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Geschrieben von Leon11 am 19.07.2013, 11:38 Uhr

Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Hallöchen.

Es geht um Folgendes, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Meine (Noch) Freundin ist jetzt im 7. Monat schwanger. Allerdings ist unsere
Beziehung nicht mehr so das Wahre und ich bin der Meinung, dass wir uns trennen und (hoffentlich) Freunde bleiben sollten.

Ich möchte aber auf gar keinen Fall, dass sie oder unser Kind durch die Trennung unnötig leidet, oder sie befürchtet, dass ich mich um meine Pflichten als Vater drücken möchte. Das möchte ich auf gar keinen Fall.

Ich möchte auf jeden Fall die Vaterschaft anerkennen und Unterhalt zahlen. :)

Was mich interessiert ist, geht das auch schon bevor das Kind geboren ist? Ich möchte, dass sie sich darum keine Sorgen mehr machen muss, zumal sie davon nach der Geburt sicher schon genug haben wird.

Ich hab bisher im Internet gelesen, dass die Mutter Anrecht auf einen sogenannten Unterhaltstitel hat. Das finde ich in unserem Fall eigentlich ne super Idee, weil sie sich dann nicht mehr auf meine mündliche Zusage verlassen muss und hoffentlich ein wenig ruhiger schlafen kann.

Ich würde bei meinem jetzigen Nettoeinkommen in die Kategorie 120% des Regelbetrags fallen. Schreibt man diesen Prozentsatz dann einfach beim Jugendamt rein und meine Freundin bekommt den Titel und damit ist es offiziell?

Wie sieht es mit dem Betreuungsunterhalt aus? Sie ist momentan Studentin. Können wir darüber auch einen Titel vor der Geburt ausstellen? Fände es gut, wenn das auch vorher fest und geregelt ist, damit sie nicht befürchtet, ich will vor meinen Pflichten als Vater davon rennen.

Wie gesagt, ich würde das wirklich gerne vorher klären, damit sie sich nach der Geburt oder nach unserer Trennung nicht mehr auch noch darum Sorgen machen muss.

Danke im Voraus für alle Beiträge. :)

 
40 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von shinead am 19.07.2013, 11:56 Uhr

Die Vaterschaft kannst Du schon vor der Geburt anerkennen. Der Unterhalt kann vor der Geburt bereits berechnet werden. Die Vertitelung wird erst nach der Geburt stattfinden. Das kannst du dann aber dann vollkommen selbstständig machen. Sprich die Mutter ist in diesen Prozess nicht involviert.

Wie hoch ist das Einkommen der werdenden Mutter vor der Geburt? Dieses Einkommen gilt bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts als maximaler Wert.
Dein Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Doug-and-carry am 19.07.2013, 12:00 Uhr

Hast du dich denn Schonmal mit deiner Freundin über das Thema Trennung unterhalten???

Ich meine es ist zwar sehr lobend von dir alles regeln zu wollen, aber seine schwangere Freundin sitzen zu lassen ist schon harter Tabak!
Ansonsten kannst du klar, alles beim Jugendamt regeln am besten machst du dir dort einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin und die klärt dich richtig auf!

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Leon11 am 19.07.2013, 12:16 Uhr

Ich möchte sie ja nicht sitzen lassen. Ich möchte ihr ja beistehen. Fändest du es besser wenn ich die Beziehung aufrecht erhalte nur der Schwangerschaft wegen und sie damit belüge?

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von kravallie am 19.07.2013, 12:54 Uhr

hast du eine andere?
was ist so schlimm, dass du dich jetzt trennen willst, vor 8 monaten war es noch gut genug, um ein kind zu zeugen und es zu wollen...

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von AbgelHaine am 19.07.2013, 13:01 Uhr

ich weis zwar nicht was vorgefallen ist, aber um dir vllt ein wenig mut zu machen und umm eurer beziehung wegen.
hab ich einen kleinen gedankenanstoss ( ratschlag)

in der schwangerschaft spielen bei uns Frauen die hormone total verrueckt und wir sind manchmal nicht gerade so gluecklich beziehungsmässig haben verlust ängste. brauchen unsere ruhe usw.
( ich bin im 6 monat schwanger und mein mann leidet momentan auch ein wenig unter meinen launen / schläft auf der couch es gibt keine nähe weil ich selbst eifnach momentan keine will brauche. ich habe ihm das so mitgeteilt und er akzeptiert ist.)
vllt solltet ihr beide euch mal aussprechen um euer problem zu lösen / vor 7 monat scheitn ihr ja noch gluecklich gewesen zu sein, vllt ist es einfach die schwangerschaft, da haben auch männer grosse veränderungen vor sich, meiner ist auch im moment oft miesgelaunt und macht sich sorgen wegen dem finanziellen bei mir.
was ich dir raten kann ist aussprechen und zur not vllt eine paarberatung.
nicht wegen dem kind sondern um euer beider willen wegen eurer liebe sprecht ueber eure gefuehle.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Leon11 am 19.07.2013, 13:02 Uhr

Nein, ich habe keine andere. Dir ist schon klar, dass sich in 8 Monaten viel ändern kann oder? Ich trenne mich nicht wegen dem Kind oder ihrer Schwangerschaft. Du kennst unsere Hintergründe überhaupt nicht, also halt dich mal zurück. Diese Unterstellungen find ich ziemlich frech und haben gar nichts mit meiner Fragestellung zu tun.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von kravallie am 19.07.2013, 13:06 Uhr

lustig, was habe ich denn genau unterstellt?

richtig, ich kenne die hintergründe nicht, deswegen frage ich und unterstelle nichts.
hat mich halt interessiert, deine pampige antwort fügt sich ins bild.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Leon11 am 19.07.2013, 13:08 Uhr

Danke für deine nette Antwort.

Ich möchte ungern über den Trennungsgrund reden, da er ziemlich privat ist, aber er hat nichts mit der Schwangerschaft oder deren Folgen (mies gelaunt sein) zu tun. Er würde auch bestehen, wenn sie nicht schwanger wäre, und ich glaube auch nicht, dass sich das durch eine paarberatung lösen lässt.

Ich persönlich fände es ziemlich mies so zu tun als wäre alles OK und sie damit *belügen*, nur weil sie schwanger ist. Es ist ja nicht so dass ich sie im Stich lassen werde, ich werde ihr vor und nach der Geburt mit dem Kind helfen als wären wir zusammen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Leon11 am 19.07.2013, 13:11 Uhr

Hättest du wahrhaftig Interesse an den Hintergründen hättest du das anders formuliert. Das weisst du auch selbst, also machen wir uns nichts vor. Und ja, meine "pampige" Antwort fügt sich perfekt in das Bild deiner "pampigen" Nachfrage, die gar nichts mit dem OP zu tun hat.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von kravallie am 19.07.2013, 13:20 Uhr

ich wußte nicht, dass man nur antworten darf, wenn es direkt was mit dem ap zu tun hat. du schriebst oben, du freust dich über jede antwort.
wie hättest du es denn gerne formuliert gehabt?
ich mag es gerne kurz. dass du das nicht öffentlich machen willst, verstehe ich, kann man aber auch nett formulieren.

wie stellst du dir denn deinen getrennten beistand beim kind vor? abseits der 120% der dt?

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Leon11 am 19.07.2013, 13:21 Uhr

Sie hat kein Einkommen, da sie Studentin ist. Sie bekommt Unterhalt von ihren Eltern. Ich habe gelesen dann wird 770 Euro angesetzt. Stimmt das?

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Leon11 am 19.07.2013, 13:32 Uhr

Ich spiel dieses Spiel nicht mit. Ich beantworte nicht deine Off-Topic fragen. Es ist schön, was du so alles magst oder welches Bild du in mir oder Männern allgemein siehst, aber das ist mir herzlich gesagt ziemlich egal.

Und du bist die letzte die sich über unhöfliche Formulierungen beschweren sollte.

Solange du nichts produktives bzgl der eigentlichen Fragestellung beizutragen hast, kann ich deine Posts auch in Zukunft getrost ignorieren. Denn genauso wie du hier freiwillig bist, bin ich nicht verpflichtet dir über meine Beziehungsprobleme Rede und Antwort zu stehen und mich für mein eigenes Leben zu rechtfertigen, zumal das nicht mal annähernd der Grund meiner Frage war.

Ich geb dir nur mal eins zu bedenken: Wäre mir das Befinden meiner Freundin so egal, dass ich sie für eine andere verlassen würde während sie schwanger ist, würde ich mir keine Gedanken über einen festen Unterhalt für sie machen. Und wenn du nicht wirklich etwas dazu beitragen kannst, wie man genau das sinnvoll und richtig erreichen kann, brauchst du dir auch keine Mühe machen nochmals zu antworten.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von shinead am 19.07.2013, 13:36 Uhr

Der Mindestunterhalt sind 770 Euro, stimmt (siehe Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2009 – Az. XII ZR 50/08).

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von kravallie am 19.07.2013, 14:08 Uhr

huch, touchee? den accent aigu schenk ich dir, find das nicht auf dem ipad.

hab ich ins schwarze getroffen?




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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Leon11 am 19.07.2013, 14:32 Uhr

Ich habe jetzt mal einen Versuch gewagt den Unterhalt selbst zu berechnen.

Wenn man von einem Nettoverdienst von 2810 Euro ausgeht ist man bei einem Kindesunterhalt von 381 Euro (120%). Minus hälftiges Kindergeld (- 92) = 289 Euro Kindesunterhalt.

Dann Betreuungsunterhalt. Von den 2810 netto wird der Kindesunterhalt von 273 abgezogen, es bleiben 2521. Einkommen meiner Freundin wird als 770 Euro angesetzt. Die Differenz zwischen 2521 und 770 sind 1,751 Euro, davon 3/7 sind 750. Da aber der Mindesunterhalt 770 Euro sind, beträgt der Betreuungsunterhalt 770 Euro.

Also würde man einen Titel über 290 Euro Kindesunterhalt und einen Titel über 770 Euro Betreuungsunterhalt ausstellen.

Alles so soweit richtig?

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von kathariny am 19.07.2013, 14:43 Uhr

Ich würde dir wirklich, wirklich raten nochmal das Ganze zu überdenken. Lass dir doch mit der Entscheidung Zeit bis das Kind auf der Welt ist. Muss das so übereilt stattfinden?

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von shinead am 19.07.2013, 14:44 Uhr

Stimmt soweit!

Ich bin erstaunt. Das ist eine Menge Geld. Aber Du scheinst das ganz gut zu verkraften...

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von kathariny am 19.07.2013, 14:45 Uhr

Bist du eine Psychopathin oder tust du nur so?

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Pamo am 19.07.2013, 14:58 Uhr

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von AbgelHaine am 19.07.2013, 15:04 Uhr

Ich wusste nicht das es so verzwickt ist ( die gruende gehen mich ja auch nix an :)
was ich dir in dem fall rate ist sprecht euch aus, sodass sie dich vllt besser versteht und wieso du diesen schritt tun willst.
wenn du gedanklich und mit dem Herzen schon auf Abschied stehst, bringt es niemanden einen auf heile welt zu spielen nur fuer das Kind.
Das kleine wird auch die Spannungen merken und wuerde wenn irh zusammenbleibt irgendwann bei der trennnung die dann sicherlich kommen wuerde, nur noch trauriger.
Wenn ihr gute freunde bleibt und der kleine merkt das ihr einen lockeren umgang miteinander habt ist dem kleinen mehr geholfen.
( das ist zumindest meine meinung, den das kind wird später nur umso mehr leiden)

Ich wuensche euch auf jedenfall alles gute und wer weis was die zeit noch bringt :)

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.07.2013, 15:24 Uhr

Das wird meiner Erfahrung nach an der Tatsache scheitern, daß keine Frau einen auf "gute Freunde" machen will, die in der Schwangerschaft sitzen gelassen wird. Da kann er zahlen, bis er arm wird.

Er will sich freikaufen - wird nicht klappen.

Ich als zukünftige Ex würde auf einem dynamischen Titel bestehen, der nicht auf einen bestimmten Betrag festgeschrieben ist. Das nur nebenbei.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von kathariny am 19.07.2013, 15:39 Uhr

Auch wenn ich es als eine schlechte Idee erachte, was er vor hat, kenn ich genug Frauen, denen es genauso ergangen ist und damit zurecht kamen. Es gibt durchaus Damen, die dann nicht auf Rache aus sind, für etwas wofür er nunmal nichts kann (in der Annahme dass es hier um fehlende Liebe geht, aber darüber hat sich ja der Threadersteller bisher nicht geäußert, aber ist denke ich mal stark anzunehmen)...

Zahlen muss er das was er zahlen muss, egal wann er sich trennt, und wirklich arm wird man dadurch auch nicht, es gibt nämlich Selbstbehalt, der ihm nicht weggenommen werden darf. Da er freiwillig den Unterhalt titulieren lassen möchte bezweifel ich auch ob das wirklich eine "Rache" wäre.

Eins versteh ich nur nicht. Wenn Männer eine Beziehung aufrechterhalten und "Ich liebe dich sagen" ohne es wirklich zu meinen, sind sie Verarscher. Wenn Männer sich trennen und keinen Unterhalt zahlen, sind sie Arschlöcher. Wenn sie sich trennen und Unterhalt zahlen, wollen sie sich freikaufen. Irgendwie erschließt sich mir diese Logik nicht und es scheint mir, als würden es sich manche Vertreter meines Geschlechtes hier sehr einfach machen und immer alles so auslegen, dass sie was über Männer zu meckern haben.

Es ist nunmal so, dass die Beziehung am Ende zu stehen scheint. Dafür kann er nichts. Er ist bereit voll und ganz die Verantwortung für das Kind und sie zu übernehmen. Ich kenne genug Männer, die sich jahrelang erfolgreich um sowas drücken. Wenn er sich wirklich freikaufen wollte (eigentlich eine ziemlich unverschämter Vorwurf in Anbetracht der Gesamtsituation), hätte er es billiger sich nen guten Anwalt zu nehmen und sie hinzuhalten.

Ich finde es trotzdem nachwievor immer noch besser bis nach der Geburt zu warten. Man muss sie ja nicht anlügen, man kann ehrlich sein.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.07.2013, 15:49 Uhr

So, und jetzt googeln wir den Unterschied zwischen einem dynamischen Titel und dem, was er so vorhat.

Übrigens finde ich den Selbstbehalt erbarmlich, der fällt unter "arm". Für München liegt der regelmäßig unterm H4-Satz.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von kathariny am 19.07.2013, 16:00 Uhr

Für Kindesunterhalt liegt der Selbstbehalt ab 01.01.2013 bundesweit bei 1000 Euro. Das hat nichts mit deiner Region zu tun. Das ist nicht viel, aber auch nicht wirklich wenig.

Ich kann auch nicht erkennen, wo er behauptet hat einen statischen Titel zu wollen. Er hat den Unterhalt doch nur ausgerechnet, oder seh ich das falsch?

Im übrigen würd ich auch einen dynamischen Titel wählen, davon hat sie mehr und muss ihn nicht jedes mal ändern, wenn sich die Alterstufe ändert.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von CKEL0410 am 19.07.2013, 17:09 Uhr

Der unterhakt ihrer Eltern wird wegfallen da du vorrangig bist! Geh zu einem anwalt und lass es berechnen einen titel auf betreuungsunterhalt gibt es nicht.Da kkönnte ihr euch selber einigen oder halt den aw ran lassen.

Stell dir das nicht so einfach vor. Ich glaube sie wird sehr gekränkt sein und ob das dann so freundschaftlich ausgeht kann ich mir jetzt ersmal nicht vorstellen. Wie sieht es mit dem sorgerecht aus?

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von kathariny am 19.07.2013, 17:26 Uhr

Na klar gibt es einen Titel auf Betreuungsunterhalt. Den gibt es nicht nur, sie hat auch ein Anrecht darauf. Den stellt nur meist nicht das Jugendamt aus.

An ihrer Stelle würde ich auf einen zeitlich unbegrenzten dynamischen Titel für Kindesunterhalt und einen zeitlich unbegrenzten Titel für Betreuungsunterhalt bestehen. Der Betreuungsunterhalt gilt nämlich für MINDESTENS 3 Jahre und nicht für genau 3 Jahre, also kann man den im Vorhinein nicht einfach so begrenzen. Wenn das Kind auf einmal krank wird und sie sich länger als 3 Jahre ganztags um das Kind kümmern muss, hat sie üblicherweise weiterhin Anspruch auf Betreuungsunterhalt und wird dann froh sein einen gültigen Titel zu haben anstatt erst betteln oder vor Gericht ziehen zu müssen.

Wenn es der Threadersteller wirklich ernst meint und sich nicht um Verpflichtungen drücken möchte, sollte er das auch so machen!

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Sternenschnuppe am 19.07.2013, 17:54 Uhr

Ich Rate dazu nicht nur die Pflichten festlegen zu lassen, sondern auch gleich die Rechte.
Unterschrift vor der Geburt für Unterhalt und Vaterschaft im Gegenzug zum gemeinsamen Sorgerecht.

Ansonsten mache es danach, wenn das Jugendamt Dich auffordert.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.07.2013, 18:37 Uhr

Haste fein gegoogelt.

Zitat:
"Also würde man einen Titel über 290 Euro Kindesunterhalt und einen Titel über 770 Euro Betreuungsunterhalt ausstellen."

Wenn das kein statischer Titel ist, dann weiß ich auch nicht.

Ich WEISS, daß der Selbstbehalt unabhängig von der Region ist, das ist doch genau meine Kritik. In der mecklenburgischen Pampa ist das sicher gar nicht so wenig, in München ist das ein Hasenschiß.

Bist Du die Next, daß Du alles so rosarot weichzeichnest?

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ich bin psychopathin

Antwort von kravallie am 19.07.2013, 20:16 Uhr

wie kommst du drauf?

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@pamo

Antwort von kravallie am 19.07.2013, 20:27 Uhr

wen klatscht du ab???
kathariny?

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ich bin eine psychopathische männerbemeckerin

Antwort von kravallie am 19.07.2013, 20:54 Uhr

ich weine.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von 87degreesfahrenheit am 19.07.2013, 21:17 Uhr

> Er will sich freikaufen - wird nicht klappen.

> So, und jetzt googeln wir den Unterschied

> Haste fein gegoogelt.

> Bist Du die Next, daß Du alles so rosarot weichzeichnest?

Kannst du dich auch anders artikulieren, als mit herablassender, blasierter Selbstgefälligkeit?

Keiner hat dich angegriffen und du benimmst dich wie ein Kleinkind.

Wirst du außerhalb deines PC-Ecks im Keller so sehr gemobbt, dass du dich im Internet entfrusten musst?

Oder ist dir dein Ex mit 'ner Neuen abgehauen und jetzt startet deine virtuelle Offensive gegen alle Kerle die dasselbe aspirieren könnten?

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Re: ich bin eine psychopathische männerbemeckerin

Antwort von 87degreesfahrenheit am 19.07.2013, 21:21 Uhr

Scheinbar eine gelangweilte noch dazu. Geh mit deinem Zweitnick Strudel spielen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.07.2013, 22:25 Uhr

Nein, ich bin auch Psychopathin.

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Durchschaut!

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.07.2013, 22:26 Uhr

Kravallie ist mein Alter Ego.

Haben sie heute die Fern-Analytiker freigelassen?

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Re: Durchschaut!

Antwort von kravallie am 20.07.2013, 7:50 Uhr

einigen scheint die wärme zuzusetzen, wird zeit, dass es abkühlt......
selten soviele neue nicks in einem thread gelesen.

@alte(r), kann heut nicht spielen, kindergeburtstag!

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Re: Durchschaut!

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.07.2013, 8:29 Uhr

Ja, das fiel mir auch auf. Der eine geht, der nächste kommt - aber pampig sind sie alle.

Ob da jemand von sich auf andere schloß?

Du hast mein grenzenloses Mitleid - ich hasse Kindergeburtstage. Grüß das Geburtstagskind!

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Re: @kravallie

Antwort von Pamo am 20.07.2013, 13:21 Uhr

Schatzi, ich stimme *dir* vollkommen zu, meine verehrte Nichtpsychopathin.

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Re: @kravallie

Antwort von kravallie am 20.07.2013, 18:25 Uhr

ich war schon in psychopathischer sorge....

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Re: Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vor Geburt

Antwort von Dani01 am 23.07.2013, 16:19 Uhr

Hallo,
ich finde es gut, dass Du Dich kümmern willst !!
Warum Du Dich trennen willst, ist egal ! Ist Eure Sache.

Geh zum Anwalt oder Jugendamt, die rechnen das schon richtig aus.
Wir haben das beim Anwalt machen lassen, ich habe 2 Titel,
einen fürs Kind und einen wegen Unterhalt, der nach 3 Jahren auslief,
weil wir nicht verheiratet waren.

Erkenn die Vaterschaft an, hol Dir Dein Sorgerecht,
das geht alles vor der Geburt.

Mach mal langsam und eins nach dem anderen, dann klappt das auch.

ich hoffe nur, sie sieht es wie Du, deshalb würde ich erst Vaterschaft und Sorgerecht machen !!

Liebe Grüße
D.

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