der anerkennen ?

Wie Du selbst sagst hast Du genug Baustellen, das ist doch derzeit gar nicht aktuell und Du weckst nur wieder Hunde die Dir schlafend besser tun.

Und wie Frau Bader immer schreibst ist sowas eh alles nicht wirksam bis man geschieden ist oder der leibliche Vater von sich aus auf Feststellung klagt.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von shinead am 24.03.2014, 14:37 Uhr

>>der leibliche Vater von sich aus auf Feststellung klagt.
Kann er das denn?

ist es nicht so, dass der Ehemann dann die Vaterschaft anfechten muss und der leibliche Vater bis zur Austragung des Ehemanns rechtlos ist?

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Limayaya am 24.03.2014, 15:03 Uhr

Kann mich nur anschließen: und wenn du nicht genug Baustellen hast, machst du dir halt welche....

ein RA MUSS dich darauf hinweisen, dass du ggf. da noch irgendwo dich mit irgendjemanden anlegen musst. Dem geht es auch nicht drum, ob es DIR oder deinem (noch) ungeborenen Kind besser ginge, wenn da der leibliche Vater erst mal keine Rechte hat. Dem geht es darum, neue Baustellen zu entdecken, denn nur damit verdient er Geld....

Ich hätte das jetzt auch erst mal ruhen lassen....den leiblichen Vater zwar angegeben bei Geburt (gehört sich ja so) und dann in aller Ruhe zugeschaut, wie sich Jugendamt mit Nochmann und leiblichen Vater herumärgern...aber wenn du partout darauf bestehst, dich mitzuärgern....bitteschön!

Dir trotzdem alles Gute und: Ohren steif halten!!!

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Das JA wird sich gar nicht rumärgern

Antwort von Sternenschnuppe am 24.03.2014, 17:18 Uhr

Der Nochmann wird nicht anfechten wie sie sagt weil er keine Entscheidungen treffen kann und der Ex will das Kind gar nicht.

Das Kind wird ehelich geboren und hat somit einen eingetragenen Vater.

Sie will auch nicht die Scheidung einreichen,.... von daher alles mögliche Seifenblasen für irgendwann. Aber absolut nichts was jetzt relevant ist da alle 3 Beteiligten keine Fakten schaffen die von Bedeutung sind.

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Ja, er könnte klagen

Antwort von Sternenschnuppe am 24.03.2014, 17:21 Uhr

Ging doch neulich erst groß der Fall umher wo der leibliche Vater des Kindes seine Rechte durchsetzen wollte.
Mir fällt der Name grad nicht ein.
Fazit : Er erhielt ein Besuchsrecht, aber da das Kind ehelich geboren war war es das auch, Schutz der Ehe und so.

Solange da keiner auf Feststellung klagt und einer da ist der die Vaterschaft anfechtet passiert da gar nichts.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Bauchzwerg14 am 24.03.2014, 18:53 Uhr

Hi ihr,

vielen Dank für eure Antworten!!

Naja doch, der Nochmann wird die Vaterschaft anfechten - logisch. Wenn er das tut, dann wird mein Kind zur Geburt nicht krankenversichert sein, mit allen Auswirkungen, sagte man mir. Der Vater hasst das Kind, drohte mit Suizid etc, aber es muss erst ein Familien-Drama geschehen, denn laut Grundgesetz mischt sich der Staat nicht in Familien-Angelegenheiten. Ha. Ha. Ha.

Der Termin hat GAR NICHTS gebracht, wäre ja auch zu einfach, prophylaktisch gehandelt zu haben, um Eskalation zu vermeiden. Wenn der Vater dann also im KKH auftaucht, weil klar, sein Neugeborenes will er dann ja sehen, soll ich halt einfach die Polizei rufen.

Des Vaters "zur Klärung habhaft zu werden", BEVOR der sich absetzen kann, scheint auch egal, dann zahlt halt das JA, der Staat hat's ja, oder wie?! ... . Wäre ja auch zu einfach.

Und doch: ich muss mich ja vorher drum kümmern, was Sache ist, und die Fäden in der Hand behalten, sonst heißt es nachher 'Na hätten Sie mal vorher' und 'warum haben Sie denn nicht?', und nützt ja nix, wenn ich nachher da stehe, und von Tuten und Blasen keine Ahnung habe .... . Insofern doch: der Termin hat mir die Gewissheit gebracht, dass es jetzt grade nix zu tun gibt. Die hatte ich vorher nicht auf diese Art wie jetzt.

Der Witz ist: ich hatte ja selbst beruflich mit dem Jugendamt etc zu tun, und werde das auch wieder. Das ist so ein verdammter Unterschied, auf welcher Seite man steht. Einfach nur traurig, wie hilflos und ausgeliefert man sich da fühlt. Dabei ging der noch einigermaßen nett mit mir um, weil er gemerkt hat, dass ich "wohl auch irgendwie vom Fach" bin - theoretisch. Wie fühlt man sich da erst, wenn man so ganz 'unbedarft' dort hin muss?!

[Eine Stunde Schreibpause]

Jedenfalls: jetzt habe ich an der Jugendamts-Front getan, was ich für den Augenblick tun kann, mich entsprechend informiert, und weiß was WIRKLICH Sache ist, habe noch paar Detail-Informationen. So weit war ich vorher nicht, das gibt mir auch ein gutes Stück Entspannung. Ist jetzt, wie's ist, nun lasse ich die Hunde weiterschlafen, und alles wird schon irgendwie gut werden.

Viele liebe Grüße,
Bauchzwergfrau

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Dann wird das Kind eben über Dich versichert.

Antwort von Sternenschnuppe am 24.03.2014, 19:07 Uhr

Sorry, bekomme gleich sicher Ärger hier, aber Du liest Dich so hysterisch und machst Dir in meinen Augen selbst das Leben schwer.

Wann gedenkt der Nochmann denn die Vaterschaft anzufechten ?
Dann musst Du den anderen angeben.
Die Scheidung muss mindestens eingereicht sein etc . etc.

Ich hatte eine Anerkennung unverheiratet mit unwilligem Vater, und das hat schon ein Jahr gedauert bis es durch war.

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Re: Dann wird das Kind eben über Dich versichert.

Antwort von Möhrchen am 24.03.2014, 19:38 Uhr

Muss dann nicht erst ein Test gemacht werden? Sowas dauert doch...dass ein Neugeborenes deshalb keine KV haben soll versteh ich nicht...denke auch, dass hier vieles extrem gesehen wird von Bauchzwergfrau...da sollte bei mit mal ein Vater auftauchen wie der beschriebene...Polizei wäre meine Wahl wenn er nicht hören will...aber gut, dass das alles schon aktenkundig ist.

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Wieso sollte der Vater überhaupt im KH auftauchen?

Antwort von Limayaya am 24.03.2014, 19:57 Uhr

dazu müsste er ja erst mal wissen, dass du gerade entbunden hast....und wer -glaubst du- wird ihm das mitteilen? Die Station/Hebamme/Arzt? Die werden sich schön hüten!!!
Das Jugendamt? So schnell schießen die nicht, die müssen ja erst mal selbst von der Geburt wissen, bzw. eine Meldung bei denen Aktenkundig sein...wäre nicht das erste mal, dass ein Kind schon in der KiTa ist, bis das JA überhaupt in die Gänge kommt...

Bleibt noch: DU!!!!! und das wirst du ja wohl tunlichst unterlassen, oder?

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Re: Dann wird das Kind eben über Dich versichert.

Antwort von Nurit am 24.03.2014, 19:58 Uhr

Wer hat Dir das denn gesagt? Das ist absoluter Quatsch; ich war selbst schon in der der Situation. Die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung geht nur, wenn alle drei damit einverstanden sind und ist hübsch, aber rechtlich von keinerlei Relevanz, es spart nur den gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest.

Ich verstehe auch nicht, wieso Du überhaupt auf die Idee kommst, das Kind über Deinen Nochmann krankenversichern zu wollen, im AP schriebst Du, dass Du berufstätig bist, dann bist Du doch krankenversichert und kannst das Kind über Dich versichern.

Ich denke langsam auch, dass Du das Drama liebst und alle um Dich herum Dir Deiner Meinung nach nur Böses wollen. Das macht mich langsam skeptisch.

Grüße,
nurit

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Re: Dann wird das Kind eben über Dich versichert.

Antwort von Bauchzwerg14 am 24.03.2014, 22:29 Uhr

Hysterisch trifft's nicht. Ein Stück weit hilflos/verzweifelt, weil kaum eine Sekunde zum Durchatmen bleibt hier.
Vorhin kam ich vom Jugendamt nach Hause, und war noch nicht mal IM Haus, als es direkt weiter ging hier mit dem Stress.

Das Leben schwer machen ... ja nun. Sagen wir: ich scheue keine Herausforderung anzunehmen, und übernehme 'gerne' Verantwortung, weil ich das irgendwie als meine Pflicht empfinde. Wäre einfacher, wenn ich Verantwortung (die mir nicht gehört) einfach mal liegen lassen könnte, und mich nicht automatisch liegengebliebene Verantwortung übernehmen würde, nur weil's sonst keiner macht.

Nurit, mit solchen Aussagen "Ich denke langsam auch, dass Du das Drama liebst und alle um Dich herum Dir Deiner Meinung nach nur Böses wollen. Das macht mich langsam skeptisch" wäre ich SEHR vorsichtig-zurückhaltend. Für mich wäre "die vorgeburtliche Anerkennung spart den gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest" eben nicht "nur", sondern es wäre ein HAUFEN gespart. Geld wie Nerven für alle. Von daher habe ich mir erlaubt, nachzuforschen, ob das möglich ist.

Ich hatte eben die Information, dass vaterschaftsanerkennungstechnisch im Vorfeld schon etwas gemacht werden könne, deshalb lasse ich selbstverständlich nichts unversucht, weil mir das sinnvoll schien, die Situation im Vorfeld, wo noch mehr Zeit ist, ein Stück weit klären zu können, damit nachher weniger Drama ist, wenn das Baby dann da ist. Schlicht und einfach. Würde das irgendeiner NICHT machen?!
Heute gelernt: dass ich da tatsächlich nichts machen kann. Also gut, dann ist dem so. Entspannt mich ein gutes Stück. Kann ich mit leben, nun habe ich's wenigstens endlich mal 'ordentlich' bei einem richtigen Termin gehört, hatte ich zuvor nicht, nur von dem einen dieses, von anderen jenes gehört, eben auch, dass eine vorgeburtliche Anerkennung möglich ist, aber von niemandem 'richtig'. Fertig, aus.

Ihr habt das anscheinend durch und habt die Erfahrung. Ich habe das nicht durch und die entsprechende Erfahrung noch nicht, und stecke grade mittendrin, von daher fehlt mir die entsprechende Coolness und bin ich weniger entspannt, als die ein oder andere hier. Sorry.

Ich bin dann jetzt mal weiter schwanger, und lasse die Dinge einfach auf mich zu kommen, jetzt ein bisschen entspannter. Stück für Stück. Nächste Baustelle Sohni's Schule, dann Kindergeburtstag, dann die Böden. Wenn die neuen Böden wieder drin sind, wird's alles gut.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

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Verstehst Du die Antworten denn die Du liest ?

Antwort von Sternenschnuppe am 24.03.2014, 22:47 Uhr

Interessiert mich grad wirklich. Alleine ich habe Dir das schon mehrmals erklärt mit der Vaterschaft.
Abgesehen davon ist es das Geld Deines Ex wenn er nicht anerkennt und das Geld Deines Nochmanns wenn er nicht anfechtet und nicht Deines um das Du Dich da sorgst.

Kann und sollte Dir also derzeit herzlich egal sein.

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Re: Verstehst Du die Antworten denn die Du liest ?

Antwort von Bauchzwerg14 am 24.03.2014, 23:11 Uhr

Danke für deine freundlichen Worte.

Wenn der Ex nicht anerkennt und abhaut/untertaucht, ist es nicht sein Geld, sondern wäre Unterhaltsvorschuss, sofern ich das beantrage, respektive dann sehr wohl meines, weil das Kind wohl länger als 6 Jahre bei mir sein wird, die es UV gibt.

Der Nochmann WIRD anfechten, habe ich jetzt auch schon das ein oder andere Mal geschrieben, nur Scheidung steht aktuell nicht im Raum.

Von meinem Nochmann, mit dem es, wie du sicherlich auch gelesen hast, die letzte Zeit verdammt gut auszukommen ist, weil wir beide uns redlich bemühen, werde ICH ganz sicher KEINEN Unterhalt für ein Kind einfordern, das nicht seines ist, auch wenn er THEORETISCH der Vater auf dem Papier ist. --> Moral?!

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von luvi am 25.03.2014, 23:55 Uhr

Hallo,
ich kenn die Vorgeschichte nicht, finde deshalb grad alles recht wirr, aber vielleicht hast Du dazu ja schon früher mal was geschrieben...

Warum hast Du denn keine Krankenversicherung für das Kind? Warum kann es nicht bei Dir mitversichert sein?

Luvi

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Bauchzwerg14 am 26.03.2014, 17:51 Uhr

Aktuell bin ich über den Nochmann familienversichert. Wenn er die Vaterschaftsanfechtung einreicht, ist das Kind eben nicht mehr über ihn versichert. Dann muss ich es eben selbst versichern, krieg ich schon hin. Alles hypothetisch. Ich lasse die Dinge jetzt auf mich zukommen.

Alles entspannt, ich habe ja jetzt offiziell, dass ich für den Augenblick nix tun kann, und soll jetzt erst mal schwanger sein, wurde mir gesagt. Jo, dann mach ich das - jetzt ruhigen Gewissens!

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