Geschrieben von Schnanni am 08.03.2013, 13:25 Uhr |
Vaterschaftsanerkennung
Hallöchen, vielleicht kennt sich ja von euch jemand damit aus.
Ich möchte keine Vaterschaftsanerkennung und somit auch das er nicht in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
Muss ich trotzdem vorher zum JA um das abklären zu lassen?
LG
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von shinead am 08.03.2013, 13:27 Uhr
Dein Kind hat ein Recht darauf zu wissen, wer der Vater ist.
Was Du vorhast ist Betrug!
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:28 Uhr
Das JA wird dir sagen, dass das nicht geht und dass du den Namen des Kindsvaters nennen musst, wenn du ihn kennst.
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von CKEL0410 am 08.03.2013, 13:30 Uhr
hallo,das kind hat doch ein recht drauf zu wissen wer der vater ist!
ihn einfach nicht angeben obwohl du weisst wer es ist kann probleme bringen, was ist wenn er die vaterschaft angeben möchte? was ist mit unterhalt für das kind?
was ist,
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:31 Uhr
wenn ich den namen des KV nicht kenne?
was ist,
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:31 Uhr
wenn ich den namen des KV nicht kenne?
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von CKEL0410 am 08.03.2013, 13:34 Uhr
aber so wie du schreibst kennst du den namen
was willst du deinem kind später mal sagen wenn du es so durchziehst?
Re: was ist,
Antwort von Suki am 08.03.2013, 13:35 Uhr
wenn du dich partout nicht erinnern kannst, dann kann wohl auch kein name eingetragen werden.
in meiner geburtsurkunde steht auch nur meine mutter. bei vater steht nur ein " - "
lg
Re: was ist,
Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:35 Uhr
Mir ist das so beschrieben worden:
Du musst dich sextechnisch nackisch machen und eine Liste von Männernamen vorlegen, mit denen du zu möglichen und unmöglichen Terminen im Bett warst. Die werden dann durchgeprüft.
Re: was ist,
Antwort von Suki am 08.03.2013, 13:37 Uhr
echt? die werden dann alle auf gut glück getestet?
Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:38 Uhr
mein kind kann den namen erfahren und das wird es auch.
es gibt sehr gute gründe warum ich mich für diesen weg entschieden habe.
alle die wissen worum es geht, bestärken mich nur in meiner entscheidung.
ich habe hier auch nicht nach euren meinungen gefragt, sondern ob jemand weiß ob man das vorher beim JA abklären lassen muss
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:39 Uhr
Im persönlichen Bekanntenkreis habe ich nur eine Frau, von der ich weiss dass sie das so gehandelt hat. Ihr Grund war damals - und sie war sehr jung und unwissend - dass sie nicht wollte dass ihr Freund Kindesunterhalt zahlen bzw. UHV zurück zahlen muss. Also Sozialschmotzerei.
Sie hat es hinterher sehr bereut, sich aber nie getraut den Fehler zu revidieren.
Megapeinlich war auch, dass das Kind ja seinen Vater kannte und sie immer Angst haben musste dass es sich bei den diversen (Sozial-) Behördengängen verplappert.
Re: was ist,
Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:40 Uhr
vermutlich ist das von SB zu SB unterschiedlich
dieser hat wohl eine deutliche Ahnung gehabt, dass die KM lügt
Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:42 Uhr
Die genauen Gründe möchte ich hier nicht im Internet breit tragen.
Nur das es kein bisschen dem ähnelt was Pamo da gerade geschrieben hat.
Es geht um Sicherheit!
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:43 Uhr
Das hilft dir aber nur dann, wenn der KV nicht WEISS dass er der Vater ist.
Wenn er es weiss, dann hast du ihn trotzdem am Buckel. Und er kann auch die Vaterschaft feststellen lassen.
Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:45 Uhr
Was kein Problem ist! Da er die Vaterschaft eh anzweifelt.
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Suki am 08.03.2013, 13:47 Uhr
dann kannst du nur hoffen, dass er nicht doch irgendwann einen vaterschaftstest einklagt.
lg
Re: was ist,
Antwort von shinead am 08.03.2013, 13:47 Uhr
Kumpel von mir hat bei so einer "Massentestung" gewonnung und ist seit 14 Jahren Vater eines Jungen.
Ja, sowas gibt es. Es wurden 15 Tests damals gemacht...
Re: was ist,
Antwort von Suki am 08.03.2013, 13:49 Uhr
"gewonnen"
hat er sich gefreut?
lach!
Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:51 Uhr
Aber wenn man jetzt tatsächlich den Namen des KV nicht kennt,keinen Kontakt mehr hat, kann ja auch kein Test gemacht werden.
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von shinead am 08.03.2013, 13:53 Uhr
Warum steigt man mit Männern ins Bett, vor denen man 9 Monate später solche Angst haben muss?
Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:55 Uhr
Weil man leider vorher nicht weiß das ein Mensch so sein kann!
Fehler im leben macht jeder, leider lernt man immer erst später daraus.
Für mich ist das alles nicht einfach, aber es ist die beste Lösung für die Zukunft.
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von shinead am 08.03.2013, 13:56 Uhr
Wenn ich den Kerl nicht kenne und nicht einschätzen kann, dann verhüte ich doppelt!
DAS sollte man schon mit 14 lernen und beherzigen...
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:57 Uhr
Und stell dir vor, das habe ich getan!!!!
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Suki am 08.03.2013, 14:00 Uhr
stimmt. aber wer sagt dir, dass er nicht doch in ein paar jahren einen test will?
bei meiner freundin kam der kv nach 2jahren plötzlich aus der versenkung und hat geklagt. da wussten noch nicht mal seine eltern, dass sie schon 2jahre großeltern sind. niemand wusste davon und ganz plötzlich war´s ihm doch wichtig.
als sie ihm damals sagte, sie sei von ihm schwanger, wollte er auch nichts davon wissen (war ein ons).
meine mutter hat mehr glück gehabt.
wie oben geschrieben, mein erzeuger steht nicht in meiner geburtsurkunde. es gab nie einen kontakt. trotzdem weiß ich mittlerweile, dass er bestens über mich bescheid weiß. sogar fotos von mir und meinen kindern hat.
lg
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von shinead am 08.03.2013, 14:03 Uhr
Gummi geplatzt und Pille versagt?
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Port am 08.03.2013, 14:07 Uhr
Dir ist aber schon klar, dass das Kind in diesem Fall keinen Unterhalt (oder staatliche Ersatzleistungen) bekommt? Kein Unterhaltsvorschuss, evtl. keine anderen Sozialleistungen.
Re: was ist,
Antwort von shinead am 08.03.2013, 14:08 Uhr
Er hat sich total gefreut.
Leider ist er ein Zahlpapa. Die Mutter hatte zum Zeitpunkt der Tests schon einen neuen Lebensgefährten, ist ans andere Ende des Landes gezogen und kein Interesse an Kontakt zum Vater.
Zwei Aktenordner hat er voll Kommunikation. Er hofft, dass sein Sohn irgendwann mal die Geburtsurkunde in die Finger kriegt und Konakt mit ihm aufnimmt.
Dafür bewahrt er auch die Briefe auf - um seine Version zu beweisen...
du willst es zwar nicht wissen,
Antwort von Jeanette40 am 08.03.2013, 14:10 Uhr
aber als berufstätige, steuerpflichtige Alleinerziehende kotzt mich extrem an, dass du damit die dir zustehende Unterhaltszahlungen des Vaters in spe ausschlägst. Ist ja auch eine feine Sache, wenn die Allgemeinheit dann den Unterhaltsvorschuß finanziert . Oder verzichtest du darauf und gehst gleich wieder Vollzeit arbeiten nach der Geburt?
Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 14:11 Uhr
@shinead ... Nein! so lief es nicht.
@Port.... ich bin nicht auf Unterhalt angewiesen!
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Port am 08.03.2013, 14:18 Uhr
Selbst wenn ich das Geld nicht bräuchte, so würde ich es doch haben wollen. Es steht nämlich nicht Dir, sondern dem Kind zu. Und wenn es komplett gespart wird und dem Kind für die Ausbildung oder Studium ausgehändigt wird... Da kommt ein schönes Sümmchen zustande.
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von kravallie am 08.03.2013, 14:18 Uhr
hast du angst, daß der mann dem kind oder dir was antun könnte?
ich kann das verstehen, daß man den namen nicht sagen will.
bin da auch nicht so mit den wurzeln und den rechten etc.
wenn du weißt, daß du niemals unterhalt brauchen wirst, dann gib unbekannt an.
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Leena am 08.03.2013, 15:01 Uhr
...ich bin da ganz bei dem, was vallie unten schrieb.
Ich hatte auch Angst vor dem leiblichen Vater, bzw. Angst um das Kind, und ich kann verstehen, dass man in bestimmten Fällen den Namen eben NICHT offiziell sagen will. Ich war mir übrigens auch sicher, niemals Unterhalt brauchen zu würden - bzw. vom Vater bekommen zu können. Finanziell gesehen hat es bei uns gestimmt.
Ansonsten - auf der ersten Geburtsurkunde von Kind1 steht absolut nicht unter "Vater", auch kein Strich oder sonst was. Und auf der zweiten Geburtsurkunde steht der rechtliche Vater, also der Adoptivvater. Kind kennt den Namen des leiblichen Vaters und weiß von Anfang an von ihm, er weiß auch vom Kind und so gesehen denke ich, im Innenverhältnis wissen alle Bescheid, die es angeht. Und Außenstehende - geht es schlicht nichts an.
Da muss auch keine "berufstätige, steuerpflichtige Alleinerziehende" das große Kotzen bekommen, mir hat keine Allgemeinheit den Unterhaltsvorschuss finanziert - auf den ich schließlich eh nur Anrecht gehabt hätte, wenn ich den Vater angegeben hätte. Hab ich aber nicht - ganz bewusst. Finanziell konnte ich ganz alleine fürs Kind sorgen, ohne "Allgemeinheit".
Ach so - Kind1 ist mittlerweile 14 Jahre alt... bisher hat der leibliche Vater noch keine Ambitionen gezeigt, bzw. am Kind zeigen können.
Ich hatte vor der Geburt übrigens keinen Kontakt zum Jugendamt gesucht, wozu auch, und nach der Geburt dann zweimal ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, ob sie mir nicht helfen sollten, die Vaterschaft feststellen und den Unterhalt einfordern zu lassen - ich habe zweimal freundlich zurückgeschrieben und mich nett bedankt und mitgeteilt, dass ich mich melden würde, wenn ich auf das Angebot zurückkommen wolle. War kein Thema. :-)
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Dijanna am 08.03.2013, 15:01 Uhr
Wenn Du keinen Unterhaltsvorschuss haben möchtest und auch keinen Unterhalt vom Vater, brauchst Du ihn auch nicht anzugeben.
Wenn Du keine Hilfe vom Staat willst, kann Dich auch keiner dazu zwingen den Vater anzugeben.
Viel Glück und Liebe Grüße
@Leena
Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 18:11 Uhr
Danke, schön das es doch noch jemanden gibt der mich verstehen kann.
Ich werde auch nie ein Geheimnis um den Namen des KV machen, eben intern Familiär. So wird meine Tochter schon erfahren wie ihr Vater heisst, so das sie die Möglichkeit hat ihn später zu suchen.
Aber wie ich schon geschrieben habe, es geht um unsere Sicherheit und ich denke nicht das er sich die Mühe machen wird um irgendwas einzuklagen.
Noch eine Frage: Ging das dann auch völlig unproblematisch bei beantragung der Geburtsurkunde? Deswegen dachte ich muss man sich vorher mit dem JA auseinander setzen.
Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort von susafi am 08.03.2013, 18:59 Uhr
Huhu Schanni...
das tut mir jetzt natürlich leid hören zu müssen das du nun anscheinend alleine da stehst... ich sage mal so... du musst nichts mit dem Jugendamt abklären und bei der Geburt einfach dich eintragen und fertig... du stehst alleine in der Geburtsurkunde (ich auch, bei allen 3 Mädels)... du darfst halt nur nicht vergessen das du niemals Unterhaltsvorschuss beantragen darfst, das wäre Betrug und solltest du früher oder später mal H4 bekommen könnte sich das auch schwierig gestalten, weil die natürlich den Unterhalt anrechnen wollen...
alles Gute und liebe Grüße
Re: @Leena
Antwort von Leena am 08.03.2013, 19:02 Uhr
...bei der Geburtsurkunde gab es überhaupt kein Problem, das Standesamt hatte einen entsprechenden Service direkt im Krankenhaus angeboten und da es eben rechtlich keinen Vater gab, wurde auch keiner eingetragen. Keine Auseinandersetzung mit Jugendamt oder wem auch immer erforderlich, keine Sorge!
Soweit ich weiß, läuft das übrigens wohl auch so, wenn vorgeburtlich keine Vaterschaftsanerkennung gemacht wurde (und somit auch bei Geburt kein juristischer Vater existiert), dass dann erst eine Geburtsurkunde ohne Vater erstellt wird und nach der Vaterschaftsanerkennung dann eine neue Geburtsurkunde mit Vater - aber das habe ich persönlich nicht 'ausprobiert' und kann es nur vom Hörensagen berichten. ;-)
allgemeine frage:was ist daran sicherer?
Antwort von Milia80 am 09.03.2013, 13:28 Uhr
wenn der vater von dem kind weiß???
klar solange er nicht steht hat er keine rechte, könnte aber doch auf einen test bestehen wenn er wollte und hätte sie somit.
ich verstehe das man den vater nicht angeben möchte wenn reelle angst dahinter steht es könnte was "passieren", das widerrum macht aber nur sinn- finde ich- wenn der vater eben erst gar nichts davon weiß!?
Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:
Frage zur Vaterschaftsanerkennung
Hallo! wie ja einige hier wissen, bekomme ich im März 2013 ein weiteres Baby. -Und freue mich riesig über dieses eigentlich nicht mehr erwartete kleine Wunder. Mit dem Vater lebe zusammen -unverheiratet- aber manchmal weiß ich nicht so recht, wie lange noch. Jedenfalls ...
von jamelek 28.10.2012
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
vaterschaftsanerkennung/geburtsurkunde
hallo....vielleicht koennt ihr mir weiter helfen.. ich bin schwanger und werde alleinerziehend sein. der kv lebt inzwischen im ausland. wenn ich ihn als vater angebe, bekomme ich dann auch ohne vaterschafsanerkennung bzw. koennte es auf eine zeitliche verzoegerung der ...
von Dijanna 16.09.2012
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
keine Vaterschaftsanerkennung, trotzdem Vater für Geburtsurkunde benennen?
Hallo, mein Freund möchte die Vaterschaft für das bald geborene gemeinsame Kind nicht anerkennen. Jetzt hab ich irgendwo mal gelesen, dass es sein kann, dass man die Geburtsurkunde verspätet bekommt, wenn man einen Vater angibt, dieser die Vaterschaft aber nicht anerkennt. Das ...
von Repteers 11.06.2012
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung
Hallöchen! Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus... die Umstände sind ziemlich kompliziert und es kann sich natürlich auch noch ändern (also bitte keine Hinterfragung der Beweggründe, denn das läuft schon alles richtig so). Ich bin in der 22ten SSW schwanger, weiss ...
von Schippchen 10.08.2011
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung
Hallo ihr lieben. Meine Freundin ist auch Schwanger und hat mal eine Frage an euch. Ich kann ihr die leider auch nicht beantworten, aber vielleicht könnt ihr mir und ihr weiterhelfen. Sie weiss wer der Vater ist und möchte ihn als Vater aber nicht angeben. Also Vater ...
von Lupinia 03.08.2011
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennungsverfahren
Hallo Ihr Lieben! Seit meine Tochter im November geboren wurde, läuft ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren (weil ich, da ich auf den Unterhalt für das Kind dringend angewiesen bin - vielleicht auch später selbst auf Sozialhilfe, keine andere Wahl habe). Der Vater meiner ...
von Amal5 24.05.2011
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?
Ich bin seit 2,5 Jahren alleinerziehend mit meinem 4jährigen Sohn...im Januar hab ich meinen (mitlerweile wieder Ex-) Freund kennengelernt.... es lief alles super... Jetzt bin ich in der 26 Woche schwanger, er ist seit 8 Wochen weg, interessiert und kümmert sich ...
von kati22 08.10.2010
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung - wer kennt sich aus?
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Der Vater von meinem Kleinen hat mir schon gleich in der 7. SSW verkündet, dass ich, wenn ich mich FÜR das Kind entscheide und keine Abtreibung machen lasse, auf jeden Fall alleine da stehen werde. Wir waren nie zusammen, hatten nur ...
von Shamay89 20.06.2010
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht??????
Hallo, ich hab eine Frage zur vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht. Da ich morgen mit meinem Freund zur vorgeb. Vaterschaftsanerkennung gehen möchte, möchte ich wissen ob die Anerkennung etwas mit dem Sorgerecht ( das ich ja nach der Geburt alleine habe, ...
von traumbär 27.04.2010
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
Seufz, eine Frage zur Vaterschaftsanerkennung ...
Huhu Ihrs ... ... lese ja eher so stille mit, aber heute hab ich auch mal eine Frage: Ich hab gerade mein 2.Kind bekommen und eigentlich, ja eigentlich *grummel*, wollte der Kindsvater den Kleinen nach der Geburt anerkennen. Nun teilte er mir heute mit, dass er sich so eine ...
von Maisha 17.02.2009
Stichwort: Vaterschaftsanerkennung
Exfreund versucht sorgerecht zu erpressen..
Unterhalt...?
Vater zahlt nicht etc.... Ich will nicht mehr!
Brauche mal bitte eure Hilfe bzgl. H4...vielleicht @Ralph
Muss das Kind mit dem Vater in die Kirchengemeinde?
Bin gespannt wie es bei uns weiter geht....
Manchmal hat das kind dann doch ein mitsprache recht
Wegen Rauchen, Ex, Tochter....
Drückt ihr mir die Daumen?